Guten Morgen, ich bin gerade bei der Administration in DATEV Rechteverwaltung und habe eine verzwickte Thematik:
- 1 Zugangsmedium (vertraglich zugeordnet einer Unterberaternummer von Mandant A
- Bestellte Produkte auf Mandant A: Lediglich DUO
- Bestellte Produkte auf Mandant B mit eigener Unterberaternummer: Auftragswesen next und DUO
- Nunmehr soll dem obigem Zugangsmedium beide Produkte von Mandant B administriert werden. DUO ist kein Problem. DATEV Auftragswesen next hingegen schon, weil das Produkt über die DATEV Rechteverwaltung online nicht unter dem Mandant A verfügbar/administrierbar ist.
Gibt es die Möglichkeit zwei Unterberaternummern einem Zugangsmedium zuzuordnen. Kanzleiübergreifend ist dies möglich, allerdings ist dies hier nicht der Fall.
Wäre super, wenn sich jemand kurzfristig dazu äußern könnte. Danke.
das geht nur, wenn auch für Mandant A Auftragswesen next bestellt wird.
Erst dann stehen für diesen Mandanten die Punkte zur Freigabe von Auftragswesen next zur Verfügung.
Auch Kanzleiübergreifend ist das nur möglich, wenn beide Kanzleien einen Vertrag von Auftragswesen next haben.
Leider ist mir das durchaus bewusst. Ich suche nach einer Lösung dies zu umgehen. Kann die DATEV eG hier eine Freischaltung oder Ähnliches vornehmen? Wissen Sie das zufällig?
Das Logistikcenter kann hier die Punkte freischalten. Einfach einen Servicekontakt ans LC senden und die Situation erläutern.
Ich habe mit dem Logistik-Center gesprochen. Eine Freischaltung ist nicht möglich. Die Problematik ist bekannt und wird offenbar derzeit bei der DATEV eG gelöst?! Mal schauen, was da die nächste Zeit tatsächlich passiert. Deshalb wird meine Lösung nunmehr der Umweg sein, dass ich das Zugangsmedium bei Mandant A kündige und bei Mandant B bestelle und somit DATEV Auftragswesen next administrieren kann. Schön ist das nicht.
Okay, dann scheint sich das wohl mit AWnext geändert zu haben. Gut zu wissen, danke für die Info!