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Es ist kein Unternehmen für Sie freigeschaltet

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letzte Antwort am 28.05.2024 04:46:19 von Hoinzi
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Hoinzi
Beginner
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Liebe Community,

 

zwar geling es mir immer wieder, meine Mandaten für DUO freizuschalten, allerdings läuft das mehr oder weniger jedes Mal über „trial and error“ ab, weil mir die Logik der Rechteverwaltung online (DRV) für DUO absolut nicht eingeht. Damit meine ich nicht die innere Logik. Dass ich für einen Mandanten, der z.B. Belege in DUO hochladen möchte, diesen Punkt per Datenfreigabe freischalten möchte, ist mir schon klar. Nein, mir geht es im Wesentlichen um zwei Fragen:

 

1. Welche Rechte muss ich mindestens freischalten, damit der Mandant mit seinem MIdentity-Stick DUO überhaupt aufrufen kann, dass also nicht die Meldung „Es ist kein Unternehmen für Sie freigeschaltet“ erscheint?

 

2. welche Berater-/Mandantennummern muss ich jeweils in den Datenfreigaben eintragen?

 

  • Meine eigene Beraternummer und die Mandantennummer, unter der bei mir in Datev ReWe der entsprechende Mandantenbestand liegt?

 

  • Oder die mandantengenutzte Beraternummer des Mandanten?

 

  • Oder beide Beraternummern?

 

  • Oder mal so – mal so?

Das wollte ich durch systematisches Probieren herausbekommen; und das hat mich schließlich fast in den Wahnsinn getrieben. Ich bin folgendermaßen vorgegangen:

 

  1. Zunächst habe ich – ohne Rechte einzurichten – mit dem Mandantenstick DUO gestartet. Es kam die Meldung „Es ist kein Unternehmen für Sie freigeschaltet“. Ok, das passt
  2. Dann habe ich mit meinem eigenen Stick die Rechteverwaltung online aufgerufen und habe für den Mandanten per Einrichtungsassistenten seine Rechte eingerichtet, dazu habe ich die Vorgaben des Assistenten übernommen. Anschließend mit Mandantenstick DUO gestartet. DUO konnte aufgerufen werden, die Hauptübersicht erschien, alles klar.
  3. Nun wollte ich wissen, welche Rechte unbedingt notwendig sind, um DUO überhaupt starten zu können. Dazu habe ich mit meinem eigenen Stick die DRV aufgerufen und habe begonnen, die eingetragenen Rechte wieder zu löschen. Also, zum Beispiel „Personalwirtschaft“ – Rechte löschen – Mandantestick aufstecken – DUO aufrufen – Aufruf erfolgreich – DRV mit meinem Stick – „Bank“ – Rechte löschen usw. usw.
  4. Schließlich gab es nur noch das Recht für DUO – Belege – Standardrechte – Ordnerrechte, alles andere war raus
  5. Mandantenstick – DUO aufrufen – klappt. Prima
  6. Mein Stick – Rechte für DUO gelöscht – Mandantenstick drauf – DUO aufgerufen – Meldung: „Es ist kein Unternehmen für Sie freigeschaltet“ – Wunderbar, so hatte ich es erwartet. Keine Rechte, keine Freischaltung.

So, und jetzt kommt´s:

 

Mein Stick drauf, DUO – Belege – Standardrechte – Ordnerrechte komplett wieder freigeschaltet. Und zwar jeweils mit zwei Freigaben:

 

  • 1. Freigabe: Beraternummer: meine eigene Beraternummer- Mandantennummer: Mandantennummer, unter der der Bestand bei mir im Datev ReWe liegt
  • 2. Freigabe: Beraternummer: mandantengenutzte Beraternummer- Mandantennummer: *

Mein Stick raus, Madantenstick rein – Start DUO – Meldung: „Es ist kein Unternehmen für Sie freigeschaltet“

 

Und damit war ich mit meinem Latein am Ende: Bevor ich die DUO-Rechte für DUO / Belege gelöscht hatte, konnte ich DUO mit diesen Freigaben einwandfrei aufrufen. Als ich die Rechte dann gelöscht und anschließend genau so manuell wieder eingetragen hatte, war ein Aufruf nicht mehr möglich.

 

Ich hoffe sehr, jemand aus der Community kann mir helfen.

Vielen, vielen Dank im Voraus.

 

Hoinzi

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
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@Hoinzi schrieb:

1. Welche Rechte muss ich mindestens freischalten, damit der Mandant mit seinem MIdentity-Stick DUO überhaupt aufrufen kann, dass also nicht die Meldung „Es ist kein Unternehmen für Sie freigeschaltet“ erscheint?


Den Punkt Stammdaten mit Leserechten und passende Funktionen, wie Belege mit kleinsten Rechten plus die Ordnerrechte, damit das etwaige Kassenbuch online geführt werden kann. 

 


@Hoinzi schrieb:

2. welche Berater-/Mandantennummern muss ich jeweils in den Datenfreigaben eintragen?


Die des Ordnungsbegriffes = Kombination aus Berater- und Mandantennummer der Leistung. Das kann Eure Kanzleiberaternummer sein, kann aber auch die mandantengenutzte Beraternummer z.B. bei Selbstbuchern sein. Es kommt daher drauf an. 

 

Im Punkt Serviceanwendungen trägt man nur die mandantengenutzte Beraternummer ein, damit er für seine eigene Beraternummer z.B. die Service TAN abrufen kann. Die muss er ja nicht für die Kanzleiberaternummer wissen. 

 

Für alles andere biete ich Schulungen exakt dazu an. Ich male es Dir auch auf, damit es plastischer wird. Von DATEV selbst gibt es sicher auch Angebote dazu. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Hoinzi
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Super, ich hab´s begriffen, vielen, vielen Dank! Hoinzi

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letzte Antwort am 28.05.2024 04:46:19 von Hoinzi
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