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Freizeichnung Online: 21-Tage-Sichtbarkeits-Frist: Warum?

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letzte Antwort am 19.04.2023 17:27:18 von deusex
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StBAB1
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Guten Tag zusammen,

 

ist die auf 21 Tage begrenzte Sichtbarkeit der für Freizeichnung Online bereit gestellten Erklärungen eigentlich aufgrund irgendwelcher Vorgaben so programmiert? 

 

Es soll Mandanten geben, die 2021er Erklärungen erst kurz vor knapp 31.08.2023 abgeben möchten und daher vorher nicht freizeichnen möchten. 

deusex
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Die noch nicht freigezeichneten Erklärungen/E-Bilanzen bleiben unbegrenzt zur Freizeichnung stehen.

 

Die 21-Tage-Regel bezieht sich lediglich auf bereits erledigte Positionen.

 

Grade geschaut: Habe auch noch einen Mandanten dessen Erklärungen seit 15.02.2023 zur Freizeichnung bereitstehen. Hatte da auch schon deutlich längere Zeiträume von Monaten . . .

 

Alles andere wäre auch sinnfrei . . .

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metalposaunist
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Datenschutz oder so. DATEV löscht ja auch nach 14T bereits einige Logs im RZ, sodass man an Tag 15 leider nicht mehr so genau sagen kann, was passiert ist 😂. Dann muss man erst das Problem neu erzeugen. 

 

Aber warten wir die Antwort der DATEV ab. Bin gespannt 🤓.

 

@StBAB1 meint sicher: Steuererklärungen und E-Bilanz bestätigen mit Freizeichnung online 


Ab dem Zeitpunkt der Freizeichnung oder Ablehnung steht dem Freizeichner das Dokument noch 21 Tage zur Ansicht, zum Drucken und zum Speichern zur Verfügung. Mit Ablauf der Frist wird das Dokument im Portal DATEV Freizeichnung online nicht mehr angezeigt.


Cloud ist halt doch keine Lösung 😋.  

 

@deusex: Fragt sich halt, warum DATEV nach 21 Tagen die Daten löschen muss? Kann man ja auch einfach 10J dort liegen lassen, oder nicht? Warum muss man sich die Daten ausdrucken 🖨🤢 oder lokal speichern, wenn DATEV doch den Bauplan für die neue DATEV-Cloud-Welt schon beschrieben hat? Cloud ohne Daten oder Cloud, die nach 21T wieder vergisst? 

 

Zumal man sich die Daten aus der DATEV Cloud lokal auf den PC lädt und sie in eine andere Cloud schiebt 😅

 

Und dann wäre es ja möglich, dass es die gleiche Person ist, die auch schon ANO hat - ich sehe aber aktuell keine technische Verbindung von ANO, SmartExperts und der Freizeichnung online. Wäre im Zweifel ja alles 1 Konto. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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StBAB1
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Die 21-Tage-Regel bezieht sich lediglich auf bereits erledigte Positionen.

Ah, ok, danke für den Hinweis.

 

 

...und zu

Alles andere wäre auch sinnfrei . . .

Witzig! 

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deusex
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Hi ,

 

diese regelmäßige Löschung ist für die Übersichtlichkeit in FZO sehr gut und außerdem soll FZO ja kein Archivierungsprogramm für Steuererklärungen und E-Bilanzen sein.

Dafür gibt es ja Meine Steuern. Wer sich dann die freigezeichneten Dokumente zur "Beweisführung" runterladen möchte, kann dies dann ggf. 21 Tage lang.

 

Es ist in der Tat so wie es ist sehr gut und sollte genauso bleiben, wie es ist. Ist nicht immer alles schlecht 😉 . Soweit so gut . . .

 

"Meine" Steuermappen gehen auch weit über die nackten Erklärungen für FZO hinaus, womit für mich auch gar keine Speicherung in FZO gewünscht ist; so bleibt der Fokus für den Mandanten und die Kanzlei auf auf der Akte "Meine Steuern".

 

M.E. hat Tag 22 nach der Freizeichnung in etwa die selbe Relevanz, wie Tag 2 nach der Freizeichnung und für 99% der Mandanten sowieso . . . hat bei DATEV wohl jemand "Mäxchen" gespielt 😉 .

 

Die Integration von FZO in Meine Steuern wäre da schon ein Schritt nach vorne, aber wenn ich sehe, dass bspw. keine Konnektivität zwischen Posteingang und Belege in Meine Steuern, also ein administrativer Zugriff und damit Organisation der Dokumente nicht möglich gemacht werden kann, braucht man sich um eine FZO-Integration nach meine Steuern erst gar keine Sorgen machen.

 

Ich musste grade drei Absätze zu "Meine Steuern" löschen, weil ich mal wieder abgeschweift bin, aber wenn Du da täglich damit intensiv arbeitest, tun sich hier schon Abgründe im System auf.

 

Du weißt ja: "Biege Dich wie der Bambus im Wind" und Du wirst zum DATEV-WoW.

 

Abgesehen davon stellt sich die Frage ob FZO noch einem längeren Blick in die Zukunft Stand hält.

 

Wie Du weißt, versuche ich auch alles zu verkürzen und projektiere derzeit die Einholung der Unterschriften in diese o.g. schöne PDF-JA-Steuermappe mit platzierten Unterschriftsfeldern zur Einholung einer elektronischen Signatur; der "Umweg" über FZO fiele dann weg, was mir zwischenzeitlich eher ein Dorn im Auge ist . . .

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StBAB1
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Das sehe ich nicht ganz so.

 

Ich gehe mit den Gestaltungsentscheidungen der Datev in Funktion, Design, Benutzung schon lange oft nicht mehr überein. Meine Erkenntnis ist, dass es Probleme gibt, ganzheitlich Lösungen zu finden, Workflows zu erkennen und zu unterstützen, Prozesse zu Ende zu denken. Es fehlt der Blick auf das Ganze, das Ergebnis sind Insellösungen, die nicht ins System passen, entwickelt von Abteilungen, die nicht den Rest des Gesamtpaketes kennen. FZO gehört wohl dazu.

 

Ich glaube nicht, dass sich die Datev Gedanken dazu gemacht hat, wie bei einem Standartfall ESt.-Erkl. Eheleute, USt.-Erkl. Ehemann, GewStErkl. Ehemann, Bilanz Ehemann, der Prozess digital von der Zurverfügungstellung dieser Unterlagen zur Durchsicht, Unterschrift, Rücksendung, Ablage digitale Akte (DMS), Freigabe abgebildet werden soll. Denkbar ist, dass ein normaler Papierausdruck , Scan der unterschriebenen Unterlagen nach Rücklauf und DMS-Ablage mit Knigge die halbe Zeit und vor allem weniger Nerven kostet.

 

Auch diese 21-Tage-Löschung gehört dazu, weil der Mandant und jeder andere auch doch eine Historie haben möchte. Niemand hat Lust, wieder an anderen Stellen zu suchen oder nach ein, zwei Jahren der Abstinenz nichts mehr wieder zu finden, weil die Datev mal wieder was neu erfunden hat. 

 

Vermutlich hätte ich alleine merken können, dass die 21 Tage sich nicht auf die Bereitstellung, sondern nur auf die Verfügbarkeit für den Mandanten beziehen.  Wenn man sich das Fenster anguckt, ist hier aber dieselbe merkwürdige Unklarheit in der transportierten Information vorhanden, die auch sonst immer wieder zu finden ist.  

 

Dazu kommt, dass Datev-Neuentwicklungen für den Nutzer immer öfter keinen klaren Nutzen haben. 

 

Die Hierarchie der Produkte untereinander bleibt in der Regel unklar, die Funktion oft auch, die Bezeichnungen versprechen alles und nichts, der fast kindliche Begriff "meine Steuern" wird noch übertroffen von "MyDATEV – das Arbeits- und Kollaborationsportal".  Was soll das der Begriff "Kollaborationsportal" transportieren? Die Lebensdauer der Produkte und der Bezeichnungen ist stets kurz, sich auf eine Entwicklung einzulassen und darauf die betrieblichen Prozesse auszurichten, ist deshalb ein Risiko. 

 

Was ich eher spannend finde: was ist denn, wenn es zu einem Steuerstrafverfahren kommt und die Frage zu klären ist, wer wann was "unterschrieben" hat: Wo finde ich denn dazu die gerichtsfesten digitalen Spuren des freizeichnenden Mandanten?

deusex
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Na ja, ganz so entfernt ist unsere Auffassung dann doch nicht, wie es sich liest, aber in FZO sehe ich das wohl tatsächlich ganz anders und wesentlich entspannter.

 

  • Es liegt eine E-Mail-Bestätigung zur Freizeichnung durch den Mandanten vor.
  • In "Elektronische Übermittlung" ist der Fall als "freigezeichnet" gekennzeichnet.
  • Der Fall ist in Einkommensteuer "geschützt" und Änderungen sind chronologisch dokumentiert.
  • Der Mandant erhielt von uns unmittelbar eine Benachrichtigung über die Einreichung der Unterlagen in zuletzt überlassenem Umfang und Inhalt.
  • Die Elster-Aufträge sind in den Steuerprogrammen dokumentiert.
  • Dem Mandanten liegen die Erklärungen mit Zeitstempel in "Meine Steuern" vor.
  • Der Mandant erhält die Steuerbescheide und kann diese mit den überlassenen/eingereichten Erklärungen abgleichen und hat die Möglichkeit der Nachmeldung von hinterzogenen Steuern (Steuerstrafverfahren).

Ich sehe daher eine weitere Protokollierung und Archivierung als überflüssig und sehe da jedem Steuerstrafverfahren und/oder einer Haftungsinanspruchnahme sehr entspannt entgegen.

 

Für das 1% von 1% der Fälle eine zusätzliche Verwaltung zu etablieren ist aus mehreren Aspekten nicht sinnvoll.

 

Meine Grundsatz der Effizienzsteigerung unter Abwägung erkennbarer Risiken widerstrebt dies vollkommen, weshalb es mir vorrangig darum geht "den Wasserkopf" zu verkleinern und nicht die Kanzlei in ein Verwaltungsmonster zu verwandeln.

 

Insofern ziehe ich (noch) eine überschaubare FZO-Übersicht vor.

 

Selbstverständlich hat jeder seine eigenen Vorstellungen und ich kann ihre durchaus nachvollziehen. 

 

Ihre übrigen Kritiken kann ich schon bestätigen und wären Sie schon länger in der Community hätten Sie erkannt, welche Kämpfe ich bereits gegen diese grünen Windmühlen geführt habe; leider ist mir zwischenzeitlich die Muße  dafür verlorengegangen.

Ich habe mir äußerst effektive "Workarounds" erarbeitet und zwar mit den Mitteln, die zur Verfügung stehen und habe damit einen hohen Grad an Effizienz sowie Sicherheit aufgebaut. 

 

Wer die Erwartungshaltung massiv reduziert, erspart sich einige Enttäuschungen und schont die Nerven. Wenn dann die selbst geschaffenen Arbeitsabläufe Früchte tragen, macht das Arbeiten umso mehr Spaß.

 

Ich habe vor Kurzem elektronische Signaturen für alles Mögliche in der Kanzlei eingeführt und versuche einen Arbeitsablauf zu etablieren, der FZO vollständig außen vor lässt. Hierbei sind stets folgende Faktoren ausschlaggebend:

 

  • Es MUSS für den Mandanten eine Arbeitserleichterung und Vereinfachung darstellen.
  • Es MUSS die Kanzlei merklich effizienter werden und Ressourcen freigeben.
  • Es MUSS rechtlich vertretbar und haftungsrechtlich besichert sein.

 

Insofern wird es künftig wohl so aussehen, dass der Mandant eine Benachrichtigung erhält, dass seine "Steuer- und ggf. Jahresabschlussmappe" erstellt wurde und die Anforderung elektronischer Signaturen folgt.

Diese signierte "Mappe" hat dann der Mandant sofort, in Meine Steuern und die Kanzlei in der "Akte".

 

Wie erwähnt, denke ich, dass DATEV in die Richtung FZO nicht weiter entwickelt, hat man doch einen starken Partner mit FP Sign an seine Seite genommen, die den Signaturvorgang direkt in der DMS durchführen lässt; also das ist schon eine praktische Sache und vor allem, es wird von den bisherigen Mandanten sehr gut angenommen, weil Registrierung und Anwendung einfach und selbsterklärende sind.

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deusex
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In diesem Kontext würde mich allerdings interessieren, warum diese Erklärung einer Mandantin heute noch in Freizeichnung online aufgeführt ist.

 

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It´s magic oder was ?

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metalposaunist
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Fehler in der Matrix. Ist zu 100% erklärbar. Vielleicht eine Ausnahme in den Standards?! 

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deusex
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Wüsste nicht, wie ich hier eine Ausnahme erstellen sollte, insofern wohl die Matrix 😉

 

Kurios in dem Kontext, dass die 2021er-Erklärungen, natürlich technisch unverändert, auch via FZO erfolgten und  korrekt nicht mehr aufgeführt sind.

 

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cwes
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Na, es soll dem Mandanten und dem StB ja nicht zu einfach gemacht werden, später mal nachzuvollziehen wer wann was eigentlich freigezeichnet hat. Dafür kann der StB das ja nochmal in der Dokumentenablage speichern, die Freizeichnung aus dem Protokoll im Steuerprogramm oder der Ansicht "Elektronische Übermittlung" heraussuchen und das dann irgendwie zusammenbringen. Oder Datev war damals einfach nur "stets bemüht" und hat den Prozess nicht so richtig durchdacht, sondern in irgendeinem Meeting beschlossen "Jo, löschen wir nach 21. Tagen - besser is' das."

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Wurde das 21 Tage Limit 2021 eingeführt, sodass 2020 bei Dir da fröhlich Party feiert? 

 


@cwes schrieb:

"Jo, löschen wir nach 21. Tagen - besser is' das."


Da DATEV ja auch für Datenschutz höchster Klasse steht: damit hat man dann zu 106% definitiv kein Problem mehr und alle Datenschützer sind happy 😂

 

Gäbe es #ChatGPT, wenn alle so handeln würden, wie DATEV? Ich glaube nicht 😅. Dann hätte #ChatGPT nur Wissen der letzten 14 Tage und vereinzelt in Ausnahmen auch ein paar Daten der letzten 10 Jahre. 

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deusex
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@metalposaunist  schrieb:

Wurde das 21 Tage Limit 2021 eingeführt, sodass 2020 bei Dir da fröhlich Party feiert? 

😂Köstlich, aber nein soweit ich weiß: Solange ich bereits FZO nutze existiert das 21-Tage-Limit.

 

Mir würde ja schon mal eine Info reichen, wie ich diesen Eintrag löschen kann, da ich den depperten Namen nicht jedes Mal lesen will und an die Person erinnert werden mag... 🙄 

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Carlos_Agterberg
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo deusex,


um die richtige Antwort auf Ihre Frage zu finden, muss der konkrete Fall untersucht werden. Sie können sich damit an die Kolleg:innen vom Service Einkommensteuer melden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Carlos Agterberg
DATEV eG

metalposaunist
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@Carlos_Agterberg schrieb:

um die richtige Antwort auf Ihre Frage zu finden, muss der konkrete Fall untersucht werden.


Sorry aber das kann doch nicht sein, oder? 🤔 Wie oft man hier in der Community diesen Satz liest und wie viel Zeit und Mitarbeiter doch für 1:1 Probleme gebunden werden, muss Wahnsinn sein. M365 fühlt sich irgendwie "anders" an. 

 

@deusex: Gerne die Ursache einmal posten, damit wir nicht dumm sterben ☠️.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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deusex
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Dies ist ein einzigartiger Vorgang, mit EINER Steuerart, bei EINEM Mandanten in drei VAZ mit FZO und nicht reproduzierbar.

Jedenfalls habe ich dies mit diversen Routinen "damals" verursacht, die dann sozusagen ein "Sperrresultat" auslösten; Details zu diesem Vorgang sind langwierig zu erklären und der Nährwert und die Erkenntnis geht gegen Null; insofern lasse ich es lieber.

Wenn Du nicht dumm sterben willst, will ich auch nicht dumm da stehen 😉

 

 

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metalposaunist
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Erinnert mich ein bisschen an Politik: Das sind ja alles nur Einzeltaten 😶.

 

Also Fehler in der 21 Tage Matrix. Konnte man nur manuell lösen, oder? 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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deusex
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Hi, genau das Argument des "zahlreichen Einzelfalles" habe ich auch erwähnt, aber in dem Fall ist es wohl tatsächlich so, da dies in der Tat (bei mir) in den letzten Jahren einzigartig war.

 

Ist noch nicht gelöst.

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letzte Antwort am 19.04.2023 17:27:18 von deusex
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