Hallo Datev,
bei der Umstellung auf die neue Version wurden diverse Steuernummern abgelehnt, weil die Steuernummer nicht mehr richtig ist (meistens hat das Finanzamt eine neue Nummer vergeben).
Ist es wirklich so, dass ich die Steuernummern manuell korrigieren muss, obwohl sowohl die Finanzverwaltung als auch die Datev (ZMSD) die alte und die neue Steuernummer kennen?
Wenn das wirklich so ist: Wer hat sich das denn ausgedacht? Das ist ja EDV zu Fuß. Muss das jetzt jedes Mal, wenn sich die Steuernummer ändert, manuell gemacht werden? Außerdem: Für die VaSt brauche ich doch gar keine Steuernummer, sondern die Zuordnung erfolgt über die Steuer ID.
Das Steuerkonto müsste ja wohl auch über die Steuer ID zu finden zu sein. Die Finanzverwaltung hat sicher auch eine Datenbank, wo alle deutschen Steuernummern und die Steuer IDs verknüpft sind.
Schöne Grüße
Willi Müller
Wir haben tatsächlich die gesamte VDB vor Umstellung manuell geprüft und die neuen Steuernummern ergänzt, da die alten Steuernummern nicht änderbar waren.
In Zeiten der Digitalisierung ist die fehlende Verbindung zu den Stammdaten sehr rückständig, sowohl für Neuerfassungen als auch bei (Steuernummer-)Änderungen.
Hi,
die VDB steht nunmal nicht nur den DATEV-Mitgliedern zur Verfügung. Wenn also DATEV hier eine direkte Verbindung mit den Stammdaten hinbekommen würde, käme es bei den Nicht-DATEV-Mitgliedern zum Aufschrei in den einzelnen Kammern, die wiederum auf den technischen Vertrag mit DATEV pochen würden. Ist also m.E. nicht umsetzbar.
Bleibt also nur der manuelle Übertrag oder via Export-Tool, welches allerdings nur die Erstbestückung erlaubt... Hier wäre ein Export von bereits übertragenen Mandanten hilfreich um eine Pflege ein wenig zu erleichtern.
Grüße
Chr.Ockenfels
Hallo Herr Ockenfels,
die Nicht-Datev Mitglieder, die die VDB nutzen, zahlen an die Datev auch keine Extra-Vergütung für die Nutzung der Datenbank. Etwas Mehrwert kann man also erwarten. Ob der Mehrwert durch ein "Pflegetool" umgesetzt wird, das die Steuernummern aktualisiert oder anders, ist mir egal.
Der andere Punkt ist, dass bei der Finanzverwaltung ja alte und neue Steuernummern gespeichert sind. Wenn ich eine Steuererklärung mit einer alten Steuernummer einreiche, schickt mir die Finanzverwaltung diese auch nicht mit der Bitte um Änderung der Steuernummer zurück.
Dieser Pflegeaufwand wird ja zukünftig immer wieder auftreten - oder (Frage an die Datev) ist das jetzt eine einmalige Aktion und zukünftig werden die Steuernummern vollautomatisch in der von der Datev programmierten VDB aktualisiert?
Schöne Grüße
Willi Müller
die Nicht-Datev Mitglieder, die die VDB nutzen, zahlen an die Datev auch keine Extra-Vergütung für die Nutzung der Datenbank.
Doch. die Nicht-DATEV-Kollegen zahlen genauso. Die müssen deshalb auch einen extra Vertrag abschliessen und SmartCards bestellen u.s.w.
Chr.Ockenfels
Hallo Herr Ockenfels,
stimmt, da habe ich dieses komische Verfahren wieder falsch im Kopf gehabt.
Die Finanzverwaltung bietet den Abruf der VaSt und Steuerkonto-Daten kostenlos an.
Die Steuerberaterkammern haben dann trotzdem eine Vollmachtsdatenbank ins Leben gerufen, die wir über unsere Kammerbeiträge finanzieren bzw. Extragebühren an die Datev zahlen müssen. Eigentlich ist das aber keine Aufgabe der Kammer. Die Finanzverwaltung verwaltet die ihr eingereichten Vollmachten ja auch - und aktualisiert die Steuernummern sicherlich automatisch .
Da hätte ich wohl besser auf Theo gehört und die Nutzung VDB lieber gar nicht erst begonnen.
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo Herr Müller,
bisher konnten die Steuernummern noch nicht an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dies passiert nun erstmalig durch die VDB 2.0. Haben Sie eine Freischaltung des Steuerkontos über die Vollmachtsdatenbank erhalten und ändert sich dann die Steuernummer aufgrund finanzamtsinterner Umstrukturierungen, wird dies der Vollmachtsdatenbank mitgeteilt. Eine Änderung der Steuernummer erkennen Sie in der Vollmachtsdatenbank direkt in der Vollmacht. In dem Fall wird in der Steuernummernliste als Quelle die Ausprägung Finanzamt angezeigt.
Weitere Informationen zur aktuellen Version der Vollmachtsdatenbank
Haben sich Steuernummern anderweitig geändert, z.B. durch Neuvergabe, greift die Vorgabe des Merkblatts zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen:
Bei späteren Änderungen und/oder Ergänzungen im Besteuerungsverfahren, die sich allein auf den Steuernummernumfang, aber nicht auf den Inhalt der nach amtlich vorgeschriebenem Vollmachtsmuster erteilten Vollmacht auswirken, muss kein neues Beiblatt unterzeichnet werden, wenn der Bevollmächtigte die mit dem Vollmachtgeber - ggf. konkludent - getroffene Vereinbarung zum geänderten Steuernummernumfang in geeigneter Weise dokumentiert.
Die Änderung oder Ergänzung ist der Finanzverwaltung vom Vollmachtnehmer in einem
entsprechenden Datensatz zu übermitteln.
Damit ist in diesen Fällen eine automatische Ergänzung der Steuernummer nicht möglich.
Viele Grüße
Corinna Wähner
DATEV e.G.
Guten Tag Frau Wähner,
Ihr Link (Weitere Informationen zur aktuellem Version der VDB) führt zum Dokument Dok.-Nr.: 1022107
"Version 11.0 des Programms Umsatzsteuer 2014"
Oder spinnt mein Browser?
MfG
A. Hofmeister
die VDB steht nunmal nicht nur den DATEV-Mitgliedern zur Verfügung. Wenn also DATEV hier eine direkte Verbindung mit den Stammdaten hinbekommen würde, käme es bei den Nicht-DATEV-Mitgliedern zum Aufschrei in den einzelnen Kammern, die wiederum auf den technischen Vertrag mit DATEV pochen würden. Ist also m.E. nicht umsetzbar.
Zu einem 'Aufschrei' würde es m.E. nicht reichen. VDB-Anwender außerhalb der Datev dürften verschwindend gering sein, da alle anderen Hersteller das kostenlose Verfahren (inkl. Stammdatenintegration) unterstützen. Datev-User die schon dafür bezahlen, ewarten wahrscheinlich auch eine vollständige Programmintegration.
Jetzt funktioniert der Link korrekt. Hatte leider einen Zahlendreher drin.
Viele Grüße
Corinna Wähner
DATEV e.G.
Kommt vor, passt!
Vielen Dank,
MfG Hofmeister
Hallo Frau Wähner,
danke für die Infos.
Glücklich bin ich damit noch nicht. Wenn ich das richtig sehe, funktionieren die Abrufe über die VDB für die VaSt nur über die Steuer ID. Diese ändert sich lebenslang nicht; es besteht also hierfür kein Aktualisierungsbedarf bei geänderter Steuernummer.
Der Steuerkontoabruf ging bislang über das lokal vorgehaltene Programm Steuerkonto. Da kam auch ein Hinweis, wenn in den ZMSD sich die Steuernummer geändert hatte.
Kann das nicht so bleiben? Wo ist der Mehrwert, wenn ich das jetzt zukünftig händisch machen muss?
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo,
die von mir beschriebene Systematik bei geänderten Steuernummern galt bisher genauso für das Steuerkonto. Eine bloße Änderung der Steuernummer im Programm Steuerkonto online konnte nur durchgeführt werden, wenn sich die Steuernummer aufgrund einer finanzamtsinternen Umstrukturierung ergeben hat. In den anderen Fällen beispielsweise aufgrund eines Umzugs des Mandanten war auch über das Steuerkonto online eine Neuregistrierung notwendig.
Nachlesen können Sie dies im Abschnitt 9 des folgenden Dokuments:
Fragen und Antworten zu Steuerkonto online
Im Gegensatz zur Registrierung im länderspezifischen Verfahren (Steuerkonto online), bei dem der Mandant die länderspezifische Vollmacht unterschreiben muss, können Sie in der Vollmachtsdatenbank bei der bereits bestehenden Vollmacht die Steuernummer ergänzen. Es erfolgt dann eine automatische Übermittlung und Freischaltung der neuen Steuernummer. Ganz ohne neues Formular.
Viele Grüße
Corinna Wähner
DATEV eG
Hallo Frau Wähner,
leider ist für die Änderung der Steuernummer in der ZMSD keine Unterstützung wie bei der Änderung der Anschrift vorgesehen.
Augenblicklich muss bei der alten Steuernummer ein "gültig bis Datum" eingegeben werden (was gebe ich da ein, wenn ich nicht weiß, wann sich die Nummer geändert hat?)
dann eine neue Finanzamtsverbindung angelegt werden (Finanzamt und Steuernr) und wieder das gültig ab Datum (nehme ich das Datum wie gültig bis oder einen Tag später?). Meistens wird dann vergessen, Wohnsitz, USt oder LSt Finanzamt auszuwählen, vorbelegt ist die bisherige Auswahl nicht).
Können Sie das bitte mal mit Ihren zuständigen KollegInnen besprechen?
Vielen Dank und schöne Grüße
Willi Müller