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Änderungen Übermittlungsverfahren HBCI PIN/TAN

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letzte Antwort am 04.06.2019 22:34:42 von Michael-Renz
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kanzleileverkusen
Beginner
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Nachricht 1 von 17
1791 Mal angesehen

Hallo zusammen,

uns erreichen verzweifelte Anrufe von Mandanten, die wir gerade leider nicht abschließend beantworten können.

Es geht um die aktuelle Meldung in UO, dass es ab September zu Einschränkungen, bzw. zum kompletten Aus für das HBCI Pin/TAN Verfahren kommt.

Wir umgehen bei fast allen Mandanten die Bankgebühren, indem der Mandant die Bank in UO selber mit seinem HBCI Zugang und durch Eingabe einer PIN aktualisiert. So fallen keine Gebühren bei der Bank für den RZ-Abruf an. Gleichzeitig zahlen die Mandanten über das gleiche Verfahren Ihre Belege, meist natürlich in Sammlern, die sie dann als Einzelbuchungen verarbeiten lassen.

Eine DATEV Mitarbeiterin am Telefon sagte mir, dass wäre zukünftig alles nicht mehr möglich.

Wir haben uns nach einem Umstieg auf EBICS erkundigt. Die VR Bank verkauft das gar nicht, weil die Einrichtung für die Bank sehr kompliziert ist, daher wollen Sie 100 EUR pro Konto für die Einrichtung und dann 20 EUR im Monat pro Konto. Das ist ja keine Alternative.

Wie gehen andere damit um? Das schränkt das Programm ja extrem ein.

Vielen Dank!

vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 2 von 17
414 Mal angesehen

Hallo Herr Nicolini,

hierzu gibt es schon einige Threads.

Datev unterstützt ihre Mitglieder und deren Mandanten so gut es geht.

Die Banken kommen allerdings nur sehr zögerlich mit konkreten Informationen um die Ecke.

Aus meiner Sicht ist EBICS aus technischer Sicht gut, aber auch (sehr) teuer.

Suchen Sie am besten hier in der Community nach "PSD2" oder "HBCI PIN/TAN"  etc., dann sind Sie gut mit Lesestoff für den Brückentag versorgt

Viele Grüße

Michael Vogtsburger

Nachtrag:

Die Informationen auf der Datev-Website sind auch sehr informativ (z.B. EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) )

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... água mole em pedra dura, tanto bate até que fura ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... mein Motto: "hast Du ASCII in den Taschen, hast Du immer was zu naschen" ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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Warnhinweis für Allergiker: Spoiler in meinem Beitrag können Spuren von Ironie, Witz oder Unwitz enthalten 😉 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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(... ja sind wir denn hier bei den WaitWatchern ? .. warten und dem Gras beim Wachsen zusehen ? ..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(..♬.. das bisschen Datev macht sich von allein ..♫.. das bisschen Datev kann so schlimm nicht sein ..♬..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... Datev-Software muss einmalig sein, wird also evtl. nur einmalig getestet ☺...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
(... das Motto "gut zitiert ist mindestens halb geschrieben" wird hier und anderswo geliebt ...) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"Wer bin ich und wenn ja, wie viele (... Gruppen in der BRV) ? " ...☂...
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idaev
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Hallo Herr Nicolini,

für Mandanten ist - zumindest bei Einsatz von Unternehmen-Online - kein Anlass zur Verzweiflung gegebnen. Zu HBCI gibts alternative Verfahren.

hier unser Thread dazu mit weiteren Hinweisen HBCI - Im September wird´s ernst!! EBICS - RZ-Bankinfo oder wie läuft der automatisierte Bankumsatzabruf weiter?

kanzleileverkusen
Beginner
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Nachricht 4 von 17
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Leider ist EBICS, zu mindestens bei den Banken hier in der Region, offenbar keine Alternative. Einen Fremdanbieter mit dem Abruf der Daten zu betrauen, sehe ich bei vielen Mandanten, die dem Online Banking immer noch skeptisch gegenüberstehen, als enorm kritisch an.

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xml
Fachmann
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Nachricht 5 von 17
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Leider bekommt man teilweise auch von den Banken (noch) keine belastbaren Informationen.

Hier die Antwortmail einer Bank, die ich letze Woche diesbzgl. angeschrieben hatte:

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die XXX Bank verschickt zu diesen Änderungen noch eine Kundeninformation.

Dies wir laut Auskunft der Fachabteilung Mitte Juli diesen Jahres der Fall sein.

Wir bitten Sie hier also noch um ein wenig Geduld.

Eine andere Bank konnte mir zwar auch noch nicht sagen, wie genau die DATEV Anbindung über die Schnittstelle der finAPI GmbH läuft. Die Mitarbeiterin meinte aber, dass die Anbindung über die finAPI auf jeden Fall extra kostet.

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idaev
Beginner
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Hallo Herr Nicolini,

die die meisten Banken bieten EBICS nur für Firmenkunden an. Das ist ja bei unseren FIB-Mandaten kein Problem. Aber bei den Bankmitarbeitern der Marktabteilungen ist EBICS auch nicht sehr bekannt.

Für die Fibu-Mandate und wenn „nur„ der Umsatzabruf benötigt wird, ist unserer Meinung nach ohnehin RZ-Baninfo das bessere, weil ohne Vollmachten und eigene weitere Maßnahmen der Kanzlei erreichbare Verfahren.

Dort sind allerdings manche Banken gebührentechnisch “unverschämt“ - da die aber auch an Digitalisierung interessiert sind, erreicht man mit Hinweis auf Vergleichsangebote und Ggf. Im Gegenzug der Lieferung der Abschlussdaten mit digitalem Finanzbericht manchmal doch was.  Aber dass EBICS gar nicht angeboten wird, hatten wir bisher noch nicht gemeldet bekommen.

welche Banken sind das, die sich dem Standard der Digitalisierung entziehen?

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kanzleileverkusen
Beginner
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Nachricht 7 von 17
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Bei uns ist es zum Beispiel die VR Bank - die möchte 100 EUR für die Einrichtung von jedem Konto und danach 20 EUR mtl. für einen EBICS Zugang, weil dieser so kompliziert in einem Nebensystem zu pflegen wäre.

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idaev
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Die VR-Banken sind doch an die Fiduzia angeschlossen! Oder? Das VR-Rechenzentrum bietet EBICS ausdrücklich an.

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björn
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Wir hatten letzte Woche auch einen Mitarbeiter von einer VR-Bank aus dem Online-Banking Bereich da und ich muss sagen, dass dieser Termin sehr aufschlussreich war. Es ist so, dass die Kundenberater oftmals gar nicht genau die ganzen Informationen über EBICS und HBCI kennen. Hier sollte man auf jeden Fall nach jemanden aus dem Online-Banking Bereich fragen, da diese sich sehr gut mit den Themen auskennen.

Das HBCI-Verfahren ist nämlich ursprünglich gar nicht für die Firmenkunden gedacht, sondern für Privatpersonen. Stattdessen sollten die Firmenkunden eigentlich EBICS nutzen, das aber teilweise aus Unwissenheit oder der hohen Kosten nicht gemacht wurde.

Im Grunde nach gehört der Abruf der Umsätze über RZ-Bankinfo schon zum EBICS.

Bei der VR-Bank hier vor Ort ist der EBICS-Zugang nicht so teuer. Hier wird für die Einrichtung 20,00 € verlangt und dann 10,00 € pro Jahr. Aber diese Kosten sind von Bank zu Bank unterschiedlich, auch innerhalb des VR-Verbundes.

Wir empfehlen unseren Mandanten deshalb nur noch EBICS wenn diese den Zahlungsverkehr über Unternehmen Online machen möchten, da wir die Kooperation mit einem Drittanbietet wie der FinAPI ablehnen.

Außerdem würde ich jedem empfehlen dieses Seminar zu besuchen DATEV IT-Club online hier wird sehr gut aufgezeigt welche, aus meiner Sicht, gravierenden Einschränkungen im Zusammenhang mit der FinAPI passieren können und welche alternativen es gibt.

Gruß

Björn

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tolledeu
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Hallo,

kann ich nicht über Starmoney alle Konten weiterhin wie gehabt abrufen und dann in Datev einspielen? Zumindest gibt es bei den Quellen der Bankkontoumsätze die Auswahl zu Starmoney. Bisher habe ich von denen noch nicht gehört, dass sich hier an der Abfrage etwas ändert.

LG Torsten

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kanzleileverkusen
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Da Starmoney ebenfalls ein Drittanbieter ist, müsste das Problem dort auch auftauchen.

Das Problem liegt ja auch nicht beim Import der Daten, sondern wie ich an sie komme.
Aus meiner Sicht also das gleiche Thema...

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tolledeu
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Nachricht 12 von 17
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Ja, das hatte ich mir auch gedacht. Ich kam nur auf die Idee, weil es ja anscheinend über Unternehmen online weiterhin ohne Änderungen funktioniert die Umsätze abzurufen und Datev ja auch ein Drittanbieter wäre, oder nicht?

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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 13 von 17
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Hallo Herr Dworzak,

das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetze hat viele Aspekte. Einer davon ist, dass Zahlungsdienstebetreiber der Aufsicht des BaFin unterstellt werden. Das an sich ist völlig richtig und nicht zu beanstanden - wenn man echte Zahlungsdienste erbringen will.

Wenn es aber bloß darum geht, Bankumsätze für die Fibu und die entsprechenden Vorsysteme bereitzustellen, dann ist das halt mit "Kanonen auf Spatzen geschossen".

Folge ist, dass HBCI (mit dem man im Ergebnis bezahlen kann - also Zahlungsdienste ausführt) eben von DATEV nicht mehr angeboten werden kann/will/soll. Es ist auch gut so, dass sich mit echten Zahlungsdiensten die befassen, deren Zweck das ist.

Aber all das sind absolute "Randüberlegungen"!!

Kernüberlegung muss sein, dass (wenigstens) für die StB-Kanzlei der Umsatzabruf möglich ist und automatisiert erhalten bleibt. Und das geht ohne diese HBCI-Problematik eben am einfachsten über RZ-Bank-Info oder eben das vom  Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz nicht betroffene (weil schon immer mit starker Authentifizierung versehene) EBICS-Verfahren.

Wer partout nicht auf HBCI verzichten kann/will und mit einer alle 90 Tage nötigen Authentifizierung "keinen Stress" hat, kann ja über die DATEV-Kooperation mit finAPI das System HBCI fortführen. 

EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) - Neues HBCI PIN/TAN-Verfahren

Natürlich vermutlich genauso "umständlich" wie über HBCI via S-Firm etc. etc. (und andere Bankprogramme).

Hier nochmal der Hinweis auf den roBOTer zur Entscheidungshilfe:

https://kcdemo.usu.de//zag.html

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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rvh
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Ich hatte diese Woche wegen PSD2 ein Telefonat mit der IT-Abteilung einer Sparkasse. Darin wurde mir erklärt, dass es für die starke Authentifizierung ausreichen würde, wenn der Mandant mit dem in Frage stehenden Zugang binnen der 90 Tage einmal eine Online-Transaktion (z.B. eine Überweisung) durchführen würde, um den 90-Tage-Zähler wieder auf "Null" zu setzen.

Wenn dem tatsächlich so wäre, dann hätten wir ja in der Praxis - mit Ausnahme des Wechsel zur finAPI GmbH - wohl gar keine Probleme.

Ich kann das momentan nach all dem, was ich bisher dazu gehört/gelesen hatte, noch nicht so recht glauben - und recherchiere weiter.

Noch ist ja ein wenig Zeit ...

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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Michael-Renz
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Hallo Herr Hein,

die Auskunft der Bank könnte nur zutreffen, wenn Sie genau die HBCI-Kennung nutzen, die derjenige nutzt, der zahlt.

Wenn das das so wäre, ist HÖCHSTE Vorsicht geboten!!! Denn wegen der unberechtigten Weitergabe der HBCI Zugangsdaten besteht im Missbrauchsfall definitiv kein (Versicherungs)Schutz.

So beurteile ich die Situation jedenfalls.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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rvh
Erfahrener
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Nachricht 16 von 17
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Das Problem mit dem Versicherungsschutz hätte aber in dem Szenario der Mandant, denn nur mit dem Zugangscode und der PIN kann ja keine Verfügung zu Lasten des Kontos erfolgen.

Da fehlt es dann definitiv an der TAN - oder sehe ich das falsch?

Wir diskutieren gerade mit der Sparkasse, dass wir für alle Kontoverbindungen unserer Mandanten bei dieser Kasse einen ausschließlichen "Nur-Lese-Zugriff" mit einer speziellen Bankkarte bekommen.

Dann müssen wir uns zwar alle 90 Tage einmal authentifizieren, aber gemeinsam für rund 30 Konten - das wäre ein vertretbarer Aufwand und die Entkopplung zum Zugang mit Verfügungsberechtigung wäre auch vorhanden.

Das eigentliche Problem dahinter ist doch, dass alle Banken momentan an den Gebühren drehen, so dass die Mandanten schon auf kleinste weitere Belastungen ablehnend reagieren und selbst das Angebot, dass wir das übernehmen, nicht wirklich ankommt.

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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(Albert Einstein, 1879-1955)
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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 17 von 17
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Hallo Herr Hein,

das Gebührenproblem gibt es natürlich genau in der von Ihnen genannten Weise. Aber dass der Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher das ZAG  entsprechend verfasst, ist ja nicht in der Verfügungsgewalt der "Kostenbeteiligten".

Und dass unser Gesetzgeber immer neue Lasten "outsourced" (DSGVO, Transparenzregister, ZAG etc, etc.) heißt ja noch lange nicht, dass die vom Aufwand direkt Betroffenen (wir und die Banken) das auch gleich noch selbst bezahlen müssen. Der Nutzgedanke des Gesetzgebers war auf den Verbraucher gemünzt - er hats mit dem ständigen Wunsch nach möglichst weitreichendem Schutz bestellt - er zahlt auch. (ist zwar brutal formuliert - aber m.E. letztendlich der Fakt).

Die Alternative lautet doch, dass man dann eben der "Digitalisierung" bei den Kontoumsätzen "entsagt" und es - wie früher auch - per Hand mit viel Zeitaufwand und Fehleranfälligkeit bei noch weniger Begeisterung der ohnehin überlasteten Fibu-Kräfte macht. Dann müsste eben für diese zusätzliche Arbeitskraft der entsprechende Honoraranteil bezahlt werden. Dass das allemal NICHT günstiger sein kann, liegt auf der Hand.

Ich bin bemüht meinen Mandanten diese Zusammenhänge verständlich zu machen - und das gelingt in aller Regel.

Nur dürfen wir eben nicht grundsätzlich suggerieren, dass unsere Arbeitsleistung rund um die Mandantenberatung immer "all inclusive" ist. Und wir dürfen auch nicht suggerieren, dass von uns teuer bezahlte Arbeitskraft unserer ohnehin schon (zu)wenigen Mitarbeiter "nichts wert" sei. Das genaue Gegenteil ist der Fall - und ich verstehe nur sehr eingeschränkt, wenn wir diese gute Arbeitskraft für manuelle "Niedrigwertarbeit" - wie das Abtippen von Kontoauszügen - "vertun". Ich glaube, das können wir alle in der derzeitigen Personalsituation uns am aller wenigsten leisten.

PS: und das ist für mich auch der entscheidende Grund, warum es DRINGLICHST nötig ist, den fibu-automat​ (oder wie immer das Ding letztlich am Markt genannt werden wird) zu bekommen. Es gibt so viel Sinnvolles zu tun - da brauchts ganz gewiss keine "Belegabtipperei" mit all den dabei vorhandenen Fehleranfälligkeiten.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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letzte Antwort am 04.06.2019 22:34:42 von Michael-Renz
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