Hallo zusammen,
die FIBU soll bestimmte Konten weder bebuchen noch im Detail einsehen können. Es geht um die Gehalts- und Gesellschafterkonten die extern über eine Kanzlei gebucht aber im Anschluss importiert werden sollen. Die Salden/Buchungen sollen übernommen werden, damit man eine Bilanz u.a. Auswertungen erstellen kann.
Kann man die Nutzerrechte in DATEV so steuern, dass man dies so einschränken kann? Angeblich soll dies nur auf Kontengruppen so gehen!?
Vielen Dank für Infos und Lösungsansätze.
Hi,
meines Wissen Nein.
DATEV kennt in der Rechteverwaltung nur Konten im Allgemeinen. D.h. alle Konten aus oder alle Konten ein.
Btw. die Primanoten müssten auch ausgeblendet werden, denn die geben die importierten Zahlen auch wieder.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Gerade mal getestet. Spannendes Thema.
Geht nicht bis auf Einzelkonten-Ebene:
"Ganz oder gar nicht" ist hier die Devise.
Mit fiele da nur die Konsolidierung ein. Der Teil, den die kanzlei bucht bildet das Kosolidierungsziel, eine Bakverbindung nur für diese Zwecke sollte natürlich auch vorhanden sein. Der Rest ist Denksport, aber machbar.
@einmalnoch schrieb:Mit fiele da nur die Konsolidierung ein. Der Teil, den die kanzlei bucht bildet das Kosolidierungsziel, eine Bakverbindung nur für diese Zwecke sollte natürlich auch vorhanden sein. Der Rest ist Denksport, aber machbar.
Ein büschen aufwendig, aber so wäre es natürlich machbar.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
@einmalnochbitte 🙂
Den Lösungsansatz habe ich nicht ganz mit dem zusätzliche Bankkonto durchschaut? Unsere Kanzlei hatte auch vorgeschlagen, einen weiteren Mandanten B bei uns aufzumachen und dort alle Buchungen laufen zu lassen die nicht gesehen werden dürfen. Die Mandanten A+B werden dann konsolidiert, wobei man nie einen rechtlich vollständigen Mandanten hätte? Wie laufen dann bestimmte Statsitikmeldung usw.
Die ganze redundante Führung ist ein Wahnsinnskrampf, daher wäre ein anderer pragmatischer Ansatz am Besten. Kann man denn eine Art Schatten-FIBU führen die quasi immer automatisch und täglich ein Abbild der aktuellen FIBU ist ohne dass ich die Importe/Nachbuchungen verliere? Geht wahrscheinlich nur so, dass ich die Stapel monatlich in den Mandanten B importieren. Bei Änderungen muss man dann jedes mal neue Stapel aufmachen, da die alten festgeschrieben sind. Alles recht fehleranfällig und unschön oder?
Also von Beginn an.
Problemstellung:
Es sollen bestimmte Mitarbeiter aus der Buchführung die Buchungen auf Gesellschafterkonten und den Personalbereich nicht einsehen können. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Bank weil dort ja die Zahlungen auch einsehbar sind.
In ReWe ist das Problem über die zu vergebenden Rechte nicht lösbar da einerseits die Konten nicht einzeln zu sperren sind und andererseits die Einzelbuchung der Bank ebenfalls nicht zu sperren sind.
Lösung über Konsolidierung:
Wie schon gesagt, es ist in der Einrichtung nicht ganz einfach aber am Ende wird das Ziel erreicht.