Fakt ist anscheinend nun, dass sich zum 01.01.2026 erstmal nichts ändert 😄 Die Info reicht mir
Hallo @RobertKei
haben Sie da konkrete Infos oder offizielle Verlautbarungen der Finanzverwaltung?
Ich hab eher die Befürchtung, dass hier wie so oft das Prinzip ‚Augen zu und durch‘ kommen wird.
Ich erinnere mal an die Einführung des beSt. Die Finanzgerichte bestanden auf elektronische Übermittlung obwohl viele StB objektiv dazu noch nicht in der Lage waren.
MfG, F.Lange
Vermutlich vorerst nicht. Wobei ich mich intern noch zu den bestehenden Mandanten mit Bekanntgabevollmacht auseinandersetzen werde.
Da ist der Haken ja gesetzt (opt-in) und somit die bisherige Voraussetzung für die elektronische Bereitstellung erfüllt. Zum Teil kamen die Bescheide aber per Post und es sind noch nicht alle Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand.
@Sabrina99 schrieb:Es steht bei uns noch die Überlegung im Raum, ob wir alternativ die Bescheide über den Datev Dokumentenkorb abrufen. Wie händeln Sie das in Ihrer Kanzlei?
Wenn ihr DMS in der Kanzlei habt, ist der Dokumentenkorb der richtige Ort für den Abruf, bei der Dokablage kommt es auf euren Prozess an, da macht es möglicherweise keinen Unterschied.
Wer die nun im DMS(/DokAblage) liegenden Bescheide direkt mit den Mandanten teilen möchte, ohne dass erst eine Kopie angefertig und woanders gespeichert wird, sollte sich mal mein Tool www.meineKanzlei.io anschauen. Schneller können elektronische nicht vollständig dokumentiert zugestellt werden, es reicht ein DATEV-Postausgang und der Mandant erhält online Zugriff auf das Dokument.
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
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Pass auf dass du nicht gemetalposaunisted wirst ^^ wegen andrem Produkt und so
Da das Produkt ein Thema behandelt, das DATEV nicht kann (Dokumente direkt aus dem DMS teilen, SPOT), ist das innerhalb der geltenden Regeln.
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man könnte allerdings aus dem DMS oder der DokOrg eaysy peasy vollständig gesichert und dokumentiert via FPSIGN senden ^^
@dn1 schrieb:man könnte allerdings aus dem DMS oder der DokOrg eaysy peasy vollständig gesichert und dokumentiert via FPSIGN senden ^^
niemand hat das Gegenteil behauptet.
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das war nur zur Erweiterung der Perspektive gedacht - für alle
Meine Infos aus den Kammern waren, dass man noch nicht wüsste, wie das technisch umzusetzen ist und man versuche, es auf 2027 zu verschieben.
In der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 12.11 wurde wohl nun empfohlen, dass die Änderungen des 122a erst auf Verwaltungsakten anzuwenden sind, die nach dem 31.12.2026 erlassen worden sind, sprich es würde erst ab 2027 gelten und somit sich um ein Jahr verschieben.
Siehe auch bei S65 + S76: Beschlussempfehlung Finanzausschuss
Der DStV hat heute auch einen neuen Artikel dazu rausgebracht:
Im Endeffekt heißt es, da wo es möglich ist, wird elektronisch bekanntgegeben aber es wird erstmal nicht der Regelfall sein.