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Frage zum Übertrag einer mandantengenutzten BNR i.V.m. Rechteverwaltung Online

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letzte Antwort am 24.10.2024 13:56:25 von Andreas_Thaler
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Willinger
Einsteiger
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Wenn ein Mandant via Mandantenübertrag mit seiner mandantengenutzten Beraternummer und seinen zugehörigen Zugangsmedien zu uns transferiert wird, bleiben die Rechte in der Rechteverwaltung Online des Vorberaters erhalten. Was geschieht, wenn der Vorberater für den Mandanten BNR * und MNR * eingetragen hat?
Sieht dieser Mandant dann alle Mandantenbestände unserer Kanzlei in DUO, die auf unserer Kanzlei-BNR liegen?

Meines Wissens nach werden mit dem Übertrag der mandantengenutzten Beraternummer die vom Vorberater eingetragenen Rechte mit übernommen. 
Zusätzlich kann ich einen Mandanten mit dessen Zugangsmedium für die Kanzlei-BNR freischalten. Theoretisch könnte ich ihm so dann auch mit *.* einfach Zugriff auf alle Kanzlei-Mandate geben.

Habe ich vielleicht irgendwo einen Denkfehler?

#gerneperDu
VerenaWied
Fortgeschrittener
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Du musst hier unterscheiden.

 

Wenn du einen neuen Mandanten aufnimmst und die Beraternummer mit überragen wird (extra lao), fliegt die Beraternummer beim alten Steuerberater raus, ist also da nicht mehr vorhanden und administrierbar.

 

Du bekommst die Beraternummer "nackt" und kannst die Rechte des Mandanten vergeben, je nachdem worunter der DUO Bestand läuft.

 

Die Rechte beim Vorberater bleiben nur erhalten, wenn du die Zugangsmedien des Mandanten in eine andere - also z.B. deine - Mitgliedschaft zuordnen lässt. Dann steht der Mandant unter deinen Kollegen als externer Mitarbeiter. Du bedienst dich also seiner Beraternummer und Medien des anderen Steuerberaters, damit du z.B. ebenfalls DUO anlegen kannst ohne das "doppelte-Smartlogin-Problem" zu haben, weil die DATEV das ja immer noch nicht auf die Kette kriegt.

 

Zum letzten Punkt: Theoretisch kannst du jedem Mandanten mit den "falschen" Einstellungen den kompletten Zugriff geben, ja. Die Beraternummer dient ja nur der Verwaltung bei der DATEV. Die Administration der Rechte kannst du gestalten, wie du willst.

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daisynaive96
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The client's access to the firm's records in DUO would be restricted to those who have been given special permissions or access. Clients often do not have unrestricted access to all of a firm's client records. To make sure that clients view only the information that is pertinent to them and nothing more, the firm would need to manage and set up the access settings in DUO. To find out what information the client can access, it's critical to check the access policies or confirm with the DUO administrator of your company.

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Willinger
Einsteiger
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Das ist mir bewusst, mir ging es eher darum, dass die Rechteverwaltung Online Rechte vom Vorberater bei einem Übertrag der mandantengenutzten Beraternummer meines Wissens nach mit kommen. Das ist grundsätzlich auch "ungefährlich", weil ich ja logisch keinen Zugriff oder Mandanten auf dieser Beraternummer liegen habe.
Meine Frage war, was passiert wenn der Vorberater die Rechte mit *.* also Alles.Alles administriert hat und dann den Übertrag macht. Da das Zugangsmedium meines Wissens nach genau so mitkommt, müsste nach meiner Auffassung der Mandant dann in DUO alle Mandanten unserer Kanzlei und seiner eigenen mandantengenutzten Beraternummer sehen.

#gerneperDu
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andrereissig
Allwissender
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@Willinger  schrieb:

Was geschieht, wenn der Vorberater für den Mandanten BNR * und MNR * eingetragen hat?
Sieht dieser Mandant dann alle Mandantenbestände unserer Kanzlei in DUO, die auf unserer Kanzlei-BNR liegen?

Wenn ich mich recht erinnere, ist die pauschale Globalfreigabe auf die Beraternummer beschränkt, unter der das Sicherheitsmedium registriert ist.

 

Wenn ich also die Kanzlei mit Beraternummer 1234 und weiterer Unterberaternummer 4567 bin und eine * / * Freigabe auf eine Karte setze, die unter der 1234 liegt, gilt diese Freigabe nur für die 1234. Die 4567 muss ich explizit zusätzlich freigeben.

 

Wenn nun also die Sicherheitsmedien der mandantengenutzten Beraternummer 8910 eine * / * Freigabe haben, gilt diese nur für die 8910. Eine solche Freigabe unter der mandantengenutzten Beraternummer kann also nie Ihre Kanzleiberaternummer betreffen.

 

@Johannes_Breitenbach habe ich das so richtig in Erinnerung?

Live long and prosper!
taxit
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 12
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Nach meiner - zugegeben etwas eingetrübten - Erinnerung werden gerade eben keine Rechte übertragen, sondern nur die Person(en) mit Medien.

 

Das ist natürlich der springende Punkt für alle weiteren Überlegungen, insofern wäre hier eine definitive Info für mich hilfreich...

 

Gruß Taxit

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Willinger
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Die Rechteeinstellungen kommen auf jeden Fall mit - ansonsten hab ich nach dem Lesen genau das im Kopf, was @andrereissig geschrieben hatte, warte aber aktuell auch auf die Aussage der DATEV 🙂

#gerneperDu
andrereissig
Allwissender
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@taxit  schrieb:

 

Nach meiner - zugegeben etwas eingetrübten - Erinnerung werden gerade eben keine Rechte übertragen, sondern nur die Person(en) mit Medien.


Die Rechte werden definitiv mit übertragen. Daher hat das Mandat auch erstmal kurz keinen Zugriff mehr auf seine Daten, wenn ein Übertrag erfolgt ist, weil die Rechte am Medium immer noch auf den Altberater lauten.

 

Ein auswirkungsloser Übergang erfolgt nur, wenn alle Daten und Rechte geschlossen unter der mandantengenutzten Beraternummer liegen.

Live long and prosper!
VerenaWied
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 12
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Ich hatte den Fall vor zwei Wochen noch und wie ich schrieb: Der Mandant kam Rechtetechnisch "nackt".

 

Ich konnte nur anhand der "geöffneten" Bausteine sehen, was er wohl vorher Mal an Rechten hatte. Da war aber nirgends eine Berater- bzw. Mandantennummer eingetragen. 

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andrereissig
Allwissender
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Dann wurde da sicher etwas geändert. Kann ja auch sein. Da tut sich aktuell ja einiges.

Live long and prosper!
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VerenaWied
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Nachricht 11 von 12
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Waren sogar zwei Mandanten im Oktober. Ich konnte in diesem Fall einfach nur global die Berater-/Mandantennummer eintragen und das wars, weil der Rechtebaum quasi mit übertragen wurde, aber eben keine Nummern.

 

Dasselbe  im Falle der Zuordnung in eine andere Mitgliedschaft.

 

Aber vllt. war es auch ein Bug und ich hatte Mal Glück und musste nicht so einen auf Manuel machen 🤣.

 

Im DATEV Schreiben steht auch nicht viel.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Thaler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Willinger und Community,

 

hier der aktuelle Stand zum Mandantendatenübertrag:

Die bestehende Zuordnung einer Person zu einer anderen DATEV-Mitgliedschaft (mitgliedsübergreifender Zugriff außerhalb der vorherigen Mitgliedschaft) sowie die Adminrechte in der eigenen Rechteverwaltung bleiben erhalten

Rechte für einzelne Beraternummern werden übernommen und können gegebenenfalls als ungültige Ordnungsbegriffe angezeigt werden, falls sie auf die Beraternummer des Vorberaters verweisen.
Die Beraternummern-Bereiche und der "*" (Platzhalter für ALLE) werden auf die eigene Beraternummer des Mandanten angepasst.

Viele Grüße
Andreas Thaler | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.10.2024 13:56:25 von Andreas_Thaler
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