Warum wird bei der Fehler- und Hinweisliste der Eintrag "keine Angabe" nicht als klärungsbedürftig bemängelt?
"Keine Angabe" müsste die Ausnahme sein.
Wenn keine Kirchensteuerpflicht vorliegt, wäre der Eintrag konfessionslos richtig.
So wird unter Umständen unfreiwilllig eine Steuerverkürzung begangen.
Es gibt aber doch den Hinweis:
mfg
@StB_in schrieb:Warum wird bei der Fehler- und Hinweisliste der Eintrag "keine Angabe" nicht als klärungsbedürftig bemängelt?
"Keine Angabe" müsste die Ausnahme sein.
Wenn keine Kirchensteuerpflicht vorliegt, wäre der Eintrag konfessionslos richtig.
So wird unter Umständen unfreiwilllig eine Steuerverkürzung begangen.
Nicht unbedingt. Nur konfessionslos im Sinne der "klassischen dt. Religionen". konfessionslos bedeutet aber keiner Konfession anzugehören.
Um nur einige zu nennen - ich denke Wikepedia wird da noch mehr auf Lager haben als ich:
Methodisten, Mormonen, Baptisten, Angelikaner, Hinduisten, ggf. Buddhisten, Muslime und noch viele mehr werden sich mit Sicherheit nicht als konfessionslos bezeichnen. Wenn dann müsste die Fragestellung vermutlich lauten konfessionslos im Sinne der deutschen Definition von Konfessionen ? Wobei das vermutlich auch schwierig sein dürfte.
Danke für die Rückmeldungen. Mir ging es vor allem darum, dass in der Liste kein Hinwies darauf steht, dass das Feld "Religion" noch unbearbeitet ist. Mir würde es ja schon reichen, wenn in der Hinweisliste darauf hingewiesen würde, dass dort "keine Angabe" steht. Wenn ich es wirklich nicht weiß, ist es ja in Ordnung den Hinweis abzuhaken.
@bodensee schrieb:
Nicht unbedingt. Nur konfessionslos im Sinne der "klassischen dt. Religionen". konfessionslos bedeutet aber keiner Konfession anzugehören.
... Wenn dann müsste die Fragestellung vermutlich lauten konfessionslos im Sinne der deutschen Definition von Konfessionen ? Wobei das vermutlich auch schwierig sein dürfte.
Nein, da im Formular "VD" für nicht kirchensteuerpflichtig vorgesehen ist:
soll das auch da stehen, wenn keine Kirchensteuerpflicht besteht. Bei der Datev Standard Vorbelegung (keine Angabe) wird in dem Feld nichts ausgegeben, was zumindest als leichtfertige Steuerverkürzung angesehen werden könnte (wenn auch folgenlos). Ein Hinweis auf die fehlende Eingabe sollte deshalb erfolgen.
Eigentlich sollte in der Erklärung bei "Keine Angabe" "VD" für "Verschiedene" angedruckt werden.
Die auszuwählenden Religionsgemeinschaften sollten diejenigen sein, die mit dem Staat einen Vertrag über die Kirchensteuer geschlossen haben. Also "fullservervice" mit Eintreiben der KiSt oder "nur" Weitergabe der Besteuerungsgrundlagen.
Und dann gigt es noch jede Menge Religionsgemeinschaften die Kirchensteuererhebungsberechtigt sind. Da gibt es reichlich unterschiedliche Gesetze/Satzungen. Und genau diese fallen und "Verschiedene". Dazu gerne einmal die Richtlinien zum Thema Spendenabzug an eine Kirche, die erhebungsberechtigt ist, aber nicht erhebt, lesen.
Außerdem wäre es respektlos wenn in der EStE "konfessionslos" erscheint, der Mandant aber einer Feikirche angehört.
Es könnte aber auch datenschutzrechliche Gründe haben. Außerdem möchte eventuell der Steuerpflichtige nicht, dass der Steuerberater seine Religion kennt. Wenn keine Kirchensteuer zu erheben ist, ist die Angabe letztenendes nicht relevant. Das selbe gilt für das Geschlecht des Steuerpflichtigen.
Gruß
Martin Heim
Ex-rk