abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vorausgefüllte Steuererklärung für 2022: es fehlen Daten

10
letzte Antwort am 24.05.2023 12:59:24 von oschmitt
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
lupus_berlin
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 11
775 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

bei dem heutigen Abruf einiger Mandanten ist uns aufgefallen, dass die übermittelten Daten nicht vollständig sind. So fehlen insbesondere die Renten (der dt. Rentenversicherung als auch aus privaten Rentenversicherungen) sowie die Krankenversicherung.

 

Ist dies nur ein Bundesland (hier: Berlin) Problem, oder ein generelles.

 

Lg, Melanie

oliverstippe
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 11
753 Mal angesehen

Am Montag fehlten zumindest hier in NRW zum größten Teil die KV-Beiträge. Die Renteneinkünfte kamen schon letzte Woche problemlos.

Krogmeier31
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 11
670 Mal angesehen

Moin,

auch in Niedersachsen fehlen teilweise Daten, wenn der VaSt-Abruf im Programm EStE gemacht wird.

Die benötigten Stammdaten und auch die Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank sind aktuell und der Zugriff ist erlaubt. 

Gibt es hier schon neue Erkenntnisse? Liegt es an etwas technischem oder gibt es eine Störung?

Zumindest beruhigt es mich etwas, dass dies auch in anderen Bundesländern der Fall zu sein scheint.

Viele Grüße

 

0 Kudos
AKW
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 11
665 Mal angesehen

Guten Morgen, 

 

hatte in BaWü auch schon Probleme mit nicht übermitteltem Arbeitslosengeld.

 

Grüße

 

AKW

0 Kudos
Krogmeier31
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 11
661 Mal angesehen

Ist das Problem behoben worden? Wenn ja, wie?

Viele Grüße

0 Kudos
AKW
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 6 von 11
653 Mal angesehen

😄 Manuel, durch abtippen der Bescheinigung... 

 

Ist aber nur aufgefallen, da der Mandant die Bescheinigung eingereicht hatte. Ansonsten wäre das Erwachen mit Bescheidbekanntgabe gekommen. 

Die Frage ist hier ja, kann man sich auch den VaSt-Abruf verlassen?

 

Grüße AKW 

0 Kudos
oliverstippe
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 7 von 11
636 Mal angesehen

Hier in NRW hatte ich letzte Woche auch einen Fall des fehlenden ALG I.

 

Wie bei @AKW wäre dies ohne Bescheinigung nicht aufgefallen.

0 Kudos
theo
Meister
Offline Online
Nachricht 8 von 11
628 Mal angesehen

Ich hatte mehrere Fälle, da wurde meines Erachtens nur Schrott übertragen. Deswegen habe ich wiederholt Abrufe durchgeführt. Es kam häufiger vor, dass mit dem zweiten oder dritten Abruf dann plausible Daten übertragen wurden.

 

Die Abrufe sind innerhalb kurzer Zeit erfolgt, d.h. es könnte sein, dass mit dem ersten Abruf keine Renten übertragen wurden und mit dem zweiten oder dritten Abruf schon.

in dubio pro theo
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 9 von 11
516 Mal angesehen

Hallo community,

 

bei der Abfrage der Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung können nur die Daten bei der Finanzverwaltung abgerufen werden, die die Finanzverwaltung auch zum Abruf für die entsprechende ID-Nr. bereitgestellt hat.

 

Auf eine entsprechende Frage, warum in Einzelfällen Daten fehlen (z. B. Leistungsmitteilung über Lohnersatzleistungen), hat die Finanzverwaltung im „ELSTER-Forum für Entwickler“ folgendermaßen geantwortet:

 

„Wenn beim Abruf der Bescheinigungen kein Fehler aufgetreten ist, sondern Bescheinigungen fehlen, obwohl im Finanzamt zu sehen ist, dass Bescheinigungen vorhanden sind, dann ist vom Finanzamt zu klären/tiefergehend zu recherchieren, warum die Bescheinigungen nicht zum Abruf bereitgestellt werden. Kann dieses den Fehler nicht beheben, ist (gemäß dem gültigen Supportkonzept zur VaSt) der zuständige ELSTER-Betreuer im Land zu kontaktieren. Von dort sind ggfs. weitere Prüfungen über ein entsprechendes Fachbereichsticket im Land vorzunehmen und das Problem zu beheben. Ob und inwiefern die Datenübertragung der Leistungsmitteilung an das Land tatsächlich erfolgt ist, hat das Land zu prüfen.“

 

In einer weiteren Antwort heißt es:

 

„Da evtl. nicht alle Mitarbeiter der Finanzämter das Supportkonzept kennen, bitten wir Sie bzw. Ihren Kunden darum, sich an den ELSTER-Ansprechpartner im Finanzamt zu wenden (und diesen ggfs. daneben auf das Supportkonzept hinzuweisen), damit der Sachverhalt dort weiterverfolgt werden kann.“

 

Die Antworten sind leider nicht zufriedenstellend. Wir versuchen zwar, in Fällen von unvollständigen Daten zu unterstützen, können aber nicht auf jedes einzelne Finanzamt zugehen.

 

Leider können wir Ihnen daher derzeit nur raten, in konkreten Fällen mit den vorstehenden Informationen beim Finanzamt Ihres Mandanten nachzufragen. Genau diese Antwort – sogar mit dem exakten Hinweis auf „Punkt 5.3.1“ des Supportkonzepts der Finanzverwaltung zur VaSt – erhalten wir regelmäßig vom zentralen Ansprechpartner bei der Finanzverwaltung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 10 von 11
393 Mal angesehen

Hallo community,

 

ein aktueller Nachtrag zu den mehrmals angesprochenen Lohnersatzleistungen, die beim VaSt-Abruf für VZ 2022 gefehlt haben.

 

Auf eine erneute Anfrage hat die Finanzverwaltung den Sachverhalt mittlerweile untersucht und folgende Antwort gegeben:

 

„Der Fehler ist durch die Lieferung der Lohnersatzleistungen durch die Agentur für Arbeit ausgelöst worden.
Dabei sind alle Belege für die 2022er Lohnersatzleistungen nach Bayern gegangen.

 

Dieses wurde korrigiert und alle fehlgeleiteten Belege an die zuständigen Länder gesendet.

 

In diesem Zusammenhang ist es leider zur Störung bei der VaSt-Versorgung gekommen, so dass die Belege für die Lohnersatzleistungen der Agentur für Arbeit in allen Länder ausser Bayern nicht bzw. nicht mehr abgerufen werden konnten.

 

Wir haben die Versorgung der VaSt wiederhergestellt und die betroffenen Belege erneut an Elster übertragen, so dass sie (wieder) wie gewohnt abgerufen werden können."

 

Auf eine weitere Nachfrage hat die Finanzverwaltung den Zeitraum, in dem die Lohnersatzleistungen nach Bayern „fehlgeleitet“ wurden, mit 27.03.- 21.04. angegeben.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

oschmitt
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 11 von 11
292 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

der Fehler tritt nicht nur im VZ 2022 auf, wir beobachten dies vermehrt auch für Vorjahre!

0 Kudos
10
letzte Antwort am 24.05.2023 12:59:24 von oschmitt
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage