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Einkommensteuer 2019 / Witwensplitting /Gnadensplitting

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letzte Antwort am 25.08.2020 08:45:11 von slangsdorf
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slangsdorf
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Hallo liebe DATEV-Experten/Anwender,

obwohl beim Steuerpflichtigen (überlebender Ehegatte) in der Zeile 15 beim Familienstand verwitwet seit 23.04.2018 und in der darunter liegenden Zeile ein Haken bei Anspruch auf Splitting gesetzt wurde, wird bei der Steuerberechnung der Grundtarif angewendet. Sind hier noch weitere Eintragungen notwendig um den Splittingtarif (Witwensplitting/Gnadensplitting) in der Steuerberechnung zu aktivieren? Wer kann weiterhelfen?

MfG

martin65
Meister
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Nachricht 2 von 7
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Ist die verstorbene Ehefrau noch im Formular eingetragen?



________________________________________________________

Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
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slangsdorf
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Nachricht 3 von 7
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Nein, die Ehefrau ist nicht mehr eingetragen. Wurde bei vergleichbaren Fällen in den Vorjahren aber auch nicht mehr eingetragen! Trotzdem klappte es bei den Vorjahres-Fällen mit dem Splittingtarif. LG

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo slangsdorf,

 

maßgebend für die Berücksichtigung des Splittingtarifs im Programm DATEV Einkommensteuer ist das von Ihnen angesprochene und aktivierte Kontrollkästchen „Anspruch auf Splitting (…)“ sowie ein erfasstes Datum aus dem vorherigen VZ im Feld „Verwitwet seit“.

 

Den Splittingtarif verhindern würde im Zusammenhang mit einer Einzelveranlagung allenfalls ein zusätzliches und aktuelleres Datum in einem der anderen Familienstands-Felder in Zeile 15 des Erfassungsformulars ESt 1 A. Aus Ihrer Beschreibung würde ich aber entnehmen, dass das in Ihrem konkreten Fall nicht zutrifft.

 

In Einzelfällen konnte es in vorherigen Programmversionen dazu kommen, dass trotz korrekt hinterlegtem Datum im Feld „Verwitwet seit“ eine interne Kennziffer „hängengeblieben“ ist, die für den Ansatz des Grundtarifs sorgt. Wenn das in Ihrem Sachverhalt die Ursache sein sollte, können Sie den Datenbestand dadurch korrigieren, indem Sie das erfasste Datum im Feld „Verwitwet seit“ löschen und erneut erfassen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

jejo
Aufsteiger
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Spielt eventuell die Einzelveranlagung von Ehegatten eine Rolle?

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slangsdorf
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Hallo Herr Hirsch,

das scheint der Fehler gewesen zu sein. Nachdem ich das Datum bei verwitwet seit gelöscht und dann wieder eingetragen habe wurde die Berechnung korrekt mit Splittingtarif berechnet. Danke für die Info.

MfG

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slangsdorf
Beginner
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Anscheinend waren tatsächlich Werte hängengeblieben. Nach Löschen und Neueingabe hat es dann geklappt. MfG

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letzte Antwort am 25.08.2020 08:45:11 von slangsdorf
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