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Admin-Recht für den Mandanten

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letzte Antwort am 01.03.2024 13:02:20 von a_geptin
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Felix_Mueller
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Hallo,

 

ich habe einen Mandanten, der drei GmbHs betreibt für die auch jeweils ein Uo-Bestand besteht. Mittlerweile wurden auch schon einige Mitarbeiter angelegt, deren Rechte jedoch nun beschränkt werden sollen.

 

Ist es möglich einem Mitarbeiter Admin-Rechte für die jeweiligen GmbHs zu erteilen, damit dieser die Rechte selber zuteilt, oder muss das durch die Kanzlei erfolgen?

metalposaunist
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@Felix_Mueller schrieb:

Ist es möglich einem Mitarbeiter Admin-Rechte für die jeweiligen GmbHs zu erteilen, damit dieser die Rechte selber zuteilt, oder muss das durch die Kanzlei erfolgen?


Sowohl als auch. Sie als Kanzlei müssen den Mitarbeiter A beim Mandanten als Administrator deklarieren, damit er selbst aktiv werden kann: Rechteverwaltung online: Administrator-Rechte Punkt 3.2 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Felix_Mueller
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Danke für den Beitrag. 

"Standortadministrator-Rechte für Unternehmen können von dem Hauptadministrator der Kanzlei festgelegt werden. Wenn eine Vergabe durch die Kanzlei nicht möglich ist, beachten Sie Freischaltung/ Sperre von Administrator-Rechten durch DATEV (Sprung zu Kapitel 3.5)"

Das verstehe ich nur nicht. Ist damit technisch nicht möglich gemeint, oder weil man es nicht weiß wie es funktioniert. 

Die Frage ist, muss ich den kostenpflichtigen Service so oder so buchen?

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metalposaunist
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@Felix_Mueller schrieb:

Die Frage ist, muss ich den kostenpflichtigen Service so oder so buchen?


Nein. Mandaten zum Standort Administrator machen, können aber nur von SmartCards / SmartLogins der Kanzlei, die selbst die Rechte haben. Also ergo mindestens alle Kanzleipartner mit deren SmartCards.

 

Mich als Kanzleimitarbeiter hat man selber zum Administrator gemacht. Ich kann nun alle SmartCards der Kanzlei und der Mandanten administrieren. Einen Mandanten zum Standort-Administrator kann ich trotzdem nicht machen. Das müsste einer unserer beiden Kanzleipartner wieder machen. 

 

Alles, was man selber machen kann in DATEV, selbst machen. Alles andere dauert viel zu lange und kostet am Ende auch noch Geld.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Felix_Mueller
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Aber aus dem Dokument geht meine Erachtens nicht hervor wie genau ich das Standort-Admin-Recht vergebe. 


metalposaunist
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Das geht in der DATEV Rechteverwaltung online, wenn man sich dort mit dem passenden Medium anmeldet, was selbst die Rechte hat einen Administrator festzulegen. Da ich selber keine Rechte habe, kann ich's schlecht zeigen. 

 

Die Person heraussuchen und dann via der drei ... zum Administrator machen.

 

Ehrlich gesagt habe ich das Dokument nie gelesen 😬. Scheint ja nicht arg hilfreich zu sein 🙈.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Felix_Mueller
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Genau das ist das Problem … wie so oft.

 

Nun bleibt mir nichts über, als mich doch bei DATEV zu melden 😉

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eliansawatzki
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Das helfende Info-Dokument ist dieses: 

 

Rechteverwaltung online: Weitere Administrator-Rechte vergeben

 

 

 

eliansawatzki_1-1646219704245.png

 

metalposaunist
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@Felix_Mueller schrieb:

Nun bleibt mir nichts über, als mich doch bei DATEV zu melden 😉


Warum? 😱 

 

@eliansawatzki: Genau das habe ich gesucht 😊

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Felix_Mueller
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Super!

 

Ich frage mich nur, kann ich sicher gehen, wenn ich bei dem Zugangsmedium eines Mandanten auf der Unterberater-Nr. diesen als Standort-Admin freigebe, dass er tatsächlich auch nur auf diese Mandanten unter dieser Nr. Zugriff hat?

 

Gibt es eine Möglichkeit auch Zugriffe für eine weitere Unterberaternummer des Mandanten zu erteilen?

metalposaunist
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@Felix_Mueller schrieb:

Gibt es eine Möglichkeit auch Zugriffe für eine weitere Unterberaternummer des Mandanten zu erteilen?


Mit einem extra Medium geht das genauso 1:1. Will man aber nur 1 Medium haben, führt meine ich kein Weg dran vorbei, der einen mandantengenutzten Beraternummer Zugriff auf die andere zu geben. 

 

Dann wird aber die Rechteverwaltung doof, weil beim übergreifenden Zugriff man die "fremden" Medien nicht in DUO Gruppen packen kann und man aktuell alle Medien von Hand manuell berechtigen muss. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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DATEV-Mitarbeiter
Patrick_Schöbel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Der Standort-Administrator kann nur Rechtemedien der Beraternummer in welcher er Standort-Administrator ist, auf Bestände eben dieser Beraternummer berechtigen.

 

Hiermit kann sichergestellt werden, dass er sich keine Rechte vergeben kann auf die er keinen Zugriff erhalten sollte.

 

Leider bedeutet dies auch, dass der Bestand unter einer Mandantennummer dieser Beraternummer geführt wird. Eine Administration auf die Kanzleiberaternummer für seine Mandantennummer ist nicht möglich.

 

Zudem bedeutet dies, sollte es zwei Unternehmen mit eigenständigen Beraternummern geben, so muss der Administrator zwei Standort-Administrator Medien besitzen, eine Administration eines Mitarbeiters aus Beraternummer A auf den Bestand des Unternehmens B ist Ihm jedoch nicht möglich (muss durch die Kanzlei durchgeführt werden).

 

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metalposaunist
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@Patrick_Schöbel schrieb:

Zudem bedeutet dies, sollte es zwei Unternehmen mit eigenständigen Beraternummern geben, so muss der Administrator zwei Standort-Administrator Medien besitzen,


Auch nicht durch das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft? 

 

@Patrick_Schöbel: Dann weiß DATEV ja, wo der Schuh drückt und kann sich mal um ein runderneuertes Modell kümmern. Wir haben da mal was vorbereitet: Rechteverwaltung online

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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marcohüwe
Meister
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Hallo @Patrick_Schöbel,

 

funktioniert der Standort-Admin dann auch wenn durch Zuordnung von Personen in andere Mitgliedschaften zwei Kanzleien involviert sind?

 

Ziel: Der Mandant möchte so autark und selbständig wie möglich agieren

 

Zur Verdeutlichung:

 

  • Mandant = "M" bleibt mit seiner Fibu beim bisherigen Steuerberater "alt"
  • Der Mandant hat schon UO und Smart-Logins, eigene Unterberaternummer = verbleibt bei StB "alt"
  • Wir übernehmen als Stb "neu" nur den Lohn
  • Die vorhandenen Smartlogins lassen wir unserer Mitgliedschaft zuordnen
  • wir stellen über UO Lohnauswertungen bereit, ggf. die Personalakte
  • Mandant kann jetzt mit einem Smartlogin Fibu und Lohn in verschiedenen UO-Beständen einsehen / benutzen

 

Wenn jetzt STB "alt" einen Smartlogin des Mandanten zum Standort-Admin bestimmt, kann "M" dann sowohl Rechte für die Fibu (UO) bei STB "alt" und für den Lohn bei uns STB "neu" administrieren?

 

Falls nein: wie löse ich so einen Fall?

 

Ich hoffe ich habe es verständlich ausgedrückt.

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a_geptin
Einsteiger
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Der Standortadmin wird mittlerweile der Person (M) zugeordnet, nicht nur einem Medium (Smartlogin).

 

Grundsätzlich können in der Rechteverwaltung ja alle beliebigen und wilden Berater und Mandantennummernkombinationen eingetragen werden. Ob die Rechte dann auch greifen hängt davon ab, dass der Rechteträger zu den entsprechenden Nummern auch einen Vertrag hat (direkt oder indirekt als Extern tätig).

 

Dein M kann mit dem Standortadmin zu dem seine Person gehört (= M-Beraternummer) also alle Personen administrieren die auch zu M-Beraternummer zugeordnet sind. Wenn StB neu als extern tätig hier zugeordnet ist, also auch diesen.

 

Was M aber nicht administrieren kann, sind die Personen der übergeordneten Beraternummer-StB alt.

 

Sollte StB neu also auf Beraternummer-StB alt zugeordnet worden sein, dann kann M diesen nicht administrieren. (Diese Konstellation wäre bei einer vorhandenen mandantengenutzen Unterberaternummer jedoch unwahrscheinlich)

 

Grüße

KOB
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marcohüwe
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Vielen Dank für die Info.

 

Aber ist dieser markierte Punkt dann in meinem Szenario nicht ein Ausschlusskriterium?

 

DATEV Rechteverwaltung online: Administrator-Rechte - DATEV Hilfe-Center

 

marcohwe_0-1709293720053.png

 

Und dann gibt´s noch diese Stelle:

 

marcohwe_1-1709293782706.png

 

Nochmal ganz konkret:

 

M kann also Personen seiner Mitgliedschaft/Unterberaternummer STB Alt für unsere Lohn-Bestände unter STB neu administrieren (die ja dann unter einer anderen Beraternummer laufen = vom STB neu = wir)?

 

 

 

a_geptin
Einsteiger
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Oh, wenn das stimmt was da steht, hast du vollkommen Recht.

 

Dann müsste StB-neu über StB-alt-Beraternummer zugeordnet und administriert werden, weil M hierzu gar nicht erst die Möglichkeit haben kann.

 

Ich hätte schwören können, dieses aber schon mal anders im Einsatz gesehen zu haben. Gerade habe ich nur keine solche Freigabekonstellation im System um das nachprüfen zu können. Würde mich also auf das Infodokument verlassen.

 

-> kein Lösung zu deiner Frage, sorry 🙂

KOB
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letzte Antwort am 01.03.2024 13:02:20 von a_geptin
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