Hallo,
unser Mandant hat sein Passwort für die Verschlüsselung vergessen. Normalerweise kein Problem-einfach Passwort zurücksetzen. Dies ist aber nicht möglich. Es erscheint der Hinweis: Nutzer gesperrt, wenden Sie sich an den Support.
Kennt einer das? Wie gehen wir am besten vor?
Danke
DATEV sperrt Accounts im Entschlüsselungsportal, wenn wir feststellen, dass das System, auf dem diese Accounts verwendet werden, eventuell von Schad-Software befallen sind, um den Account vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Der Mandant soll sich wie in der Meldung genannt bei DATEV im Programmservice melden, um die Angelegenheit zu klären.
@Gerhard_Schermoly schrieb:
Der Mandant soll sich wie in der Meldung genannt bei DATEV im Programmservice melden, um die Angelegenheit zu klären.
Mein Bauchgefühl sagt, dass viele Mandanten gar nicht wissen, was der Programmservice ist und dann wohl die Kanzlei gefragt wird. Vom DHC und Co. wissen die meisten Mandanten auch nicht.
Ist in solch einem Fall es nicht besser, wenn man den Mandanten an die Hand nimmt? Schreibe eine E-Mail an ..., rufe an unter, ...
Braucht der Mandant dann seine Beraternummer samt Service-TAN, wenn er sich telefonisch meldet? Dann müsste die Kanzlei ja via Rechteverwaltung online den Punkt am besten in der DUO Gruppe manuell freischalten.
Themenfremd:
@Gerhard_Schermoly schrieb:DATEV sperrt Accounts im Entschlüsselungsportal, wenn wir feststellen, dass das System, auf dem diese Accounts verwendet werden, eventuell von Schad-Software befallen sind,
Wenn das noch auf andere Portale, z.B. DUO ausgeweitet würde ..... 🤔
Hallo Herr Schermoly,
der Mandant ist kein Kunde der Datev. Besitzt also keine Beraternummer und kann auch keine Service Tan generieren. An wen soll er sich wie wenden?
Der Mandant kann sich gerne über folgende Wege an uns wenden:
DATEV E-Mail-Verschlüsselung Service
Telefon: 0911 319 32110
E-Mail: e-mail-verschluesselung@service.datev.de