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Anpassungsantrag Vorauszahlungen: Fehlende Rechte, warum?

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letzte Antwort am 30.01.2024 12:35:21 von Susanne_Filchner
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TobiasX
Beginner
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Hallo,

 

ich habe mal wieder ein Rechteproblem:

 

Der "Anpassungsantrag Vorauszahlungen" lässt sich nicht absenden. 

 

Das gleichnamige grüne Häkchen ist bei den effektiven Rechten der Benutzer aber gesetzt. 

 

Welche Rechte könnten hier noch mit ins Spiel kommen?

 

Die genaue Fehlermeldung lautet:

"#K00008048/229

 

Sie verfügen nicht über die notwendige Berechtigung zum Aufruf des elektronischen Anpassungsantrages Vorauszahlungen. Zur Nutzung müssen die Mitarbeiter (bzw. deren Zugangsmedien [...]) in der Rechteverwaltung und in der Rechteverwaltung online berechtigt werden. 

 

[...]

 

Bitte prüfen Sie die Beraternummer und korrigieren Sie diese ggf. 

"

 

Der Mandant ist unter unserer Beraternummer gelistet, das wird es also nicht sein.

Und die Rechteverwaltung online - ist die wirklich notwendig, auch wenn kein UO genutzt wird bei dem Mandanten?

 

Hat jemand eine Idee, welches andere Recht hier noch eine Rolle spielen könnte?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 6
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@TobiasX  schrieb:

 

Und die Rechteverwaltung online - ist die wirklich notwendig, auch wenn kein UO genutzt wird bei dem Mandanten?

 

 


Ja, die ist in dem Zusammenhang auch notwendig, da dort auch die Rechte für die digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung freigeschaltet werden:

 

Uwe_Lutz_0-1706464858342.png

 

TobiasX
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 6
98 Mal angesehen

Vielen Dank für den Hinweis, dass die Rechte für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung nicht in den lokalen Rechten geregelt werden.

 

Gibt es eigentlich irgendwo eine Übersicht, in der diese Verteilung der Rechte auf lokale Rechtedatenbank und online Rechtevergabe mal grob aufgelistet wird? Das fände ich doch recht hilfreich für die Zukunft..

 

Ansonsten:

Für meinen konkreten Fall wäre ja wohl das online zu vergebende Recht "Anpassungsantrag Vorauszahlung anzeigen/einrichten" das Richtige.

 

Das war aber schon, wie auch im Screenshot von Uwe, bereits von der Gruppe vererbt, also freigeschaltet.

 

Wovon könnte denn das Recht für den "Anpassungsantrag Vorauszahlungen" sonst noch abhängen?

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metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 4 von 6
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@TobiasX schrieb:

Das fände ich doch recht hilfreich für die Zukunft..


Nicht, dass ich wüsste, weil es lokal so ca. 2800 Einzelrechte gibt 😅. Bei neuen Lösungen im Zweifel immer in die Rechteverwaltung online schauen, weil darauf alle neuen Programme der DATEV aufsetzen, die DATEV dann für den Anwender in den Arbeitsplatz optisch einbettet, damit der Wechsel on-premises ↔️ Cloud nicht so hart ist.   

 


@TobiasX schrieb:

Und die Rechteverwaltung online - ist die wirklich notwendig, auch wenn kein UO genutzt wird bei dem Mandanten?


Da wird mittlerweile sehr viel mehr geregelt als nur DUO 😉.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
andrereissig
Experte
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Nachricht 5 von 6
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@TobiasX  schrieb:

Gibt es eigentlich irgendwo eine Übersicht, in der diese Verteilung der Rechte auf lokale Rechtedatenbank und online Rechtevergabe mal grob aufgelistet wird? Das fände ich doch recht hilfreich für die Zukunft..

 


Für die RVo gibt es das hier:

 

DATEV Hilfe-Center - Rechteverwaltung online: Aktuelle Rechtestruktur und Erläuterung der Rechte

 

Für die lokalen Rechte kann es das ja gar nicht geben, weil die Rechtestruktur viel zu stark von der Variante und Anzahl der installierten Programmteile abhängt.

Live long and prosper!
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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Filchner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 6
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Hallo,

 

für den elektronischen Anpassungsantrag Vorauszahlungen sind die Rechte in der Rechteverwaltung und Rechteverwaltung online relevant. Bitte prüfen Sie deshalb auch die Rechte für den Anpassungsantrag in der Rechteverwaltung:

 

Susanne_Filchner_0-1706613835847.png

 

Sollte das Senden eines Anpassungsantrags trotz korrekt hinterlegten Rechten nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte per Servicekontakt an uns, damit wir uns den Sachverhalt genauer anschauen können.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Susanne Filchner

 

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letzte Antwort am 30.01.2024 12:35:21 von Susanne_Filchner
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