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Investitionsabzugsbetrag und Gewerbesteuer

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letzte Antwort am 24.03.2026 15:14:49 von Johannes_Maier
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Carolin_Str
Beginner
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Wir hatten für einen Mandanten in 2019 einen IAB gebildet (Einnahmenüberschussrechner)

 

2019:

Gewinn vor IAB: 26.000 EUR

IAB: 10.000 EUR

steuerlicher Gewinn: 16.000 EUR

 

mit den Programmverbindungen an ESt und GewSt übergeben --> ESt passt, 16.000 EUR werden angesetzt, in GewSt übergibt DATEV 26.000 EUR und 10.000 EUR als Kürzung, es bleiben aber als Gewerbeertrag die 26.000 EUR stehen

 

2020: nun Anschaffung

Verlust vor IAB: -42.000 EUR (inkl. Sonder-Afa 10.000 EUR)

IAB Auflösung: 10.000 EUR (Hinzurechnung)

steuerliches Ergebnis: -32.000 EUR

 

mit den Programmverbindungen an ESt und GewSt übergeben --> ESt passt, -32.000 EUR werden angesetzt, in GewSt übergibt DATEV -42.000 EUR und 10.000 EUR als Hinzurechnung, es bleiben aber als Gewerbeertrag die -42.000 EUR stehen

 

Irgendwas passt doch da nicht bei der Berechnung oder hab ich einen Denkfehler?!

guenther
Fachmann
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Nachricht 2 von 7
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Ohne Screenshot (ohne Namen) wird das nicht zu beantworten sein. Theoretisch passt die Programmverbindung zur GewSt.

mfg Thomas Günther
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f_mayer
Meister
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Nachricht 3 von 7
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Passt der "ursprüngliche" Überschuss, vor Korrekturen?

 

Wurde ausschließlich die Programmverbindung (und in Rechnungswesen die vorgesehene Konten) genutzt oder wurden Beträge manuell in der Gewerbesteuererklärung ergänzt? Mein verdacht wäre, dass irgendwo da was manuell ergänzt wurde und das Programm glaubt, dass im "ursprünglichen" Gewinn der IAB schon abgezogen wurde...

 

Aber nur zum Verständnis, die Gewerbesteuer wird so berechnet, als ob es keinen IAB gegeben hätte?

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DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Carolin_Str,

 

wenn sich der als Gewinnkorrektur (Abrechnung oder Zurechnung) eingetragene IAB nicht in der Berechnung auswirkt, ist in Zeile 33 GewSt 1 A bei der Gewinndefinition folgendes Kontrollkästchen aktiviert:

 

"Gewinn lt. Zeile 33 GewSt 1 A: Der im Feld Gewinn / Verlust aus Gewerbebetrieb erfasst Betrag wird ohne Korrekturen in die Zeile 33 des Formulars GewSt 1 A übernommen."

 

Nehmen Sie diesen Haken raus und berechnen neu, wird der IAB als Gewinnkorrektur auch berücksichtigt.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Johannes Maier

DATEV eG

Carolin_Str
Beginner
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Perfekt, daran lag es, vielen herzlichen Dank.

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R_B
Einsteiger
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Das gilt aber nur für EÜR, beim Bilanzierer wird ja offenbar der Steuerbilanzgewinn an GewSt weitergeleitet und dann muss der Haken gesetzt sein da sonst Doppelberücksichtigung des IAB in der GewSt, richtig?

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DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo R_B,

 

das gilt auch für Bilanzierer. Damit die (außerbilanziellen) Gewinnkorrekturen berücksichtigt werden, darf dieser Haken nicht gesetzt sein.

Der IAB wird nicht gewinnwirksam gebucht, sondern lediglich über statistische Konten in die GewSt übernommen. Es kommt also nicht zu einer doppelten Berücksichtigung des IAB.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Johannes Maier

DATEV eG

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letzte Antwort am 24.03.2026 15:14:49 von Johannes_Maier
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