Mit dem 15.0 Servicerelease 17.02.2022 haben wir jetzt umgesetzt:
Im Elektronischen Einspruch können Sie jetzt benutzerspezifisch eine Signatur für die Kanzlei als Absender angeben.
Wenn keine Empfangsvollmacht vorliegt, müssen Sie den Absender nicht mehr manuell in den Begründungstext eingeben. Sie können jetzt in den Einstellungen über den Button Signatur benutzerspezifisch Name und Adresse Ihrer Kanzlei, des Ansprechpartner usw. erfassen.
Diese Signatur wird automatisch am Schluss des Begründungstextes angefügt.
Siehe auch Info-DB-Dokument 1023279
Moin,
vielen Dank für die Info. Das ist ja mal eine gute Nachricht zum Wochenende.
Ich wünsche Ihnen ein schönes, nicht zu stürmisches Wochenende.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Super, vielen Dank!
Werde ich gleich testen, sobald das Servicerelease installiert ist.
Gruß, sk
Hallo Herr Pribbernow,
ich hätte das gleich ausprobiert. Leider sehe ich die im verlinkten Dokument genannte Einstellmöglichkeit nicht (aktuelle Ansicht siehe unten). Da ich Smart-IT-Nutzer bin und lt. Serviceportal-Smart-IT alles aktuell installiert ist, frage ich mich, ob ich evtl. etwas übersehen habe. Bitte geben Sie mir kurz Bescheid.
Gruß
Karl Hörterer
Guten Tag Herr Pribbernow,
vielen Dank für diese (wichtige und überfällige) Funktion.
Meine Frage:
Kommt sowas bei der Belegnachreichung und Sonstigen Nachricht auch? (Bzw. warum kommt er nicht gleich mit)
Oder sehen Sie hierin keine Notwendigkeit?
Oder warum sind die Einstellungen für die drei Programme jeweils gesondert einzustellen. (z.B. die Ablage ins DMS)
P.S.: Was ich in diesen Programmen auch erwarten würde, wäre ein Rechtsschreibprüfung, um Buchtsabendreher zu vermeiden. (So wie das im Browser hier auch funktioniert)
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Eckhardt
Steuerberater
Sehr geehrter Herr Pribbernow,
ich muss sagen, dass mich das schon ganz schön schockiert, leider aber auch selbst ohne zu hinterfragen in die Falle getappt bin.
Die Datev ist nicht irgendein 08/15 Softwarehersteller, der einfach blind die Schnittstelle eines Dritten umsetzen darf. Die Datev hat definitiv die Kompetenz zu erkennen, dass jegliche Kommunikation (nicht nur ein Einspruch) eines eindeutigen Absenders bedarf.
In den vergangenen 60 Jahren war die Datev hier unser Partner auf den man sich verlassen konnte, nicht unser Dienstleister den man besonders kontrollieren musste.
Natürlich fragt man sich auch, wie man hier auf Seiten der Finanzverwaltung kein Feld vorsehen konnte. Hier sind wir es aber gewohnt deren Tun hinterfragen zu müssen und genau das hätte uns die Datev in diesem Falle abnehmen müssen.
Die jetzige Lösung ist für mich nicht einmal optimal umgesetzt.
Ich hätte bitte gerne die Möglichkeit die Signatur meiner Kanzlei verbindlich jeglicher elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung anzuhängen.
Als Notlösung in der jetzigen Form im Text - aber bitte nicht Benutzerspezifisch - jetzt kann ich mich wieder darum kümmern, dass das alle Mitarbeiter einstellen. Bzw. muss bei jedem vorbereiteten Einspruch wieder selbst daran denken.
Überlasst es bitte dem Kanzleiadministrator ob solche eine Funktion kanzleiweit oder benutzerspezifisch gesetzt wird.
Und nicht nur beim Einspruch, bei jeder elektronischen Kommunikation.
Bevor mich jemand korrigieren muss ... 53 Jahren ...
Sehr geehrter Herr Pribbernow,
jetzt hab ich noch eine Frage.
Wir haben nur in wenigen Ausnahmefällen eine Empfangsvollmacht.
Natürlich sehe ich mich aber bei der Einlegung eines Einspruchs als für das gesamte Einspruchsverfahren als Empfangsbevollmächtigt an - daher kreuzen wir das Feld im Regelfall an.
Ich hoffe das führt aber nicht dazu, dass ich mich damit bei der Finanzverwaltung auch für jegliche andere Kommunikation als empfangsbevollmächtigt deklariere.
Mit freundlichen Grüßen
C. Salzinger
Moin,
Service-Release ist installiert. Im elektronischen Einspruch konnte ich tatsächlich eine Signatur hinterlegen. Juchhu!
Aber: warum muss ich die komplette Signatur manuell eintippen?? Eine Kopie aus Word, meinem Würgaround seit fast einem Jahr, funktionierte nicht. Warum nicht, ist mir schleierhaft.
Und: Da stimme ich @eckhardt und @salzinger zu: warum geht das nur im Einspruch und nicht auch beim Anpassungantrag für Vorauszahlungen, bei der Belegnachreichung, sonstigen Nachrichten usw.?? Die habe ich nämlich alle getestet, bei keinem war die Einstellungsmöglichkeit für die Signatur.
Danke, dass zumindest beim Einspruch eine Signatur möglich ist!
Aber: Nun habe ich das Problem, bei jeder anderen elektronischen Kommunikation daran denken zu müssen, die Signatur doch noch manuell zu ergänzen. Und im Einspruch sieht man die Signatur auch erst in der Vorschau, sie liegt nicht automatisch am Ende des Textes.
Als wirkliche Vereinfachung empfinde ich das nicht, jedenfalls nicht im Zusammenspiel mit den anderen Kommmunikationsmöglichkeiten. Schade. Aber vielleicht wird die restliche digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung noch nachgerüstet?!
Gruß, sk
Hallo Herr Pribbernow,
Danke für die Information und die Änderung. Wie die KollegInnen beschrieben haben, gibt es leider trotzdem noch etwas zu meckern 😉
z.B. auch, warum zur Abgrenzung der Signatur ein Strich eingefügt wurde. Ist zwar wieder optisch nett gedacht, sieht aber blöd aus, wenn ich "Mit freundlichen Grüßen" auch in die Signatur übernehmen will:
Da die Signatur benutzerdefiniert angelegt werden muss, hätte sich die Grußformel auch individuell einbauen lassen.
Oder - weil ich gerade Ihre Signatur sehe: Ist das der neue Datev Standard, dass auch vor Ihren "Vielen Grüßen" ein Strich eingefügt wird?
_______________________
Viele Grüße
Heike Wolf
Hallo Herr Hörterer,
wenn bei Ihnen die Schaltfläche noch nicht erscheint, ist bei Ihnen leider noch nicht die neueste Version installiert. Bitte probieren Sie das in einigen Tagen noch einmal aus.
Sie können die neueste Version u.a. daran erkennen, dass im DATEV-Arbeitsplatz unter Hilfe | Info | Komponente
die Komponente Elektronischer Einspruch in der Version 7.16 installiert ist.
Hallo Herr Eckhardt,
wir haben die Signatur erst einmal beim Einspruch vorgesehen, da sich hier das Problem stellt, dass in der Nutzdatenstruktur des ERiC-Sendemodus der Finanzverwaltung nur ein Feld Empfangsbevollmächtigter vorhanden ist. Bei den anderen Übermittlungsdaten heißt das Feld Übermittler. Hier können wir den Namen der Kanzlei in jedem Fall übermitteln, auch wenn keine Empfangsvollmacht vorliegt. Bei diesen Übermittlungsarten wurde daher der Text der Schaltfläche auf Empfangsbevollmächtigter / abweichender Absender geändert.
Jede Übermittlungsart hat eigene Einstellungen, damit Sie ggf. unterschiedliche Ordner der Dokumentenverwaltung auswählen können.
Sehr geehrter Herr Salzinger,
wir haben bisher schon das Feld Absender übermittelt. Allerdings ist dieses Feld Teil des Nachrichtenkopfs und kommt nach Informationen aus der DATEV-Newsgroup innerhalb der Finanzbehörden nicht beim Sachbearbeiter an.
Wir haben daher speziell beim Einspruch eine einfache Lösung mit einer Signatur gesucht, da sich hier das Problem stellt, dass in der Nutzdatenstruktur des ERiC-Sendemodus der Finanzverwaltung nur ein Feld Empfangsbevollmächtigter vorhanden ist. Bei den anderen Übermittlungsarten heißt das Feld Übermittler. Hier können wir den Namen der Kanzlei in jedem Fall übermitteln, auch wenn keine Empfangsvollmacht vorliegt. Bei diesen Übermittlungsarten wurde daher der Text der Schaltfläche auf Empfangsbevollmächtigter / abweichender Absender geändert.
Hallo Herr Pribbernow,
und woher weiß ich, dass z.B. bei einem Anpassungsantrag mein "Abweichender Absender" auch übermittelt wird, da er nicht in der Dokumentenvorschau auftaucht?
Genau das war doch der Aufhänger: ich bin vor einem Jahr noch davon ausgegangen, dass ich als Absender an die Finanzverwaltung übermittelt werde, das aber nur nicht sehe, weil es irgendwo im Datensatz dahinterhängt - das war ja aber gerade nicht der Fall.
Jetzt haben wir - dank ERiC, dafür kann ja die Datev nichts - wieder unterschiedliche Verfahren - um das im Griff zu behalten, wäre es m.E. gut, wenn ich sehen könnte, was übermittelt wird.
Beim Einspruch sehe ich nun in der Dokumentenvorschau die individuell erfasste Signatur. Bei den übrigen Übermittlungen kann ich zwar den Haken beim "abweichenden Absender" setzen, sehe aber nicht, dass dieser auch übermittelt wird.
Kann man das irgendwie in die Vorschau aufnehmen?
Hallo Frau Koch,
wir haben die Signatur erst einmal beim Einspruch vorgesehen, da sich hier das Problem stellt, dass in der Nutzdatenstruktur des ERiC-Sendemodus der Finanzverwaltung nur ein Feld Empfangsbevollmächtigter vorhanden ist. Bei den anderen Übermittlungsarten heißt das Feld Übermittler. Hier können wir den Namen der Kanzlei in jedem Fall übermitteln, auch wenn keine Empfangsvollmacht vorliegt. Bei diesen Übermittlungsarten wurde daher der Text der Schaltfläche auf Empfangsbevollmächtigter / abweichender Absender geändert.
Bei den anderen Übermittlungsarten heißt das Feld Übermittler. Hier können wir den Namen der Kanzlei in jedem Fall übermitteln, auch wenn keine Empfangsvollmacht vorliegt. Bei diesen Übermittlungsarten wurde daher der Text der Schaltfläche auf Empfangsbevollmächtigter / abweichender Absender geändert.
Sie können - wird das auch übermittelt? Wo sehe ich das?
Hallo Frau Koch,
Sie sehen z.B. in der Vorschau von neu angelegten Anpassungsanträgen die Informationen unter Empfangsbevollmächtiger / abweichender Absender.
offenbar habe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen..., sorry.
Der abweichende Absender steht - anders als bei der Signatur - nämlich über meinem Text, nicht darunter.
Finde ich zwar nicht schön, kommt aber zumindest im FA an.
Trotzdem oder gerade deshalb fände ich eine Signatur auch bei den übrigen Übermittlungen schöner... aber das ist vielleicht auch "old school"; einen Brief unterzeichne ich eben einfach nochmal unten.
Hallo Herr Pribbernow,
vielen Dank für die Informationen.
Ich kenne und nutze die Signatur hauptsächlich aus Outlook. Hier soll mir z.B. das immer wiederkehrende "Mit freundlichen ........ " erspart bleiben bzw. automatisch erscheinen.
Die Datev weicht von diesem Standard ab und macht aus der Signatur sowas wie eine Fußzeile (allein schon wegen der Optik).
Was ich mir wünsche, wäre eine Signatur synchron wie in Outlook, die automatisch schon sichtbar ist und auch dann gleich geändert werden kann. (z.B. aus "Mit freundlichen..." wie ein "Schönes Wochenende".
Auch wenn es Post an das Finanzamt ist, ende ich mit "Mit freundlichen...". Egal ob der Absender bereits irgendwo ersichtlich ist.
Zu den Einstellungen:
Wenn jedes "kleines" Programm wie Belegnachreichung oder sonstige Nachrichten eigene Einstellungen bekommt, oder das globale Einstellungen "Kommunikation mit der Finanzverwaltung" möglich sind, dann wird das mit der neuen Welt nichts.
P.S.: Ist eine Rechtsschreibprüfung geplant?
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Eckhardt
Sie haben das sehr schön auf den Punkt gebracht, Herr Eckhardt! Diesen Wunsch unterstütze ich!!
Hallo Frau Wolf,
wir entfernen mit der nächsten Version den Trennstrich vor der Signatur.
Er kommt dann nur noch direkt zwischen mehreren Begründungen, falls mehrere Begründungen eingegeben wurden.
In der DATEV-Newsgroup werden tatsächlich auch Striche vor der Signatur eingefügt. Ich habe beim Administrator nachgefragt und er sagte mir, dass das wohl in Newsgroups so oder so ähnlich üblich wäre.
Wenn man die Signatur dort ändert, ist sie auch für alle bisherigen Beiträge geändert.
Man kann sie unter Einstellungen | Mein Profil | Persönliche Informationen hinterlegen, muss aber für einen Zeilenumbruch ein Steuerzeichen <br /> einfügen, also z.B.
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Pribbernow<br />DATEV eG Kanzleimanagement Zusatzfunktionen
Hallo Herr Pribbernow,
wenn man die Digitale Kommunikation mit einer Newsgroup vergleicht, dann gibt das schon schiefe Schuhe (mMn).
Für mich ist die Digitale Kommunikation eher mit einer Mail vergleichbar, daher wünsche ich mir die Signatur wie bei Outlook und sollte beim Verfassen der Nachricht auch gleich sichtbar sein.
Vielleicht können Sie das DATEV-intern nochmals besprechen.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Eckhardt
@Jürgen_Pribbernow schrieb:... die Informationen unter Empfangsbevollmächtiger / abweichender Absender.
Hallo Herr Pribbernow,
wie ist das Feld denn nun zu interpretieren?
Wenn mein Name dort steht, bin ich dann Empfangsbevollmächtige oder abweichende Absenderin?
Das ist ein gravierender Unterschied. Es wird doch bei der Datev ein paar Juristen geben, denen bei solchen Freihandkonstruktionen schwindelig werden müsste. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs muss formal korrekt sein.
Schöne Grüße und vielen Dank für Ihre Mühe
Heike Wolf
Hallo Herr Eckhardt,
nachdem die Funktion erst seit 1 Woche zur Verfügung steht, wollen wir erst einmal das Feedback sammeln, um dann zu überlegen, wo wir noch einmal nachlegen sollten.
Gerade auch die Anzeige der Signatur direkt am Ende des letzten Begründungstexts bringt eine zusätzliche Komplexität, wenn die Anzeige schon während der Texteingabe erfolgen soll.
Wenn dann eine zweite Begründung erfasst wird, so müsste die Signatur aus dem 1. Text wieder entfernt und in den zweiten Text eingefügt werden. Wird die zweite Begründung wieder entfernt, so müsste die Signatur wieder an den ersten Text gehängt werden. Wenn der Anwender dann Teile der Signatur verändert, z.B. die Grußformel, würden wir den Beginn der Signatur eventuell gar nicht so einfach erkennen.
Uns war von vornherein klar, dass wir hier keine 100%-Lösung anbieten können, sondern vielleicht nur eine 80%-Lösung.
Daher möchten wir das Feedback erst einmal sammeln, um beurteilen zu können, ob wir unser Ziel damit erreicht haben oder noch nachlegen müssen.
Hallo Frau Wolf,
beim Einspruch sind Sie Empfangsbevollmächtigte. Daher heißt das Feld auch weiterhin so.
Sind Sie keine Empfangsbevollmächtigte, so können Sie die Signatur nutzen, um Ihren Namen zu übermitteln.
Bei den anderen Datenarten (z.B. Elektronischer Anpassungsantrag, Belegnachreichung) sind Sie laut ERiC-Schnittstelle Übermittler.
Dieses Feld füllen wir aus der Eingabe Empfangsbevollmächtigter / abweichender Absender.
D.h. Sie können entweder Empfangsbevollmächtige oder abweichender Absender sein.
Hallo Herr Pribbernow,
ich finde wirklich, dass das vernünftig geklärt werden muss.
beim Einspruch sind Sie Empfangsbevollmächtigte. Daher heißt das Feld auch weiterhin so.
Sind Sie keine Empfangsbevollmächtigte, so können Sie die Signatur nutzen, um Ihren Namen zu übermitteln.
Was soll das heißen? Bin ich oder nicht?
Der Begriff der Finanzverwaltung "Übermittler" ist auch interpretierbar. Übermittler soll vermutlich der digitale Begriff für Absender sein. Wobei das auch nur wieder Verwirrung stiftet. Bei Emails spricht man auch von Absender. Übermittler ist weniger. Der Absender einer Nachricht ist mehr als der Übermittler einer Nachricht. Übermittelt wird immer die Nachricht eines anderen, nämlich des Verfassers (meistens wohl auch Absender).
Also bitte keine Spekulationen, sondern in Ruhe nachdenken und dann ändern (und das für alle Möglichkeiten der digitalen Kommunikation) Die meisten KollegInnen werden die Programme auch nicht dauern nutzen und fluchen dann wie ich, wenn überall andere Möglichkeiten gebastelt wurden, mich als Absenderin zu hinterlegen...
Und warum wird eigentlich bei der Anlage eines Einspruchs nach meiner Beraternummer gefragt, wenn die Beraterstammdaten dann nicht wie in der Toolbox einfach übernommen werden?
Viele Grüße
Heike Wolf
Und was ist eigentlich ein "Abweichender Absender eines Einpruchs, den ich einlege"? Diese Datev-Wortschöpfung sollte auch ganz schnell wieder verschwinden.
Hallo Herr Pribbernow,
über das Feld "Empfangsbevollmächtigter/abweichender Absender" bin ich auch gestolpert. Der abweichende Absender ergibt sich doch aus der Smart-Card-ID, dann würde es doch nur eine (Mail-) Signatur benötigen.
Manchmal wird dieses Feld automatisch angehakt, dann wieder nicht. Ist ähnlich wie bei einer Lotterie.
Ich habe noch eine Frage zur Ablage in die Dokumentenablage:
Es wird ja der Feld Beschreibung vorausgefüllt. Dabei erscheint auch nochmals der Mandantenname und das Datum. Diese Daten ergeben sich doch schon aus den anderen Feldern. Das ist für mich überflüssig, mir wäre es lieber, wenn das Feld Beschreibung leer bleibt. Dann muss ich nichts löschen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Eckhardt
P.S.: Ich finde es gut, dass Sie sich am Dialog hier beteiligen. Das machen leider viel zu wenige Ihrer Kollegen.
@eckhardt schrieb:Ich habe noch eine Frage zur Ablage in die Dokumentenablage:
Es wird ja der Feld Beschreibung vorausgefüllt. Dabei erscheint auch nochmals der Mandantenname und das Datum. Diese Daten ergeben sich doch schon aus den anderen Feldern. Das ist für mich überflüssig, mir wäre es lieber, wenn das Feld Beschreibung leer bleibt. Dann muss ich nichts löschen.
@Datev: Dafür bitte auch eine Unterstützung vermerken.
Und wenn dann noch das Feld Beschreibung als Muss-Feld definiert werden könnte...
In das Regal einer Bibliothek werden auch keine Bücher ohne Titel hineingestellt ....
Hallo Frau Wolf,
den Feldnamen Übermittler der ERiC-Struktur der Finanzverwaltung finden auch nicht unbedingt passend.
Daher haben wir ihn auch nicht an der Oberfläche verwendet.
Die Feldbezeichnung Empfangsbevollmächtigter / abweichender Absender haben wir einheitlich jetzt über die Programme der digitalen Kommunikation angepasst (außer beim Einspruch: da heißt es weiter Empfangsbevollmächtigter, da auch das Feld in ERiC so heißt).
Wir sammeln jetzt erst einmal das Feedback dazu. Vielleicht finden wir ja gemeinsam einen treffenderen Begriff.
All zu oft wollen wir ihn allerdings nicht mehr ändern, sonst ernten wir dafür auch zu Recht Kritik.
Der Einspruch wurde als Eigenorganisationslösung mit dem Mandanten als Ordnungsbegriff konzipiert und ist damit auch unabhängig von einer DATEV-Steueranwendung einsetzbar.
Die Eingabe einer Beraternummer ist dann notwendig, wenn zu der Mandantennummer keine Leistung und damit kein Ordnungsbegriff (Steuerart/Berater/Mandant/Jahr) gefunden wird.
Hallo Herr Eckhardt,
das Feld Empfangsbevollmächtigter / abweichender Absender ist dann angehakt, wenn in den Stammdaten eine Empfangsvollmacht vermerkt wurde und dem Mandant ein Kanzleimandant zugeordnet ist, dessen Adresse dann herangezogen wird.
Sie können auch ohne Empfangsvollmacht den Haken setzen.
Eine einheitlichere Lösung können wir nur erreichen, wenn die ERiC-Strukturen der Datenarten vereinheitlicht werden. Wir werden das als Anfrage über das Elster-Forum mit der Finanzverwaltung diskutieren.
Ihren Vorschlag zur Belegung des Beschreibungsfelds haben wir als Wunsch aufgenommen und prüfen ihn im Rahmen der Weiterentwicklung.