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Vollmachtsdatenbank - welche Adresse greift für Schreiben vom Finanzamt

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letzte Antwort am 15.03.2024 11:53:26 von jjunker
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d2b
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Hallo zusammen,

 

meine Frage ist, welche Adresse für den Versand postalischer Schreiben vom Finanzamt generell greift?

Die Anschrift der Teilnehmernummer hinter der Vollmachtsdatenbank, die Anschrift der Beraternummer oder die der jeweiligen Niederlassung?

 

Hintergrund ist, wir haben 2 Vollmachtsdatenbanken mit 2 Teilnehmernummern, bei welchen die Vollmachten manuell gepflegt werden (über die Website und nicht über den DATEV Arbeitsplatz).

Des Weiteren haben wir unterhalb der Hauptberaternummer noch einige Niederlassungen, welche die Post Ihrerer Mandanten im Idealfall direkt zugestellt bekommen sollten? (und nicht in die Hauptstelle auf welche die Vollmachtsdatenbank läuft)

Genutzt wird aber nur eine DATEV Installation.

einmalnoch
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Das Finanzamt nutzt die in der Vollmacht hinterlegte Adresse, dafür gibt es ein eigenes Feld im Vollmachtsvordruck. Diese Adresse kann durchaus von der Straßenadresse abweichen und dann evtl. eine Postfachadresse oder auch eine Niederlassungsadresse beinhalten.

 

Änderungen können dem Finanzamt in der Regel schriftlich mitgeteilt werden, das kommt schon mal bei Umzügen zum Tragen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
Meerblick
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Man hinterlegt zu seiner Kanzlei in der VDB eine Bekanntgabeadresse je Niederlassung. Bei jeder Vollmacht muss man dann darauf achten, welche Bekanntgabeadresse für das jeweilige Mandat gelten soll.

Die Teilnehmernummern spielen dabei keine Rolle.

rahagena
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Scheint alles nicht die ganze Geschichte zu sein, wir hatten letzte Jahr einen Mandanten, der nach Münster gezogen ist, von dort erhielten wir Schreiben an die bis 2016(sic!) gültige Kanzleianschrift. 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
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einmalnoch
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@rahagena 

 

Seien Sie froh das die Vollmacht überhaupt nach dem Wechsel beachtet wurde. Hier wurden in den vergangenen 2 Jahren bei Umzugsfällen der Mandanten genau 0 bestehende Vollmachten beachtet, teilweise sogar in einem Bundesland.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
jjunker
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Nur so als Gedanke: Wenn man mehrere Niderlassungen hat. Warum mehrere Empfangsvollmachtadresse? Aus Gründen der Effizienzsteigerung zentralisieren. 🤔 In der "Zentrale/Hauptnierderlassung" kommt alles an, wir wenn erforderlich digitalisiert und dann dem Bearbeiter als Aufgabe digital zugewiesen.

 

Jede Niederlassung einzeln mit Post zuzuschütten... Dann müssen ja auch mehrere Posteingangsbücher geführt werden....  

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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letzte Antwort am 15.03.2024 11:53:26 von jjunker
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