Liebe Community,
ich stehe ab 2023 vor einem neuen Problem, welches es in den vergangenen Jahren nicht gab:
Ab der Jahresversion 2023 (Einkommensteuer, Feststellungserklärung) werden offenbar Erhaltungsaufwendungen aus dem Vorjahr in der Anlage V rigoros gelöscht. Aber nicht nur die Aufwendungen werden gelöscht, sondern auch verknüpfte Export-Platzhalter.
Problem 1: ich arbeite vor Abschluss einer Steuererklärung sehr gerne mit der Liste der unveränderten Vorjahreswerte. Einen "unveränderten Vorjahreswert" gibt es in der Anlage V demnach aber nicht mehr, weil dieser ja schon bei der Anlage des neuen Jahresbestandes gelöscht wird.
Problem 2: da ich in einem sehr umfangreichen Anlage V (viele Anlagen V) Fall mit einer Liste und vielen Export-Platzhaltern arbeite werden mir nun jedes Jahr auch die Platzhalter rausgeworfen.
Hat jemand eine Idee, wie ich diese Probleme lösen kann?
Ich freue mich über Anregungen.
Freundliche Grüße,
Thorsten Müller
Ich erfasse Erhaltungsaufwendungen, die auf mehrere Jahre verteilt werden, immer über die Einzelerfassung:
War gerade etwas erschrocken und habe nachgesehen: Hier werden die Vorjahreswerte von 2022 vorgetragen auf 2023!?!
mfg
@Interceptor schrieb:Ich erfasse Erhaltungsaufwendungen, die auf mehrere Jahre verteilt werden, immer über die Einzelerfassung:
War gerade etwas erschrocken und habe nachgesehen: Hier werden die Vorjahreswerte von 2022 vorgetragen auf 2023!?!
mfg
Ja, die Erhaltungsaufwendungen über mehrere Jahre sind kein Problem, nur die Aufwendungen, die zum Sofortabzug eingetragen werden (wie alle anderen Aufwendungen ja auch). Ich frage mich, welcher Sinn dahinter steckt, diesen Wert (nach ich weiß nicht wie vielen Jahren) auf einmal bei der Jahresübernahme zu löschen.
Fürs Verständnis: Werden die Platzhalter auch aus der individuellen Anlage gelöscht oder "nur" die Verknüpfung zum Formularfeld gelöst?
@LuPi1801 schrieb:Fürs Verständnis: Werden die Platzhalter auch aus der individuellen Anlage gelöscht oder "nur" die Verknüpfung zum Formularfeld gelöst?
Danke der Nachfrage - die Verknüpfung wird gelöst. Das bedeutet, dass der Exportplatzhalter in der Tabelle erhalten bleibt, die Zuordnung zum Feld Erhaltungsaufwendungen geht aber komplett verloren.
früher gab es zwei felder: direkt zuzuordnende und indirekt zuzuordnende erhaltungsaufwendungen. bei diesem jahreswechsel wurde das zusammengeführt in nur noch ein feld erhaltungsaufwendungen. somit konnten keine vorjahreswerte übernommenewrden. allerdings waren bei uns die platzhalter noch vorhanden, nur eben nicht verknüpft.
Ja, mir ist auch schon aufgefallen, dass bestimmte Verknüpfungen gelöst werden und der Platzhalter in der Anlage weiterhin als „schaffiert” angezeigt wird.
Ich habe noch nicht darauf geachtet, bei welchem Exportplatzhalter es passiert. Bei den zu verteilenden Reparaturaufwendungen jedenfalls nicht, weil ich keine hatte.
@mapex schrieb:früher gab es zwei felder: direkt zuzuordnende und indirekt zuzuordnende erhaltungsaufwendungen. bei diesem jahreswechsel wurde das zusammengeführt in nur noch ein feld erhaltungsaufwendungen. somit konnten keine vorjahreswerte übernommenewrden. allerdings waren bei uns die platzhalter noch vorhanden, nur eben nicht verknüpft.
Richtig. Den Jahreswechsel 2022 auf 2023 sehe ich daher wegen der Feldumstellung auch eher als unproblematisch an. Allerdings wird der Exportplatzhalter auch wieder beim Wechsel von 2023 auf 2024 gelöscht. Und genau da erschließt sich mit nicht der Sinn, muss man Werte und/oder Platzhalter dann doch immer wieder neu eingeben. Andere Werte wie bspw. "umgelegten Kosten" werden ja auch bei der Jahresübernahme nicht gelöscht.
Darüber ärgere ich mich auch total.
Warum wird der Wert nicht mehr übernommen - wie andere Vorjahreswerte eben?
Natürlich muss ich meine Anlage kontrollieren, doch wenn ich alle Werte dort habe und nicht genau auf das Verknüpfungssymbol achte, dann rutscht mir in meinem "24-Objekte-Fall" auch mal eins durch.
Super ärgerlich, aber zum Glück in verschiedene Richtungen geprüft und deswegen entdeckt.
Liebe DATEV: Bitte ganz schnell wieder einführen!
Liebe Grüße
S. Fuchs
Liebe Community,
in der Vergangenheit gab es ein uneinheitliches Vorgehen beim Jahreswechsel bei den voll abzuziehenden Erhaltungsaufwendungen, worauf wir hingewiesen wurden:
Dieses uneinheitliche Vorgehen wurde mit der neuen Formularstruktur ab dem Veranlagungszeitraum 2023 vereinheitlicht: Voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen werden jetzt – egal ob Summen- oder Einzelwerterfassung – beim Jahreswechsel gelöscht und ein Hinweis in den Protokollen dazu ausgegeben:
Damit ist auch sichergestellt, dass nicht versehentlich voll abgezogene Erhaltungsaufwendungen aus dem Vorjahr nochmals abgezogen werden. Wir beabsichtigen keine Veränderung bei der Jahresübernahme und bleiben nach nochmaliger Prüfung bei dem vereinheitlichten Verfahren.
Guten Tag @Alexander_Worch,
warum werden denn dann Schuldzinsen, umgelegte Kosten, nicht umgelegte Kosten und sonstige Aufwendungen nicht auch gelöscht? Nicht, dass ich das möchte, aber Ihre Logik von "uneinheitlich" erschließt sich mir noch nicht, insbesondere da nun verschiedene Aufwendungen immer noch uneinheitlich behandelt werden.
Da Sie selber nicht von der Anwenderseite kommen sei nur einmal angemerkt, dass gerade Listen wie "unveränderte Vorjahreswerte" ein guter Punkt in der Selbstkontrolle bei Erstellung einer Steuererklärung sind. Vielleicht sollten Sie sich einmal in diese Anwenderseite hineindenken, um den Sinn und Zweck zu hinterfragen.
Freundliche Grüße,
Thorsten Müller
Danke Herr Müller!
Ich verstehe das wirklich auch nicht.
Meine Vermutung wäre ehr: der Aufwand diesen "Fehler" zu korrigieren ist DATEV zu hoch ...
Aber hej, warum ändern wir das gewohnte Prozedere "Werte aus dem Vorjahr übernehmen" nicht auch mal noch punktuell für andere Positionen. Das wird doch lustig ... 😱
(Achtung: IRONIE!!!)
Sorry, aber zur Hitze noch sowas ...