Liebe Community,
ich habe den folgenden Sachverhalt im Rahmen einer 2023 ESt-Erklärung:
ESt-Erklärung eines Steuerpflichtigen, der mit einer nichtverheirateten Person ein Kind hat. Wie das manchmal so ist: es gibt keinen Kontakt mehr zu Kind und Mutter - die Seiten sind stark verstritten.
Jetzt benötige ich für die Steuererklärung die Steuer-ID-Nummer. Nur niemand ist gewillt, diese auszugeben: Weder die Kindesmutter, noch das Finanzamt.
Das Finanzamt sagt: "Gebe Sie nicht an, wir ziehen uns die Daten schon." -> sehr witzig...ich bekomme die Erklärung nicht elektronisch raus.
Wie geht Ihr mit den Fällen um?
Verzweifelte Grüße
PaHeld
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Danke für die Verlinkung!
mir wurden die ID-Nummern jetzt über den VaSt-Abruf übertragen
vg
Eben getestet - kann ich (noch) nicht bestätigen. Schade, vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden.
mfg
Guten Morgen,
ich hatte da letzte Woche die Auskunft vom BZSt bekommen, dass für solche Fälle eine kurze Erläuterung, Ausweiskopie und Vaterschaftsanerkennung an info@identifikationsmerkmal.de gesendet werden kann. Die ID-Nummer wird dann wohl auch an eine abweichende Anschrift übersendet welche nicht die Meldeanschrift des Kindes ist.
Mein explizites Problem waren gegenseitige Unterlassungsverfügungen die eine Kontaktaufnahme untersagen.
Liebe Grüße
Alex
@fruchtzwerg schrieb:mir wurden die ID-Nummern jetzt über den VaSt-Abruf übertragen
Einfach so?
Ich kenne das nur, wenn das Kind (über die Eltern) privat krankenversichert ist. Dann wird bei der Meldung der KV-Daten auch die ID-Nummer des Kindes mit gemeldet.