Am 22.10.2025 stellte ich die Umsatzsteuererklärung zur Freigabe in MyDaKo ein. Bei Fälligkeit, am 29.10.2025, wurde nur ich, als Steuerberater, erinnert; nicht jedoch der Mandant? Ich als Steuerberater kann über die Onlineplattform MyDaKo meines Wissens keine Erinnerung an den Mandanten aktivieren? Was bringt es mir, wenn ich erinnert werde? Ich dachte, MyDaKo übernimmt automatisiert die Erinnerung an den Mandanten?
Beitrag nach Steuern und Expertisen verschoben von @Ute_Höpfner
Hallo,
hat Ihr Mandat vielleicht seine Benachrichtigungen anders eingestellt ?
Bei uns liefen die Erinnerungen im September an die Mandate + parallel an uns.
Aktueller hatten wir leider keinen "Säumigen" mehr, weil alle direkt erledigt haben.
Viele Grüße
@anderl Danke für die Info. Tatsächlich kann in der Kontoverwaltung eingestellt werden, dass auch zu "Freigabeprozesse" NIE eine Meldung folgt.
@DATEV Bitte finden Sie eine Lösung, dass die Einstellungen für MyDATEV Kommunikation getrennt vorgenommen werden können. So muss man z. B. nicht über jede Unterhaltung sofort per E-Mail informiert werden. Aber bei einem Freigabeprozess dagegen wäre eine sofortige Information sinnvoll; vor allem wenn es wegen Termin pressiert.
Und dann sollte es möglich sein, dass ich als StB direkt aus MyDaKo, trotz Deaktivierung, eine Erinnerung aktivieren könnte.
@DATEV Was mir noch auffällt: Es wird nur eine Erinnerung zum Fälligkeitstag versendet. Für mich wäre es wünschenswert, dass
- neben der Möglichkeit, dass ich eine Erinnerung aktiv versenden kann, bzw. wählen kann, wie oft der Mandant erinnert wird,
- die DATEV automatisiert weitere 2 Erinnerungen versendet.
Hintergrund: Mandate die z. B. mit einer Nachzahlung zur Einkommensteuer rechnen, lassen die Freigabe gerne unbearbeitet liegen. In solchen Fällen hätte ich gerne die Möglichkeit, die Erinnerungsfunktion zu verlängern.