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Nutzerrechte und Kontensperre in DATEV auf Kontoebene möglich?

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letzte Antwort am 05.07.2021 15:48:56 von einmalnoch
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Controller
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

die FIBU soll bestimmte Konten weder bebuchen noch im Detail einsehen können. Es geht um die Gehalts- und Gesellschafterkonten die extern über eine Kanzlei gebucht aber im Anschluss importiert werden sollen. Die Salden/Buchungen sollen übernommen werden, damit man eine Bilanz u.a. Auswertungen erstellen kann.

 

Kann man die Nutzerrechte in DATEV so steuern, dass man dies so einschränken kann? Angeblich soll dies nur auf Kontengruppen so gehen!?

 

Vielen Dank für Infos und Lösungsansätze.

 

chrisocki
Experte
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Hi,

 

meines Wissen Nein. 

 

DATEV kennt in der Rechteverwaltung nur Konten im Allgemeinen. D.h. alle Konten aus oder alle Konten ein.

 

Btw. die Primanoten müssten auch ausgeblendet werden, denn die geben die importierten Zahlen auch wieder.

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

NadimBhatti
Meister
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Gerade mal getestet. Spannendes Thema.

Geht nicht bis auf Einzelkonten-Ebene:

 

nadimb_0-1625489269550.png

 

"Ganz oder gar nicht" ist hier die Devise.

einmalnoch
Experte
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Mit fiele da nur die Konsolidierung ein. Der Teil, den die kanzlei bucht bildet das Kosolidierungsziel, eine Bakverbindung nur für diese Zwecke sollte natürlich auch vorhanden sein. Der Rest ist Denksport, aber machbar.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
chrisocki
Experte
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@einmalnoch  schrieb:

Mit fiele da nur die Konsolidierung ein. Der Teil, den die kanzlei bucht bildet das Kosolidierungsziel, eine Bakverbindung nur für diese Zwecke sollte natürlich auch vorhanden sein. Der Rest ist Denksport, aber machbar.


 

Ein büschen aufwendig, aber so wäre es natürlich machbar.

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

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Controller
Einsteiger
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Nachricht 6 von 7
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@einmalnochbitte 🙂

 

Den Lösungsansatz habe ich nicht ganz mit dem zusätzliche Bankkonto durchschaut? Unsere Kanzlei hatte auch vorgeschlagen, einen weiteren Mandanten B bei uns aufzumachen und dort alle Buchungen laufen zu lassen die nicht gesehen werden dürfen. Die Mandanten A+B werden dann konsolidiert, wobei man nie einen rechtlich vollständigen Mandanten hätte? Wie laufen dann bestimmte Statsitikmeldung usw.

Die ganze redundante Führung ist ein Wahnsinnskrampf, daher wäre ein anderer pragmatischer Ansatz am Besten. Kann man denn eine Art Schatten-FIBU führen die quasi immer automatisch und täglich ein Abbild der aktuellen FIBU ist ohne dass ich die Importe/Nachbuchungen verliere? Geht wahrscheinlich nur so, dass ich die Stapel monatlich in den Mandanten B importieren. Bei Änderungen muss man dann jedes mal neue Stapel aufmachen, da die alten festgeschrieben sind. Alles recht fehleranfällig und unschön oder?

einmalnoch
Experte
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Also von Beginn an.

 

Problemstellung:

 

Es sollen bestimmte Mitarbeiter aus der Buchführung die Buchungen auf Gesellschafterkonten und den Personalbereich nicht einsehen können. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Bank weil dort ja die Zahlungen auch einsehbar sind.

 

In ReWe ist das Problem über die zu vergebenden Rechte nicht lösbar da einerseits die Konten nicht einzeln zu sperren sind und andererseits die Einzelbuchung der Bank ebenfalls nicht zu sperren sind.

 

Lösung über Konsolidierung:

 

  1. Es wird ein Bankkonto angelegt über welches die Zahlungen für die betreffenden Konten ausgeführt werden.
  2. Es wird ein Mandant angelegt in dem die betroffenen Zahlungen an die Gesellschafter und die Mitarbeiter einschließlich der Bruttolohnbuchungen gebucht werden. Sozialversichrung, Lohnsteuer und AAG Erstattungen sollten auch über das gesonderte Bankkonto gesteuert werden.
  3. Dieser Mandant wird dann von der Kanzlei gebucht.
  4. Es wird ein Konsolidierungskreis aufgebaut wobei der in der Kanzlei gebuchte Mandant der Empfänger der Konsolidierung ist und damit auch die Umsatzsteuer "trägt" (wichtig für die Kfz Nutzung von MA und Ges'tern.
  5. Der im Unternehmen gebuchte Mandant wird auf den in der Kanzlei gebuchten konsolidiert.
  6. Die MA im Betrieb klnnen die entsprechenden Konto nicht einsehen und auch auf anderen Wegen keine zufälligen Erkenntnisse erhaschen.
  7. Alle Auswertungen stehen in der Kanzlei in vollem Umfang zur Verfügung.

 

Wie schon gesagt, es ist in der Einrichtung nicht ganz einfach aber am Ende wird das Ziel erreicht.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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letzte Antwort am 05.07.2021 15:48:56 von einmalnoch
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