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Übergabe Lohnauswertungen LuG abweichende ZMSD nach UNO

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letzte Antwort am 15.10.2024 08:24:55 von Selina_Heubeck
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KR1
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Guten Tag zusammen, 

 

ist es möglich, die Lohnauswertungen aus LuG (Abrechnung über abweichende ZMSD) trotzdem ins Unternehmen Online zu übergeben? 

 

Vielen Dank für eurer Wissen 🙂 

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


sofern die Ordnungsbegriffe direkt in Lohn und Gehalt und in Unternehmen online gleich sind, können Sie die Lohnauswertungen ohne weitere Einstellungen an Unternehmen online übergeben. Eine Anleitung hierfür finden Sie im Dokument .


Sind in Lohn und Gehalt und Unternehmen online unterschiedliche Ordnungbegriffe hinterlegt, ist die Übergabe unter bestimmten Bedingungen möglich.


Für die abweichende Mandantennummer muss in diesem Fall die Berechtigung für Auswertungen Personalwirtschaft in der Rechteverwaltung online hinterlegt werden.

 

In Hinblick auf die steigende Nutzung der Online-Anwendungen empfehlen wir Ihnen grundsätzlich die Ordnungsbegriffe in Lohn und Gehalt und Unternehmen online gleich zu stellen.

 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
KR1
Einsteiger
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@Gökhan_Aras vielen Dank.

Wenn wir die abweichende ZMSD hinterlegen, fallen dann auch 2x Rechnungsgebühren für UNO an? 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

um Ihnen weiterhelfen zu können, fehlen mir genauere Angaben.


Daher bitte ich Sie, sich aufgrund des Sachverhalts über die üblichen Servicekanäle direkt an uns zu wenden.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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metalposaunist
Unerreicht
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Unternehmen online ist ein Vertrag @KR1. Da reicht es aus, wenn das Mandat den 1x bezahlt. Belege online brauchst Du in solch einem Fall nicht. Dazu fallen auch keine Gebühren an. In LODAS tauchen eh alle Daten im RZ auf, sodass Du in der Rechteverwaltung online einfach den abweichenden Ordnungsbegriff bei den (globalen) Freigaben hinzufügen kannst. 

 

Wie das mit LuG aussieht, werden wir von @Gökhan_Aras erfahren. 

 

@Matthias_Platz: Was fehlt Dir genau? @KR1 hat doch alles beschrieben. Die zentrale Mandantennummer im Arbeitsplatz hat ja nichts mit dem Ordnungsbegriff zu tun, um den es hier geht. Man kann den zentralen Mandanten 10000 mit dem Ordnungsbegriff 12345/99999 verbinden. Das müsste relativ oft vorkommen, wenn Kanzlei und Mandat kollaborativ zusammenarbeiten. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
KR1
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@Gökhan_Aras eine Übergabe von Zahlungen (aus Lohn und Gehalt) an Bank Online im Datev Unternehmen Online an eine abweichende ZMSD ist nicht möglich, oder? 

 

Mein Mandant mit den zwei ZMDS hat nun 2 Betriebe im UNO (Betrieb normal / Betrieb Lohn).

Kann ich die Zahlungen aus LuG an den Betrieb normal übergeben? Da ja nur hier die Bank und alles weitere verknüpft ist??! 

 

Identischer Fall intern: 

Der Lohn läuft auf einer abweichenden ZMSD. 

Die Auswertungen übergebe ich an ZMSD Personal, die Zahlungen muss ich manuell per Mail senden..... 

 

Danke 🙂 

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Voraussetzung, für die Übergabe der Zahlungen aus Lohn und Gehalt nach Bank online, sind gleiche Ordnungsbegriffe. Demnach muss in Bank online das Unternehmen mit der gleichen Berater- und Mandantennummer angelegt sein, wie in Lohn und Gehalt.


Sie sprechen in Ihrem Fall immer von der Zentralen Mandantennummer im DATEV Arbeitsplatz. Bitte beachten Sie, dass die zentrale Mandantennummer im DATEV Arbeitsplatz nicht gleich den Ordnungsbegriffen in Lohn und Gehalt ist. Die zentrale Mandantennummer wird Ihnen bei dem Unternehmen direkt im DATEV Arbeitsplatz angezeigt. Mit der zentralen Mandantennummer sind in der Regel alle Leistungen des Unternehmens verknüpft.


Wenn Sie das Produkt Lohn und Gehalt öffnen, stehen die Ordnungsbegriffe für Lohn und Gehalt direkt in der obersten Programmleiste. Diese sind relevant für die Übergabe der Zahlungen an Bank online.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
KR1
Einsteiger
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@Selina_Heubeck 

vielen Dank! 

Bei uns sind die Ordnungsbegriffe LuG grundsätzlich nie abweichend zur ZMSD im Arbeitsplatz. 

Alle Leistungen sind immer der ZMSD zugeordnet. 

 

Also ist die Übergabe (ähnlich wie beim Buchungsbeleg) leider nicht möglich 😞 schade. 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

wir können Ihren Sachverhalt gerne auch nochmal individuell prüfen. 

Wenden Sie sich hierfür bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
8
letzte Antwort am 15.10.2024 08:24:55 von Selina_Heubeck
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