Liebe Community,
zwar geling es mir immer wieder, meine Mandaten für DUO freizuschalten, allerdings läuft das mehr oder weniger jedes Mal über „trial and error“ ab, weil mir die Logik der Rechteverwaltung online (DRV) für DUO absolut nicht eingeht. Damit meine ich nicht die innere Logik. Dass ich für einen Mandanten, der z.B. Belege in DUO hochladen möchte, diesen Punkt per Datenfreigabe freischalten möchte, ist mir schon klar. Nein, mir geht es im Wesentlichen um zwei Fragen:
1. Welche Rechte muss ich mindestens freischalten, damit der Mandant mit seinem MIdentity-Stick DUO überhaupt aufrufen kann, dass also nicht die Meldung „Es ist kein Unternehmen für Sie freigeschaltet“ erscheint?
2. welche Berater-/Mandantennummern muss ich jeweils in den Datenfreigaben eintragen?
Das wollte ich durch systematisches Probieren herausbekommen; und das hat mich schließlich fast in den Wahnsinn getrieben. Ich bin folgendermaßen vorgegangen:
So, und jetzt kommt´s:
Mein Stick drauf, DUO – Belege – Standardrechte – Ordnerrechte komplett wieder freigeschaltet. Und zwar jeweils mit zwei Freigaben:
Mein Stick raus, Madantenstick rein – Start DUO – Meldung: „Es ist kein Unternehmen für Sie freigeschaltet“
Und damit war ich mit meinem Latein am Ende: Bevor ich die DUO-Rechte für DUO / Belege gelöscht hatte, konnte ich DUO mit diesen Freigaben einwandfrei aufrufen. Als ich die Rechte dann gelöscht und anschließend genau so manuell wieder eingetragen hatte, war ein Aufruf nicht mehr möglich.
Ich hoffe sehr, jemand aus der Community kann mir helfen.
Vielen, vielen Dank im Voraus.
Hoinzi
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Hoinzi schrieb:
1. Welche Rechte muss ich mindestens freischalten, damit der Mandant mit seinem MIdentity-Stick DUO überhaupt aufrufen kann, dass also nicht die Meldung „Es ist kein Unternehmen für Sie freigeschaltet“ erscheint?
Den Punkt Stammdaten mit Leserechten und passende Funktionen, wie Belege mit kleinsten Rechten plus die Ordnerrechte, damit das etwaige Kassenbuch online geführt werden kann.
@Hoinzi schrieb:
2. welche Berater-/Mandantennummern muss ich jeweils in den Datenfreigaben eintragen?
Die des Ordnungsbegriffes = Kombination aus Berater- und Mandantennummer der Leistung. Das kann Eure Kanzleiberaternummer sein, kann aber auch die mandantengenutzte Beraternummer z.B. bei Selbstbuchern sein. Es kommt daher drauf an.
Im Punkt Serviceanwendungen trägt man nur die mandantengenutzte Beraternummer ein, damit er für seine eigene Beraternummer z.B. die Service TAN abrufen kann. Die muss er ja nicht für die Kanzleiberaternummer wissen.
Für alles andere biete ich Schulungen exakt dazu an. Ich male es Dir auch auf, damit es plastischer wird. Von DATEV selbst gibt es sicher auch Angebote dazu.
Super, ich hab´s begriffen, vielen, vielen Dank! Hoinzi