Hallo,
wir melden seit 2022 monatlich die Statistik Verdiensterhebung an das statistische Landesamt.
Seit 2023 werden die Azubis bei "bezahlte Arbeitsstunden" nur noch mit Werten zwischen 0 und 24 gemeldet.
An den Einstellungen wurde (meines Wissens) nichts geändert.
Hat jemand eine Idee, woran das liegen kann und einen Lösungsvorschlag, dass wieder die richtigen Werte übernommen werden?
Vielen Dank.
Zeigt schon wieder wo Deutschland steht. Die von ihnen eingetragenen Daten liegen längst in digitaler Form vor. Beim Finanzamt, bei den Berufsgenossenschaften, den Krankenkassen... Bei so einer ABM würde ich nicht mitwirken..
Armes Deutschland. Vorliegende Daten lassen wir von freiwilligen Manuels und Manuelas erfassen.
Autsch.
Hallo,
mit der Jahreswechsel-Version 12.2 gab es eine Änderung bei der Verdiensterhebung. Die bezahlten Arbeitsstunden in der Verdiensterhebung werden nicht mehr anhand des Arbeitnehmertyps, sondern anhand der Entlohnungsform ermittelt.
Haben Sie bei dem betroffenen Mitarbeitern die Entlohnungsform Gehalt hinterlegt, dann werden die bezahlten Arbeitsstunden in der Verdiensterhebung anhand der regelmäßigen Arbeitszeit berechnet. Bei einer anderen hinterlegten Entlohnungsform z.B. Stundenlohn oder Tagelohn wird die Arbeitszeit wie bisher, anhand der tatsächlich abgerechneten Stunden, ermittelt.
Damit die Arbeitsstunden korrekt in der Verdiensterhebung ausgewiesen werden prüfen Sie, ob die für die Abrechnung verwendeten Lohnarten korrekt geschlüsselt sind. Hierfür auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten in der Registerkarte "Lohnartenbesonderheiten" die Zeile "Stunden für Statistik" prüfen.
Vielen Dank für Ihre Antwort, leider ist es noch nicht die Lösung für mich.
Es werden die Stunden der Gehaltsempfänger korrekt in der Statistik ausgegeben.
Die Stunden der Auszubildenden stimmen nicht (mehr), welche Einstellung könnte ich hier überprüfen bzw. ändern?
LG
Hallo,
um Ihnen eine konkrete Lösung bieten zu können, fehlen uns weitere Angaben.
Gerne überprüfen wir den Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der üblichen Servicekanäle an uns.