Hallo, zusammen!
Frage: Ich habe eine Wohnung, die einen Teil des Jahres eigengenutzt und später vermietet wurde. Abschreibung also nur für den Zeitraum der Vermietung, von mir aus ab April. Nun gibt es zwar in der Anlage V ein Feld für das ENDE des AfA-Anspruchs, aber keins für den ANFANG. Es gibt auch ein Feld "Anzahl der Monate im laufenden Veranlagungszeitraum". Das führt aber auch zum falschen Ergebnis, weil das Programm die in diesem Jahr nicht abzugsfähige Abschreibung einfach im letzten Jahr hintenhin hängt.
Bleibt tatsächlich nur, das über den nicht abziehbaren Anteil, also als Prozentsatz zu machen - und dann dran zu denken, das nächstes Jahr wieder rauszulöschen?
Das Formular zur Anlage V bitte ab der ersten Zeile bearbeiten. Und einen Nutzungsbeginn eintragen. Dann funzt auch die AfA-Laufzeit im Erstjahr.
Hallo,
ich denke dass für solche Fälle der Reiter "nicht abziehbarer Anteil" gedacht ist, wenn man die Laufzeitüberwachung nicht nutzt. Wenn man abweichende Angaben macht, wie z.B. im ersten Jahr anteilige AfA nach Monaten, dann muss man diese immer im Folgejahr löschen, sonst bleiben die anteiligen Monate stehen.
Ich würde ggf. direkt nach Übermittlung die AfA ändern, damit man es bei Jahresübernahme im Folgejahr nicht vergessen kann 😄
Bin ich blind?! Ich sehe ein Feld "Angeschafft am", aber kein Feld "Nutzungsbeginn"! Genau das hätte ich gesucht.
Es gibt einen Punkt - Veräußerungsdatum oder Datum der Nutzungsänderung, bei der Laufzeitüberwachung.
Danke, so hätte ich's jetzt auch gemacht. Ich frage mich halt, warum ein ENDE der Abschreibung eingetragen werden kann, aber kein ANFANG.
Ja, aber ich hab ja kein Ende, sondern einen Anfang!
@bianka schrieb:.......Ich sehe ein Feld "Angeschafft am", a
ber kein Feld "Nutzungsbeginn"!Genau das hätte ich gesucht.
Ist korrekt.
Ok, dann bleibt wohl nur der Umweg über den nicht abziehbaren Anteil. Versteh ich nicht ... Aber sei's drum.
Danke an alle! Es ist der Hammer, wie schnell man hier Antworten erhält.
Ähmmm ....
dazu gibt es doch diese Eingabe:
mfg
EDIT: eben erst gesehen, dass der AfA-Verlauf sich ändert, ignoriert meinen Beitrag.
Nein, leider nicht: Wenn ich hier z. B. neun Monate eingebe, rechnet er für dieses Jahr insgesamt 9/12 AfA (d. h., mein "Buchwert" am Ende des Jahres stimmt schon mal nicht) - und die unberücksichtigten 3 Monate hängt er am Ende des Abschreibezeitraums hintendran. Also leider völlig sinnfrei.
Gerade nochmal darüber nachgedacht: Der Beginn der AfA richtet sich nach der Anschaffung/Bezugsfertigkeit.
Im Jahr des Wechsels von Selbstnutzung zur Vermietung würde ich dann hier z.B. 9 Monate eintragen. Der AfA-Verlauf stimmt dann in diesem Jahr nicht, das ist richtig. Das sollte sich aber im nächsten Jahr dann relativieren. Das Programm speichert den Umfang der in Anspruch genommenen AfA der Vorjahre nicht. Es wird die AfA immer ab Beginn (also Anschaffung/Bezugsfertigkeit) + ggf. nachträglichen AK/HK errechnen.
mfg
Nein, tatsächlich stimmt der AfA-Verlauf bis zum letzten Jahr nicht mehr. Wie gesagt: Wenn ich beispielsweise im 20. Jahr nach Anschaffung mit der Vermietung beginne und eine Jahres-AfA von jeweils € 1.200,- habe, weist das Programm mir im Jahr der Erstvermietung 9/12 = € 900,- aus, dann 29 Jahre lang die korrekten € 1.200,- (womit mir der "Buchwert" 29 Jahre lang nicht stimmt, was mangels Betriebsvermögen nicht so schlimm, aber unschön ist) - und im letzten, also 50. Jahr gönnt er mir die zusätzlichen € 300,- als abzugsfähige AfA, obwohl die ja gar nicht abzugsfähig ist, weil sie aus der Vor-Vermietzeit stammen. Das ist völlig schief.
Schön wäre halt, wenn ich im laufenden Jahr zwei Zeilen hätte: AfA VOR Vermietung € 300,-, AfA IN Vermietung € 900,-. Mittendrin nur 9 Monate AfA auszuweisen, gibt überhaupt keinen Sinn.