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Störungsverdacht: SmartLogin Bestellung

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letzte Antwort am 07.03.2025 10:34:32 von jena
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jena
Fortgeschrittener
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Ich habe einen neune SmartLogin für eine Unterberaternumer bestellt, über DATEV-Mitteilungen kam auch die entsprechende Bestätigung.

 

Der SmartLogin ist aber unter SmartLogin-Administration noch in der Rechteverwaltung sichtbar. Gibt es hier neuerdings auch Zeitverzögerungen? Das war doch immer sofort alles sicht- und nutzbar.

andrereissig
Allwissender
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Das ist schon länger nicht mehr so. Ich würde einfach mal eine halbe Stunde warten.

Live long and prosper!
jena
Fortgeschrittener
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Na mal schauen ... m.E. konnte ich vor 2 Wochen direkt drauf zugreifen.

 

2 Stunden sind rum, noch ist nichts zu sehen. Ich schaue dann morgen nochmal

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jena
Fortgeschrittener
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Heute sehe ich den SmartLogin. Für die Zukunft also an einem Tag bestellen und am nächsten den Rest erledigen.

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peter
Meister
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Hallo,

 

das scheint nicht immer notwendig zu sein: 

 

Ich habe gestern einen SL für eine Kollegin bestellt und ca. 5 Min nach der Bestellung wurden mir in der Smartlogin-Administration die Daten angezeigt und wir konnten die App auf dem Handy installieren.

Gruß
Peter
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glasi
Fachmann
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Wenn man das über MyDatev Mandantenregestrierung bestellt, bekommt man sofort die Zugangsdaten für das Smartlogin angezeigt und kann im nächsten Schritt auch schon die Rechte vergeben ohne in die Rechteverwaltung zu gehen.

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peter
Meister
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Nachricht 7 von 10
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Hallo,

 

ich habe "ganz normal" über den DATEV-Shop bestellt.

 

Rechteverwaltung war in diesem Fall kein Thema, da die Kollegin bereits eine SC nutzt.

Gruß
Peter
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jena
Fortgeschrittener
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Da ich vom Ex-User @metalposaunist "gelernt" habe, die Rechte idealerweise über Gruppen zu vergeben, ist die direkte Rechtevergabe über die MyDatev Mandantenregestrierung nicht sinnvoll.

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DATEV-Mitarbeiter
Nicola_Teich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @jena,

 

ich kann den Tipp mit den Gruppen im Kontext der Kanzlei komplett nachvollziehen. Aber wieso ist das auf der Mandantenseite so relevant?


Wenn man die Person(en) im Rahmen der Mandantenregistrierung aufnimmt, dann kann man sie genau für die Anwendung und den einzelnen Mandanten berechtigen. Ist es nicht viel mühseliger, dann erst in die Rechteverwaltung zu gehen, die Gruppe zu suchen und die neue Person zuzuordnen?

Zumal die Mandantenregistrierung auch keinen Zahlendreher einbaut, wie es schnell mal passieren kann, wenn man Berater-/Mandantennummern manuell erfasst.

 

Übersehe ich was?

 

Vielen Dank und beste Grüße - Nicola Teich

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jena
Fortgeschrittener
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Auch auf Mandantenseite dürfen die Mitarbeiter nicht alles. 1x Gedanken gemacht zu verscheidenen Freigaben und dann mit 1 Klick alles erledigt.

 

Der neue Mitarbeiter sollte identische Rechte wie eine bestehende Gruppe erhalten, da ist es in der RVO 1 Klick "Gruppe XY zuordnen". Hier ist es dann nicht mehr erforderlich nachzusehen, welche Rechte nun vergeben werden müssen.

 

Selbst wenn es keine Gruppe gäbe verzichte ich gern auf den scheinbaren Komfort der Rechtevergabe im Bestellprozess. Sobald dieser Mitarbeiter mit seinen Rechten das Unternehmen verlässt und ein anderer nachrückt, stehe ich dann wieder da und muss die Rechte einzeln vergeben und/oder nachsehen welche Rechte der alte Mitarbeiter hatte. Rechte kopieren ist ja nicht möglich.

 

Daher lege ich grundsätzlich Gruppen an.

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letzte Antwort am 07.03.2025 10:34:32 von jena
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