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Es ist kein Unternehmen für Sie freigeschaltet

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letzte Antwort am 02.02.2026 14:21:31 von RJörg
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Hoinzi
Beginner
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Nachricht 1 von 8
1335 Mal angesehen

Liebe Community,

 

zwar geling es mir immer wieder, meine Mandaten für DUO freizuschalten, allerdings läuft das mehr oder weniger jedes Mal über „trial and error“ ab, weil mir die Logik der Rechteverwaltung online (DRV) für DUO absolut nicht eingeht. Damit meine ich nicht die innere Logik. Dass ich für einen Mandanten, der z.B. Belege in DUO hochladen möchte, diesen Punkt per Datenfreigabe freischalten möchte, ist mir schon klar. Nein, mir geht es im Wesentlichen um zwei Fragen:

 

1. Welche Rechte muss ich mindestens freischalten, damit der Mandant mit seinem MIdentity-Stick DUO überhaupt aufrufen kann, dass also nicht die Meldung „Es ist kein Unternehmen für Sie freigeschaltet“ erscheint?

 

2. welche Berater-/Mandantennummern muss ich jeweils in den Datenfreigaben eintragen?

 

  • Meine eigene Beraternummer und die Mandantennummer, unter der bei mir in Datev ReWe der entsprechende Mandantenbestand liegt?

 

  • Oder die mandantengenutzte Beraternummer des Mandanten?

 

  • Oder beide Beraternummern?

 

  • Oder mal so – mal so?

Das wollte ich durch systematisches Probieren herausbekommen; und das hat mich schließlich fast in den Wahnsinn getrieben. Ich bin folgendermaßen vorgegangen:

 

  1. Zunächst habe ich – ohne Rechte einzurichten – mit dem Mandantenstick DUO gestartet. Es kam die Meldung „Es ist kein Unternehmen für Sie freigeschaltet“. Ok, das passt
  2. Dann habe ich mit meinem eigenen Stick die Rechteverwaltung online aufgerufen und habe für den Mandanten per Einrichtungsassistenten seine Rechte eingerichtet, dazu habe ich die Vorgaben des Assistenten übernommen. Anschließend mit Mandantenstick DUO gestartet. DUO konnte aufgerufen werden, die Hauptübersicht erschien, alles klar.
  3. Nun wollte ich wissen, welche Rechte unbedingt notwendig sind, um DUO überhaupt starten zu können. Dazu habe ich mit meinem eigenen Stick die DRV aufgerufen und habe begonnen, die eingetragenen Rechte wieder zu löschen. Also, zum Beispiel „Personalwirtschaft“ – Rechte löschen – Mandantestick aufstecken – DUO aufrufen – Aufruf erfolgreich – DRV mit meinem Stick – „Bank“ – Rechte löschen usw. usw.
  4. Schließlich gab es nur noch das Recht für DUO – Belege – Standardrechte – Ordnerrechte, alles andere war raus
  5. Mandantenstick – DUO aufrufen – klappt. Prima
  6. Mein Stick – Rechte für DUO gelöscht – Mandantenstick drauf – DUO aufgerufen – Meldung: „Es ist kein Unternehmen für Sie freigeschaltet“ – Wunderbar, so hatte ich es erwartet. Keine Rechte, keine Freischaltung.

So, und jetzt kommt´s:

 

Mein Stick drauf, DUO – Belege – Standardrechte – Ordnerrechte komplett wieder freigeschaltet. Und zwar jeweils mit zwei Freigaben:

 

  • 1. Freigabe: Beraternummer: meine eigene Beraternummer- Mandantennummer: Mandantennummer, unter der der Bestand bei mir im Datev ReWe liegt
  • 2. Freigabe: Beraternummer: mandantengenutzte Beraternummer- Mandantennummer: *

Mein Stick raus, Madantenstick rein – Start DUO – Meldung: „Es ist kein Unternehmen für Sie freigeschaltet“

 

Und damit war ich mit meinem Latein am Ende: Bevor ich die DUO-Rechte für DUO / Belege gelöscht hatte, konnte ich DUO mit diesen Freigaben einwandfrei aufrufen. Als ich die Rechte dann gelöscht und anschließend genau so manuell wieder eingetragen hatte, war ein Aufruf nicht mehr möglich.

 

Ich hoffe sehr, jemand aus der Community kann mir helfen.

Vielen, vielen Dank im Voraus.

 

Hoinzi

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 8
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@Hoinzi schrieb:

1. Welche Rechte muss ich mindestens freischalten, damit der Mandant mit seinem MIdentity-Stick DUO überhaupt aufrufen kann, dass also nicht die Meldung „Es ist kein Unternehmen für Sie freigeschaltet“ erscheint?


Den Punkt Stammdaten mit Leserechten und passende Funktionen, wie Belege mit kleinsten Rechten plus die Ordnerrechte, damit das etwaige Kassenbuch online geführt werden kann. 

 


@Hoinzi schrieb:

2. welche Berater-/Mandantennummern muss ich jeweils in den Datenfreigaben eintragen?


Die des Ordnungsbegriffes = Kombination aus Berater- und Mandantennummer der Leistung. Das kann Eure Kanzleiberaternummer sein, kann aber auch die mandantengenutzte Beraternummer z.B. bei Selbstbuchern sein. Es kommt daher drauf an. 

 

Im Punkt Serviceanwendungen trägt man nur die mandantengenutzte Beraternummer ein, damit er für seine eigene Beraternummer z.B. die Service TAN abrufen kann. Die muss er ja nicht für die Kanzleiberaternummer wissen. 

 

Für alles andere biete ich Schulungen exakt dazu an. Ich male es Dir auch auf, damit es plastischer wird. Von DATEV selbst gibt es sicher auch Angebote dazu. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Hoinzi
Beginner
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Nachricht 3 von 8
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Super, ich hab´s begriffen, vielen, vielen Dank! Hoinzi

dotic
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 8
387 Mal angesehen

Ich muss hier leider noch einmal einhaken, da ich 1. erst seit wenigen Wochen Admin bin und 2. das nicht im trial and error testen möchte:

 

Ich habe das Recht für Belege Standard- und Ordnerrecht drin.

 

Das hatte nicht funktioniert und im Dok. 1008437 gesehen, dass Stammdaten Standardrecht obligatorisch ist, dann eben das noch hinzugefügt und zur Sicherheit beides unter RZ-Kommunikation.

Mandant bescheid gegeben, aber funktioniert anscheinend immer noch nicht.

 

Was habe ich vergessen?

 

Die Mitarbeiterin des Mandanten soll nur Belege hochladen.

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314159
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 8
362 Mal angesehen

Die genannten Rechte sehen soweit gut aus. Jedoch sind weitere Informationen notwendig, um dir helfen zu können.

 

Hast du die Beraternummer und Mandantennummer nochmal abgeglichen?

 

Was genau heißt "funktioniert anscheinend immer noch nicht"? Welche Meldung bekommt der Mandant oder wo genau scheitert es?

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dotic
Beginner
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Nachricht 6 von 8
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Moin,

 

die Berater- und Mandantennummer sind drin und auch korrekt.

 

Der Mandant hat mir einen Screenshot mit "Keine Berechtigungen vorhanden. Wenden Sie sich an Ihren Administrator oder an Ihren Steuerberater."

 

Ich habe Ihn jetzt noch mal gefragt, ob er immer noch nichts hochladen kann.

Vielleicht war er einfach zu schnell?

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314159
Erfahrener
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Nachricht 7 von 8
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@dotic  schrieb:

 

Vielleicht war er einfach zu schnell?


Das kann ich mir nicht vorstellen, dass das die Ursache ist, weil die neu vergebenen Rechte in der Regel sofort greifen.

 

Neben der falschen Berater-/Mandantennummer wäre vielleicht noch das verwendete Zugangsmedium (SmartCard/SmartLogin) eine Option. 

Wenn der Mandant mehrere SmartLogins hat, sei es durch mehrere Mitarbeiter oder aufgrund von Meine Steuern durch eine andere Steuerkanzlei, kann es auch dadurch zu dem Problem beim Login führen.

 

 

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RJörg
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Hallo dotic,

 

zusätzlich zu dem Zugangsmedium wie von 314159 ausgeführt kann es auch am Programmaufruf liegen.

 

Ich hatte es bereits mehrmals, dass sich Nutzer z.B. auf MyDATEV anmelden wollten wo ebenfalls nur der Hinweis auf fehlende Berechtigung aufpoppt.

 

In meiner Troubleshooting Routine ist duo.datev.de integraler Bestandteil 🙂

 

Alternativ:
Soll die Mitarbeiterin wirklich nur Belege hochladen und nicht unbedingt darauf zugreifen/etwas bearbeiten?

Dann evtl. eine Absenderadresse im Upload Mail hinterlegen über die dann die Belege gesandt werden.

DATEV Upload Mail einrichten - DATEV Hilfe-Center

 

Viele Grüße

Robert

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letzte Antwort am 02.02.2026 14:21:31 von RJörg
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