Hallo Datev,
kann es sein, dass der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2021 nicht elektronisch übermittelbar ist? Über Elster scheint das zu gehen. Dann kann die Datev das doch sicher auch.
Viele Grüße Ulf
Hallo. Ob DATEV das "kann", kann uns nur die DATEV sagen. Aber "gehen" tut es offensichtlich nicht:
@m_brunzendorf schrieb:Hallo. Ob DATEV das "kann", kann uns nur die DATEV sagen...
Liebe Datev, dann erklärt mal bitte, warum trotz ständiger Klartax Bemühungen und Bar- oder Digicamps und ähnlicher cooler Events keine Zeit für die eigentliche Arbeit war ... oder liegt das einfach daran, dass normale Arbeit zu erledigen nicht so viel Spaß macht?
Ich muss meine Kritik etwas abschwächen ....
Da ist die Finanzverwaltung auch noch nicht viel weiter ... Die Liste der nicht teilnehmenden Bundesländer ist so lange, weil nur Bayern teilnimmt. Aber das wäre ja zumindest ein Erprobungsfeld.
Hallo Ulf und m_brunzendorf,
mit der Version 17.35 des Programms DATEV Einkommensteuer classic/comfort, das laut aktueller Planung am 30.09.2021 per DFÜ ausgeliefert werden soll, kann der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Antragsjahr 2022 elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Dürsch
DATEV eG
Ich habe neulich einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung per sonstige Nachricht digital an das FA gesendet. Bis der Antrag über Elster gestellt werden kann, ist das eine gute Alternative.
Hallo Frau Dürsch,
vielen Dank. Gilt das dann für alle Bundesländer?
Viele Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
ja, die Übermittlung des Antrags für das Jahr 2022 wird in allen Bundesländern unterstützt.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Dürsch
DATEV eG
Nach Installation der Version von Einkommensteuer 2024 classic 21.45 Voraussichtlich ab 30.10.2025
können Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung nur für das Antragsjahr 2026, aber nicht mehr für das Antragsjahr 2025 elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das Antragsjahr 2025 können dann nur noch gedruckt und ggf. in PAPIERFORM (!!) bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.
aha...
das ist ja mal ein weiterer Fortschritt zur Digitalisierung 😮
Hallo mw007,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der von Ihnen zitierte Abschnitt ist inzwischen aus dem Dokument entfernt.
Auch nach Installation von Einkommensteuer 2024 classic 21.45 können – neben neuen Anträgen für das Antragsjahr 2026 - weiter Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das Antragsjahr 2025 erstellt und elektronisch übermittelt werden.
Die Einschränkung galt ausschließlich im vergangenen Jahr, als nach Installation des Antrags für das Antragsjahr 2025 keine Übermittlung mehr für das Antragsjahr 2024 möglich war. Leider wurde diese Einschränkung versehentlich in das Dokument zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das Antragsjahr 2026 übernommen.
Sorry für die entstandene Verwirrung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG