Ein Mandant errichtete 2017 - 2019 ein Zweifamilienhaus, Die größere Wohnung wird selbstgenutzt, Die kleinere Wohnung wird als Ferienwohnung an kurzfristige Gäste vermietet. 7% MWST ist klar. Irrtümlicherweise habe ich damals diese eine FeWo als gewerblich gemeldet und brav die GewSt Erklärung seit Jahren abgegeben und natürlich prompt GewSt-Messbescheide und Verlustvortragsbescheide erhalten, Auswirkungen auf die EST wegen gewerblich oder V+V waren nicht vorhanden,. Die Einkunftsermittlung war ja die gleiche. Jetzt kamen mir Zweifel an meiner Einstufung dieser einen FeWo zu gewerblich und will künftig die Anlage V Ferienwohnung ausfüllen. Die damalige Einstufung gewerblich war falsch und möchte dies so richtigstellen. Kann ich das Finanzamt bitten, die wirkungslosen GewSt , alle 0 oder negativ, schlicht nicht mehr anzuwenden ?
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