Hallo zusammen,
wir haben zusammenveranlagende Ehegatten, die beide Gewinneinkünfte erzielen und je eine EÜR abgeben. Beide werden unter einer Steuernummer veranlagt. Möchte man nun in der Anlage EÜR im ESt-Programm die Steuernummer je Ehegatten eintragen, kommt eine Fehlermeldung, dass die Steuernummer identisch sei und dies nicht ginge.
Da der Fall in der Praxis sicherlich häufiger vorkommt, machen wir wahrscheinlich etwas falsch. Wenngleich wir nicht wissen was.
Abhilfe leistet der Haken "Zuteilung der Steuernummer durch das Finanzamt" bei einem der Ehegatten. Leerlassen führt leider ebenfalls zu einem Fehler.
Wer könnte uns hier über die Straße helfen?
Beste Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Normalerweise (also zumindest hier in RLP) erhält der Ehegatte für seine Gewinneinkünfte eine eigene Steuernummer, die für die EÜR zu verwenden ist. Wenn es hier noch keine gibt, dann muss das Häkchen bei "Zuteilung" gesetzt werden.
Pro Steuernummer gibt es nur eine EÜR.
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@lukasklein schrieb:Abhilfe leistet der Haken "Zuteilung der Steuernummer durch das Finanzamt" bei einem der Ehegatten. Leerlassen führt leider ebenfalls zu einem Fehler.
So machen wir das auch und so ist das m.E. auch von der Finanzverwaltung gewollt.
Sind denn beide Gewinnermittlung beim Finanzamt gemeldet und geführt? Falls ja, wurden auch jeweils entsprechende Steuernummern erteilt.