Hallo katto_w,
Sie finden die Information im DATV Hilfe-Center im Dokument "Anlage Kind: Identifikationsnummer des Kindes".
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Herr Fischer,
erst am 02.10.2024 ist m.E. wohl ein wenig arg spät. So etwas sollte doch unverzüglich implementiert werden; also Hotfix.
Wir steigen aktuell verstärkt in die ESt-Erklärungen ein und die ID-Nr. sind z.T. nur lückenhaft vorhanden.
Nun müssten alle Fälle zürückgestellt werden, bei denen keine ID-Nr. für inländische Kinder vorhanden sind, wenn wir unsere Mandanten nicht unnötig beschäftigen wollen, was eine meiner zentralen Servicegrundlagen darstellt.
Hopp, hopp . . . 😉 Das wird doch kein Hexenwerk sein, diese Zwangsabfrage auf "off" zu stellen. Liebe DATEV, versucht endlich mal (übergreifend) ein schnelleres Reaktionsverhalten zu gewährleisten. Danke.
Digitalisierung 2024 in Deutschland...
*Wahrheit und Witz des Tages zugleich:
Jedes FA hat in 5 Sek. jede Steuer-ID und Steuernummer, sowie Anschrift über interne Programme😜
Verstehe nicht, warum dies nicht einfach im Erläuterungstext im Steuerbescheid kurz erwähnt wird...
(Habe ich früher immer gemacht, auch beim EW-Az für V+V...)
Also grundsätzlich finde ich es völlig in Ordnung, wenn das Finanzamt im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung die Angabe der Steuer ID fordert und sich nicht mit den sicher oft "blumigen" Angaben wie Uli statt Ulrich, Kalle statt Karl-Heinz, Nici statt Nicole, Nachnamen des Vaters statt dem der Mutter etc. rumschlagen will.
Die Angabe der Steuer ID wurde sicher oft konsequent übersehen (auch bei uns), weil zu lästig ....
Wahrscheinlich wäre aber der Hinweis auf ein Aussteuern und einer personellen Überprüfung der gesamten Steuererklärung hilfreicher gewesen, als das jetzige vor- und wieder zurück. Oder die Finanzverwaltung hätte im Vorjahr nach dem Heraussuchen der ID diese bei der Berücksichtigung des Kinder FB mit angegeben und wir hätten sie dann für die Folgeerklärung zur Verfügung gehabt...
@deusex schrieb:Herr Fischer,
erst am 02.10.2024 ist m.E. wohl ein wenig arg spät. So etwas sollte doch unverzüglich implementiert werden; also Hotfix.
Das wäre sehr schön, obwohl ich mich über das funktionale Update trotzdem freue.
Wir haben hier schon mehrere Fälle von getrennten Eltern, bei dem sich ein Elternteil weigert, die ID-Nummern rauszurücken.
Wie @xyzmic schon andeutete ist es "ein Witz", dass die Steuer-ID der Kinder überhaupt angegeben werden muss und nicht per Abruf automatisch eingespielt wird.
Den Eltern können die Kinder zweifellos zugeordnet werden, auch wenn einer "Donald Duck" beim Namen einträgt.
Die Datensätze sind fest beim Amt gespeichert und so auch die übrigen Daten beim Einwohnermeldamt abgefragt werden können, könnten es diese ebenso.
Möglicherweise ist auch der Verzicht auf die Angabe der Steuer-ID der Kinder seit Neuestem bereits ein Vorbote auf o.g. Vorgehensweise.
Insbesondere wäre es höchst sinnvoll, dass in den Bescheiden (beim Kindergeld/freibetragsabgleich oder zumindest in den Erläuterungen, die berücksichtigten Kinder namentlich mit Steuer-ID aufgeführt würden . . . nur so eine Idee, die das Leben Aller einfacher machen würde (bspw. Elterngeld, Anträge BaföG oder andere Zuschüsse etc.).
Beamte und ein Mausklick zu viel = ....
Jetzt weißt Du auch noch alles besser @deusex 🙄? Unfassbar 😅! Aufhören!
Kein Mausklick. Abgleich ist schon da.
Nicht nur aus dem Vorjahr.
Hier die Lösung, bitte Beitrag schließen und die Lösung markieren, vielen Dank.
Identifikationsnummer des Kindes - DATEV Hilfe-Center
Übrigens kann jedes FA über Meldedaten Bund (Einwohnermeldeamt) die Steuer-ID der Kinder im Erläuterungstext kurz und knapp für die Zukunft erläutern😁
20.10.2025
07:56
zuletzt bearbeitet am
21.10.2025
08:27
von
Ute_Höpfner
Ist das auch die Lösung für Auslandskinder ohne ID?
Wie ich schrieb funktioniert zwar die DÜ, aber eben nicht die Berechnung der DATEV.
Erster Beitrag zu dieser Frage wurde abgetrennt und als eigener Beitrag erfasst von @Ute_Höpfner
=> hier gehts weiter
Nach Test beantworte ich mir meine Frage dann mal selbst:
Das ist leider nicht die Lösung für mein Problem. Der KiFB wird trotz der geänderten Einstellung nicht berechnet. Der Fehlerhinweis der fehlenden Steuer-ID beim Kind bleibt. Sehr unbefriedigend!
Hallo SokratesStbin,
die Finanzverwaltung verzichtet bei der elektronischen Datenübermittlung bei Angaben zu den Kindern mittlerweile auf die zwingende Angabe der Identifikationsnummer.
Wenn keine Identifikationsnummer erfasst ist, wird daher im Programm DATEV Einkommensteuer lediglich ein Hinweis ausgegeben, dass die Identifikationsnummer grundsätzlich Voraussetzung für die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags ist (§ 32 Abs. 6 S. 12 EStG). Der Kinderfreibetrag wird im Programm trotzdem berechnet und auch die elektronische Datenübermittlung ist möglich.
Wenn in Ihrem konkreten Fall in der Berechnungsliste „Kinder“ kein Kinderfreibetrag ermittelt wird, prüfen Sie ggf. weitere Hinweise zum Kind in der Berechnungsliste „Fehler und Hinweise“.
Gerne können Sie sich zur Ursachenforschung auch an den Programmservice Einkommensteuer wenden – am einfachsten durch Buchung eines verbindlichen Termins über den Terminservice Steuern.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Gemäß manueller Berechnung ist der KiFB in meinem Fall ungünstiger… der Hinweis der DATEV suggeriert jedoch, dass er ohne St-ID gar nicht berücksichtigt wird… wenn er das dann doch wird: schön - aber dann ist der Programmhinweis ja mal mindestens mehr als fragwürdig.