Zusammen mit einem Unternehmensberater betreuen wir gemeinsam bestimmte Mandate die Datev Unternehmen Online einsetzen.
Die Mandate sowie der Unternehmensberater habe jeweils Unterberaternummern und SmartLogins.
Da der Unternehmensberater selber kein Datev Unternehmen Online hat bekomme ich die Administration auf die jeweiligen Datev Unternehmen Online der Mandanten nicht hin.
Wie administriere ich die Berechtigungen für den Unternehmensberater? Oder muss dieser auch eine Datev Unternehmen Online Vertrag bekommen?
Moin moin,
ich denke du hast deine Frage schon selbst beantwortet:
Du hast in der Rechteverwaltung zum Unterberaternummer (Unternehmensberater) keine verteilbaren Rechte im Rahmen von "Datev Unternehmen online". Das liegt daran, dass der Unternehmensberater keinen DUo-Vertrag besitzt. Willst du Ihm DUo Rechte administrieren (für andere Mandanten mit bestehenden Beständen) muss der Unternehmensberater erst selbst DUo bestellen. Er muss ja auch keinen eigenen Belegebestand etc. haben, nur einen Duo Vertrag.
in bildlich:
der Unterberater hat (z.B.):
der Unterberater will haben:
Grüße
Es gibt ein Formular, was man ausgefüllt an die Datev sendet, um Personen außerhalb der Kanzlei (z.B. anderer STB) die Erlaubnis erteilt auf bestimmte Mandanten zugreifen zu können. Das sieht dann so aus in der Rechteverwaltung (steht dann neben den Nutzernamen)
mir fällt gerade nur nicht ein, ob wir bei einem Mandanten den Zugriff auf einen anderen Berater haben oder ob wir den Zugriff eines dritten in DUO erlaubt haben.
@glasi hat Recht. Ein Unternehmen Online-vertrag ist hier unnötig.
Sie benötigen nur das:
Dann administrieren Sie die Rechte für das externe Mitglied.
Auf keinen Fall einen weiteren DUO-Vertrag bestellen. Das ist rausgeschmissenes Geld!
Sorry, ich bin nach dieser Passage
Die Mandate sowie der Unternehmensberater habe jeweils Unterberaternummern und SmartLogins.
irgendwie davon ausgegangen, dass der Unternehmensberater die Unterberaternummer nicht selbstständig (abweichende Datev Mitgliedschaft) sondern über die Kanzlei der Fragestellerin (gleiche Datev Mitgliedschaft) bezieht.
Wenn meine Interpretation falsch ist, stimmt was die Anderen geschrieben haben 🙂
Ansonsten sorgen genannte Dokumente ja aber nur dafür, dass der Zugang der Unterberaternummer generell für die Kanzlei der Fragestellerin administrierbar wird, was Sie im Fall der "gleichen Datev-Mietgliedschaft" aber bereits wäre.
Grüße
@a_geptin schrieb:Sorry, ich bin nach dieser Passage
Die Mandate sowie der Unternehmensberater habe jeweils Unterberaternummern und SmartLogins.
irgendwie davon ausgegangen, dass der Unternehmensberater die Unterberaternummer nicht selbstständig (abweichende Datev Mitgliedschaft) sondern über die Kanzlei der Fragestellerin (gleiche Datev Mitgliedschaft) bezieht.
Auch dann ist aber kein weiterer DUO-Vertrag notwendig, denn auch dann kann man das Sicherheitsmedium einfach ohne Kosten in die andere Beraternummer freischalten und dort administrieren.
Ich bin schon sehr gespannt ob das stimmt! Lerne ja immer gerne dazu.
Denn nach meinem Verständnis ist die Administrierbarkeit der DUo-Leistung immer davon abhängig, dass der (Unter)Beraternummer des Zugangsmediums (nicht der Datev-Mitgliedschaft) ein entsprechender DUo Vertrag vorliegt.
Andernfalls könnte man ja bei allen Mandanten mit Unterberaternummer auf einen eigenen DUo Vertrag verzichten?!
Das hätte bei uns durchaus Kostenoptimierungspotenzial 😄
@a_geptin schrieb:
Andernfalls könnte man ja bei allen Mandanten mit Unterberaternummer auf einen eigenen DUo Vertrag verzichten?!
Ohne DUO-Vertrag können Sie allerdings keine Auswertungen in UO bereitstellen.
Sie können die Zugriffsrechte dann zwar administrieren - der Mandant sieht aber nichts.
Klingt nicht gerade nach einer sinnvollen Lösung. 🙄
@a_geptin schrieb:Ich bin schon sehr gespannt ob das stimmt! Lerne ja immer gerne dazu.
Denn nach meinem Verständnis ist die Administrierbarkeit der DUo-Leistung immer davon abhängig, dass der (Unter)Beraternummer des Zugangsmediums (nicht der Datev-Mitgliedschaft) ein entsprechender DUo Vertrag vorliegt.
Andernfalls könnte man ja bei allen Mandanten mit Unterberaternummer auf einen eigenen DUo Vertrag verzichten?!
Das hätte bei uns durchaus Kostenoptimierungspotenzial 😄
Sie schalten ein Sicherheitsmedium von Herrn Meier in die Unterberaternummer der XY GmbH frei. Warum sollte Herr Meier dafür einen DUO-Vertrag brauchen?
Wenn Herr Meier mit seinen eigenen Daten dort arbeiten möchte, dann braucht er einen.
Wenn Sie sonst drei verschiedene zusätzliche Personen in ein Unternehmen freischalten, haben Sie dann insgesamt vier DUO-Verträge? Ich denke nicht.
Alle Mandanten mit Unterberaternummer benötigen deshalb einen Vertrag, weil die dort mit Ihren eigenen Daten arbeiten.
Wenn alle ihre Mandanten auf das selbe eine Unternehmen zugreifen sollten, dann, ja, reicht Ihnen tatsächlich ein einziger Vertrag und Ihr Einsparpotential wäre realisiert. Das wird aber maximal einer Ihrer Mandanten gut finden.