Hallo Community,
bitte denken Sie daran, dass die Abgabefrist für Steuererklärungen für Veranlagungszeitraum (VZ) 2023 für Steuerberater bevorsteht. Die Frist endet am 02.06.2025.
Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen für VZ 2023 müssen die Erklärungen mit der Version 41.2 (oder höher) des ELSTER-Moduls aufbereitet worden sein. Die Version 41.2 steht seit 31.12.2024 zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie im Dokument Jährliche Mindestversionserhöhung des ELSTER-Moduls .
Beachten Sie auch, dass Erklärungen am 02.06.2025 spätestens um 23 Uhr an das DATEV-Rechenzentrum übermittelt sein müssen, damit die Daten rechtzeitig zum Frist-Ende an die Finanzverwaltung übermittelt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stimpfig
DATEV eG
Mal sehen ob diesmal wieder die Server in die Knie gehen.
mfg
Nach der Frist ist vor der Frist.
Ab Juni haben wir dann noch 11 Monate Zeit die 24er Steuererklärungen zu erledigen.
Ick freu mir!
Gruß
Martin Heim
das ESt Programm ist zum Kotzen. ich hasse es. Es ist hässlich, langsam und unnötig kompliziert. Kein wunder warum sich alle davor drücken. Warum macht ihr das Programm nicht etwas schöner? Ich bekomme Falten vom bösen gucken auf den Monitor und das nur weil ich immer wieder auf undurchdachte und unintuitive Prozesse gehen muss.
Die erlösende Kündigung ist schon raus, aber Aufhebungsvertrag wird nicht unterschrieben und die ESt 2023 müssen noch gemacht werden. garkein bock.
@prudentius völlig themenfremd das hier zu Posten. Wäre besser im Leidensbericht aufgehoben gewesen.
Schön dass Sie endlich Ihr Kündigung erstellt haben. Das letzte halbe Jahr haben Sie ja nur gelitten ihren Beiträgen nach. Alles was ich hier von Ihnen lese, sind sie wirklich nicht gemacht für den Job mit Datev.
PS: Wenn Sie dennoch Spass an Steuern haben, es gibt auch andere Anbieter von StB-Software. Einfach einen Kollegen suchen, der nichts mit Datev am Hut hat.
Und jetzt wieder Back 2 topic, danke.
Grüße
AKW