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ESt 2024 Kinderfreibetrag wird in Berechnung nicht berücksichtigt

7
letzte Antwort gestern 12:28:09 von SokratesStbin
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SokratesStbin
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Schön wär's.

Habe gerade den Fall: Kann die Steuererklärung zwar übermitteln - aber die Berechnung der DATEV berücksichtigt den KiFB ab 2024 nicht mehr??!

 

 

 

Beitrag wurde aus Thema "ESt 2023 Steuer-ID Kinder zwingend" abgetrennt und als neues Thema mit neuem Titel erfasst von @Ute_Höpfner 

Interceptor
Fortgeschrittener
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Bitte mehr Infos!?! Kann ich nicht nachvollziehen! Ggf. ist die "vergleichbare Leistung" günstiger und der KFB wirkt sich nur auf die KiSt/Solz aus - was in einigen Fällen nicht mehr relevant ist.

 

mfg

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f_mayer
Meister
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Ist es mittlerweile nicht so, dass man den Kinderfreibetrag nur noch kriegt, wenn man in der Steuererklärung die Identifikationsnummern der Kinder einträgt?

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theo
Meister
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Ist es mittlerweile nicht so, dass man den Kinderfreibetrag nur noch kriegt, wenn man in der Steuererklärung die Identifikationsnummern der Kinder einträgt?

@f_mayer Wurde wieder abgeschaft. BZSt - Identifikationsnummer

in dubio pro theo
SokratesStbin
Beginner
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Meinen Beitrag so abzutrennen ist wenig sinnvoll, da er so komplett aus dem Kontext gerissen ist… Es geht um das Eintragungserfordernis der Steuer-ID bei Auslands-Kindern (die ja keine haben können).

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Interceptor
Fortgeschrittener
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@SokratesStbin  schrieb:

...

Habe gerade den Fall: Kann die Steuererklärung zwar übermitteln - aber die Berechnung der DATEV berücksichtigt den KiFB ab 2024 nicht mehr??!

 


Habe ich eben in einem Fall nachgesehen und kann das nicht bestätigen - Auslandskind, keine Steuer-IdNr. - KFB wird in der Berechnung berücksichtigt.

 

Ist der ausl. Staat und die Ländergruppe eingetragen?

 

mfg

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo SokratesStbin,

 

die Finanzverwaltung verzichtet bei der elektronischen Datenübermittlung bei Angaben zu den Kindern mittlerweile auf die zwingende Angabe der Identifikationsnummer.

 

Wenn keine Identifikationsnummer erfasst ist, wird daher im Programm DATEV Einkommensteuer lediglich ein Hinweis ausgegeben, dass die Identifikationsnummer grundsätzlich Voraussetzung für die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags ist (§ 32 Abs. 6 S. 12 EStG). Der Kinderfreibetrag wird im Programm trotzdem berechnet und auch die elektronische Datenübermittlung ist möglich.

 

Wenn in Ihrem konkreten Fall in der Berechnungsliste „Kinder“ kein Kinderfreibetrag ermittelt wird, prüfen Sie ggf. weitere Hinweise zum Kind in der Berechnungsliste „Fehler und Hinweise“.

 

Gerne können Sie sich zur Ursachenforschung auch an den Programmservice Einkommensteuer wenden – am einfachsten durch Buchung eines verbindlichen Termins über den Terminservice Steuern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch

DATEV eG

SokratesStbin
Beginner
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Alles eingetragen 🤷🏼‍♀️

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letzte Antwort gestern 12:28:09 von SokratesStbin
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