@RAHagena schrieb: Wenn es in Wirklichkeit niemals G war, gibt es auch kein Betriebsvermögen, die erklärte Einkunftsart ist irrelevant, es zählen die Tatsachen. Grundsätzlich ja, aber irrelevant ggf. Nein sind die Gewerbesteuerbescheid noch änderbar bzw. die Gewerbesteuermeßbescheide müsste ja auf Null geändert werden , waren vorher negativ daher Änderung zu Ungunsten des Mandanten daher sollten die änderbar sein. Aber in solchen Fällen kann es schon passieren das ggf. Gewerbesteuer festgesetzt wurde und die Bescheide nicht mehr änderbar sind, dann ist es nicht irrelevant. Aber mit ist schon klar was Sie meinten 😉
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