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Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nicht elektronisch übermittelbar?

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letzte Antwort am 30.10.2025 15:50:52 von Stephan_Hirsch
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Datev,

kann es sein, dass der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2021 nicht elektronisch übermittelbar ist? Über Elster scheint das zu gehen. Dann kann die Datev das doch sicher auch.

Viele Grüße Ulf

m_brunzendorf
Meister
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Hallo. Ob DATEV das "kann", kann uns nur die DATEV sagen. Aber "gehen" tut es offensichtlich nicht:

 

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„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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Gelöschter Nutzer
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@m_brunzendorf  schrieb:

Hallo. Ob DATEV das "kann", kann uns nur die DATEV sagen...


Liebe Datev, dann erklärt mal bitte, warum trotz ständiger Klartax Bemühungen und Bar- oder Digicamps und ähnlicher cooler Events keine Zeit für die eigentliche Arbeit war ... oder liegt das einfach daran, dass normale Arbeit zu erledigen nicht so viel Spaß macht?

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Gelöschter Nutzer
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Ich muss meine Kritik etwas abschwächen ....

Ulf_0-1627632883055.png

 

Da ist die Finanzverwaltung auch noch nicht viel weiter ... Die Liste der nicht teilnehmenden Bundesländer ist so lange, weil nur Bayern teilnimmt. Aber das wäre ja zumindest ein Erprobungsfeld.

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DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Ulf und m_brunzendorf,  

 

mit der Version 17.35 des Programms DATEV Einkommensteuer classic/comfort, das laut aktueller Planung am 30.09.2021 per DFÜ ausgeliefert werden soll, kann der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Antragsjahr 2022 elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Silke Dürsch

DATEV eG

 

Gelöschter Nutzer
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Ich habe neulich einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung per sonstige Nachricht digital an das FA gesendet. Bis der Antrag über Elster gestellt werden kann, ist das eine gute Alternative.

Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Dürsch,

vielen Dank. Gilt das dann für alle Bundesländer?

Viele Grüße

Ulf

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DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Ulf, 

 

ja, die Übermittlung des Antrags für das Jahr 2022 wird in allen Bundesländern unterstützt. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Silke Dürsch 
DATEV eG

mw007
Einsteiger
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https://apps.datev.de/myupdates/delivery/products/del.delivery.738/product/del.delivery.738_product.33268

 

 

Nach Installation der Version von Einkommensteuer 2024 classic 21.45 Voraussichtlich ab 30.10.2025

können Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung nur für das Antragsjahr 2026, aber nicht mehr für das Antragsjahr 2025 elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

 

Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das Antragsjahr 2025 können dann nur noch gedruckt und ggf. in PAPIERFORM  (!!) bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.

 

aha...

das ist ja mal ein weiterer Fortschritt zur Digitalisierung 😮

 

 

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo mw007,

 

vielen Dank für Ihren Hinweis.

 

Der von Ihnen zitierte Abschnitt ist inzwischen aus dem Dokument entfernt.

 

Auch nach Installation von Einkommensteuer 2024 classic 21.45 können – neben neuen Anträgen für das Antragsjahr 2026 - weiter Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das Antragsjahr 2025 erstellt und elektronisch übermittelt werden.

 

Die Einschränkung galt ausschließlich im vergangenen Jahr, als nach Installation des Antrags für das Antragsjahr 2025 keine Übermittlung mehr für das Antragsjahr 2024 möglich war. Leider wurde diese Einschränkung versehentlich in das Dokument zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das Antragsjahr 2026 übernommen.

 

Sorry für die entstandene Verwirrung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

9
letzte Antwort am 30.10.2025 15:50:52 von Stephan_Hirsch
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