Aktuell steht wieder die Frage im Raum, ob wir nicht auch die Nebenkostenabrechnungen für V+V - Mandate übernehmen würden.
"Andere Steuerberater" würden dies auch für ihre Mandanten tun.
Ich sehe da jedoch schon eine Kollision mit §57 StbG und einer nicht zulässigen Gewerblichkeit dieser Tätigkeit.
Ungeachtet dessen, geht es mir in der Tat nicht darum, ob "man das schon mitmachen kann", sondern tatsächlich darum, ob dies rein rechtlich zulässig ist.
Moin,
die BStBK sieht dies inzwischen als vereinbare Tätigkeit an:
Viele Grüße
Uwe Lutz
Nachtrag: Wobei ich nicht weiß. ob die (wenn ich dies richtig verstehe) trotzdem notwendige Einholung einer Gewerbeerlaubnis den Aufwand rechtfertigt.
Nun, offen gesagt, versuche ich mir argumentativ diesen "Frondienst" vom Leibe zu halten.
Insofern ist Ihre Antwort wohl korrekt, aber nicht "richtig" 😉
Der Link führt jedoch auch aus, dass zumindest die notwendigen Kenntnisse vorhanden sein müssen und eine Erlaubnis nach §34c erteilt sein.
Da ich weder "Kenntnisse" noch die formellen Voraussetzungen besitze, wäre ich sowieso "raus".
Ferner verweist die BStBK auf die "Verwaltung" und nicht lediglich die NK-Abrechnung, womit ich vermute, dass zu Letzterem auch die Verwaltung im Auftrag stehen muss und hierfür wären wiederum die o.g. Ausführungen zu beachten.
"Einfach so" die Nebenkosten für V+V Mandanten abzurechnen, wäre m.E. ohne Weiteres nicht gestattet.
"WEG-Verwalter und Mietwohnungsverwalter müssen aus diesem Grund eine entsprechende Gewerbeerlaubnis beantragen. Verwalter von Gewerbeobjekten werden von der Neuregelung nicht erfasst."
Allein das würde mich schon abschrecken bzw. 2. eigene Buchhaltung , als ob wir nicht schon genügend zu tun hätten. Würde mich als interessieren wieviel Partnerschaften oder GBR über diesen Weg eine gewerbliche Infektion riskieren.
Bei Anwälten habe ich das oft, von Stb Kollegen kann ich mich nicht erinnern NeKo abrechnen gesehen zu haben. Natürlich wurde auch ich in der Vergangenheit immer mal wieder gefragt, habe das ohne das Wissen der rechtlichen Situation abgelehnt.
@bodensee schrieb:habe das ohne das Wissen der rechtlichen Situation abgelehnt.
Ja, ich hatte dies bisher, unter meiner folgelogischen rechtlichen Einschätzung zu einer Gewerblichkeit, abgelehnt bzw. auch Gründe gesucht, dies möglichst "diplomatisch" abzulehnen.
Es ist ja schon auch grotesk, wenn auf der einen Seite Hausverwaltung/Nebenkostenabrechnungen statthaft werden, aber eine bloße Weiterberechnung von DATEV-Auslagen (UO, Mittelstand-Faktura o.ä. Lizenzen) zur "Infektion" führen.
Allerdings gewundert hat es mich nun auch nicht das ich gefragt worden bin.
Ich weiß nicht wieviel Abrechnungen ich von Hausverwaltung auf dem Tisch im Laufe meiner Karriere hatte und ich kann mich an keine fehlerfreie erinnern.
Das wiederum teile ich dann Mandanten schon mit, die meisten ignorieren das, andere fragen mich und der allerkleinste Teil bringt das dann auf der HV auf den Tisch und es gibt keine Entlastung für die HV. In einem extremen Fall hat sich mein Mandant in den Beirat wählen lassen und hat dann die HV verklagt. Vor Gericht bekam er in 59 Punkten recht, sprich in 59 Punkten war die Abrechnung seit Jahren fehlerhaft.
War aber der Verwaltung egal macht man beim nächsten Objekt halt so weiter.
... unabhängig davon, ob man darf oder nicht darf, sind Betriebs-/Nebenkostenabrechnungen auch nicht so trivial, wie sie auf den ersten Blick vielleicht aussehen.
... und gerade jetzt, da die nächste Heizperiode vor der Türe steht, wird es bei der nächsten Abrechnung noch komplizierter, da vermutlich viele Mieter wegen den extrem gestiegenen Nebenkosten die Abrechnungen überprüfen lassen werden.
Jetzt wird so mancher Mieter Probleme mit der Höhe der Forderungen haben oder an ihr (ver)zweifeln
Und dann könnten viele Vermieter 'auf die Nase fallen', wenn sich Abrechnungen als fehlerhaft erweisen.
@deusex schrieb: Aktuell steht wieder die Frage im Raum, ob wir nicht auch die Nebenkostenabrechnungen für V+V - Mandate übernehmen würden.
"Andere Steuerberater" würden dies auch für ihre Mandanten tun
Unabhängig ob Tätigkeit zulässig oder nicht...
Die Anfragen bekomme ich auch ab und zu. Werden strikt abgelehnt; und jeder Mandant hat dies auch so akzeptiert.
Wenn nachgefragt wird, "warum", sagen wir - "ist zu kostenintensiv; man bräuchte separate Programme, es ändert sich ständig was im Mietrecht, teure Fortbildung die ja auch wer wieder uns bezahlen muss usw. usw.; wenn wir das noch machen rutschen wir mit unseren Kernaufgaben "Steuererklärungen" noch weiter nach hinten. Wollen Sie das Ihre Steuererklärung noch später gemacht wird nur weil wir das auch noch machen?"
Denke das ist offen kommuniziert und diplomatisch genug.
Wir betreuen eine große Hausverwaltung und diese etliche WEGs und die dazugehörigen Vermieter und erstellt die Mieter-NK-Abrechnungen.
Unabhängig vom fachlichen (Mieterrecht, Umlagen, ständige gesetzliche Änderungen und Urteile die zu beachten sind), erzählen die auch die wildesten Geschichten was die sich anhören müssen und für was die Hausverwaltung dann von den Mietern beschuldigt werden.
Ne - den Stress brauch ich nicht (nur meine persönliche Einstellung); aber wer das von den Beratern anbietet o.k.; für eine Nebenkostenabrechnung vielleicht 30-50 Euro... oder vielleicht 100 Euro..? Durch wohl große Nebenkostennachzahlungen an die Mieter wird das noch zeitaufwendiger (erhebliche Rückfragen vom Mieter, Belegvorlage usw.). Ist ja schon mal die Frage ob überhaupt Zeit-Resourcen und Fähigkeiten beim Personal da sind....