Und zu allem Überfluss war noch das AutoUpdate aktiviert, sodass ich viel Aufwand für 0️⃣ Ergebnis hatte 😅. Kann man auf Seiten von FP-Sign nicht mal eben checken, welche Version sich da meldet, damit man keine E-Mail versandt, die dann sinnlos ist?!
Nach meinem Kenntnisstand erhalten nicht registrierte Mandanten nach erfolgreichem Signaturabschluss zwingend eine E-Mail mit Workflowbericht und signiertem PDF-Dokument.
Weiß jemand, ob dies unterdrückt werden kann?
Sollte diese Funktion nicht optional sein, so halte ich das unverschlüsselte Versenden von möglicherweise signierten Steuererklärungen per E-Mail-Anhang für datenschutzrechtlich sehr bedenklich.
Da legt der Ersteller in den Einstellungen je Signaturvorgang fest
Besten Dank. Der Hinweis ermöglicht es mir, das Senden der Benachrichtigung auf mich zu beschränken.
Sofern auch das Häkchen zu den Workflowdokumenten gesetzt wird, erhalte ich lediglich den Report (ohne die einzelnen Dokumente).
Das hilft mir sehr.
PS: Warum jedoch nicht registrierte Benutzer nicht auch ausschließlich den Workflowbericht erhalten können, erschließt sich mir nicht.
Für den nicht registrierten Benutzer bedeutet dies: entweder Du bekommst unverschlüsselt das volle Rückmeldungsprogramm - oder eben gar nichts. Hier sollte m.E. noch nachgebessert werden.
Vielleicht sollte die Nachbesserung einfach in der grundsätzlichen Registrierung des Nutzers liegen.
Ich persönlich sensibilisiere meine Mandanten bezüglich eines FP-Signkontos und bei mir zumindest signiert keiner ohne Anmeldung und Nutzerkonto; insbesondere weil Signaturen nicht nur einmalig erforderlich werden.
Welches Argument spricht dagegen sich zu den "zig" anderen Nutzerkonten, die man besitzt, sich außgerechnet da nicht zu registrieren, wo es bspw. um die Unterschrift unter die Steuererklärungen geht . . .?!
Kann zwar jeder machen wie er will, aber geht auch darum, den richtigen Adressaten zweifelsfrei zu treffen. *imho*.
Die Nutzerregistrierung bietet dem Unterzeichnenden sicherlich Vorteile und aus meiner Sicht spricht auch nichts dagegen.
Ich bin mir jedoch nicht sicher, welchen Mehrwert die Mandanten-Registrierung der Kanzlei bringt.
- Kann ich bei der Signaturanfrage überhaupt sehen, ob die E-Mailadresse einem registrierten Benutzerkonto zugeordnet ist?
- erhöht die Unterzeichnenden-Registrierung die Aussagekraft einer fortgeschrittenen Signatur?
Aus Kanzleisicht ist für mich insbesondere ein einfaches Handling von Bedeutung, so dass grundsätzlich eine hohe Anzahl an Mandanten der elektronischen Unterschrift gegenüber aufgeschlossen sind. Ein zwingender Registrierungsprozess spricht insoweit dagegen.
Aber vielleicht übersehe ich auch einige Vorteile der Mandatsregistrierung?
PS: Ich lasse mir einmalig die Verknüpfung der Emailadresse zum Mandanten handschriftlich (ich weiß - Prozessbruch) mit Mandatsbeginn bestätigen.
Die Nutzerregistrierung bietet dem Unterzeichnenden sicherlich Vorteile und aus meiner Sicht spricht auch nichts dagegen.
Ich bin mir jedoch nicht sicher, welchen Mehrwert die Mandanten-Registrierung der Kanzlei bringt.
Vielmehr muss man doch die Frage stellen, welche Nachteile sich durch eine Registrierung für Mandant und/oder Kanzlei ergeben. Keine ersichtlichen; die Gastzeichnung ist doch unwesentlich gegenüber der einmaligen Registrierung, was in einem Arbeitsablauf erfolgt; insofern irrelevant im Aufwand.
Bereits bei der Anforderung der Signatur wird die Anmeldung gefordert. Die Daten bzw. die Auswahl des Empfängers wird auf FP-Sign-Ebene aus dem Empfänger-Konto abgerufen und angezeigt (mail und Nummer), sodaß man sicher sein kann, dass die Anforderung niemand anders ausführen kann ( wie bereits erwähnt Konto Empfänger ) und ferner liegen die übrigen Vorteile eines Kundenkontos gegenüber "keinem" auf der Hand; gerade auch weil Sie Datenschutz erwähnt haben.
Auch bei mir gilt vorrangig, Kanzlei und Mandanten optimal zu entlasten und reibungslose Arbeitsabläufe zu schaffen (reduce to the max) möglichst zu entlasten.
Die Registrierung ist selbsterklärend und einmalig und wurde bisher beanstandungslos und rückfragefrei durch die Empfänger vorgenommen.
Die Kombi E-Mail mit Mobilnummer in der Registrierung erübrigt eine (gesonderte) Bestätigung des Mandanten, welche recht "kurzlebig" sein kann, bei Änderung der Empfängerdaten, die dieser selbst vornehmen kann/muss, da es sich um sein persönliches (geschütztes) Nutzerkonto handelt.
Aus dem Newsletter: die Status Page ist online ✅
danke für den post.
Für den Updatekanal per Mail, SMS, in Microsoft Teams oder Slack warten wir derzeit noch auf die Freigabe vom Datenschutz.
VG
Jakob Rauch
Jetzt geht alles 🙂
VG
Jakob Rauch