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ferienwohnung gewerblich ?

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letzte Antwort am 02.04.2026 12:59:48 von bodensee
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HorstKl1944
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Ein Mandant errichtete 2017 - 2019 ein Zweifamilienhaus, Die größere Wohnung wird selbstgenutzt,  Die kleinere Wohnung wird als Ferienwohnung an kurzfristige Gäste vermietet.  7% MWST ist klar.  Irrtümlicherweise habe ich damals diese eine FeWo als gewerblich gemeldet und brav die GewSt Erklärung seit Jahren abgegeben und natürlich prompt GewSt-Messbescheide und Verlustvortragsbescheide erhalten,  Auswirkungen auf die EST wegen gewerblich oder V+V waren nicht vorhanden,.  Die Einkunftsermittlung war ja die gleiche. Jetzt kamen mir Zweifel an meiner Einstufung dieser einen FeWo zu gewerblich und will künftig die Anlage V Ferienwohnung ausfüllen.   Die damalige Einstufung gewerblich war falsch und möchte dies so richtigstellen. Kann ich das Finanzamt bitten, die wirkungslosen GewSt , alle 0 oder negativ, schlicht nicht mehr anzuwenden ?

bodensee
Allwissender
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Nachricht 2 von 5
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Wenn die Einschätzung und damit die Abgabe damals falsch war, können Sie den Antrag ans Finanzamt stellen die falschen Gewerbesteuerbescheide aufzuheben, wenn formalrechtlich noch möglich. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Der_Busfahrer
Einsteiger
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Und dann Entnahme mit Aufdeckung der stillen Reserven? 😉

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RAHagena
Meister
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Wenn es in Wirklichkeit niemals G war, gibt es auch kein Betriebsvermögen, die erklärte Einkunftsart ist irrelevant, es zählen die Tatsachen.

Dokumentierte Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io | DATEV Kollegenseminar Rechnungswesen

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bodensee
Allwissender
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@RAHagena  schrieb:

Wenn es in Wirklichkeit niemals G war, gibt es auch kein Betriebsvermögen, die erklärte Einkunftsart ist irrelevant, es zählen die Tatsachen.


Grundsätzlich ja, aber irrelevant ggf. Nein sind die Gewerbesteuerbescheid noch änderbar bzw. die Gewerbesteuermeßbescheide müsste ja auf Null geändert werden , waren vorher negativ daher Änderung zu Ungunsten des Mandanten daher sollten die änderbar sein.  

 

Aber in solchen Fällen kann es schon passieren das ggf. Gewerbesteuer festgesetzt wurde und die Bescheide nicht mehr änderbar sind, dann ist es nicht irrelevant. Aber mit ist schon klar was Sie meinten 😉

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 02.04.2026 12:59:48 von bodensee
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