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stationäre Mitaufnahme - Ausfallschlüssel MK

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letzte Antwort am 10.07.2024 09:13:42 von lehda
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lehda
Beginner
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Nachricht 1 von 5
525 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe den folgenden Fall:

 

Kind (5 Jahre) muss ins Krankhaus. Ein Elternteil wird aufgrund des Alters des Kindes stationär mit aufgenommen. Hierfür habe ich den Ausfallschlüssel "MK" gewählt. Über Datev L+G wird die Entgeltmeldung bei stationärer Mitaufnahme erstellt und an die KK gesendet. Darin wird das Bruttoentgelt des Vormonats bescheinigt.

 

Die KK hat sich jetzt gemeldet und möchte eine Entgeltmeldung für Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes mit Angabe des ausgefallenen Brutto- Nettoentgeltes. Dies würde jedoch dem Ausfallschlüssel "PK" betreffen.

Zusätzlicher Hinweis war: Krankentage dürfen nicht auf die Kind-krank-Tage (15 T.) angerechnet werden.

 

Wie sind eure Erfahrungen mit dem Sachverhalt und dem Ausfallschlüssel "MK"?

 

Danke & VG

Dana

Nicole-
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
517 Mal angesehen

Hallo Dana,

 

und ich hatte bisher PK gemeldet, weil man einfach nur Kind Krank als Info bekommt.

Die Krankenkassen haben mich bisher gebeten die PK raus zu nehmen. 

 

Der Antrag für Kind Krank im Krankenhaus ist ein anderer Antrag -> ohne elektronische Meldung.

Den AS MK musste ich nie benutzen. 

 

Gruß Nicole

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zwilling
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
501 Mal angesehen

Hallo,

 

wir haben das auch schon problemlos mit MK abgerechnet, wobei doch auf der Bescheinigung das laufende Brutto und Netto drauf stehen.

Die Kassen haben da jeweils nichts bemängelt.

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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
497 Mal angesehen

Seit 2024 ist die stationäre Mitaufnahme m.E. wie Kinderkrankengeld zu behandeln (wird aber nicht auf die Höchstbezugsdauer angerechnet):

 

Neue Regelung zum Kinderkrankengeld | Sozialwesen | Haufe

 

 

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lehda
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
466 Mal angesehen

ja, das lfd. Brutto- und Nettoentgelt vom Vormonat wird in der Bescheinigung ausgewiesen. Allerdings nicht das "ausgefallenen Brutto- Nettoentgelt" für den Aufenthalt im Krankenhaus. Das ist der Grund warum die Krankenkasse es bemängelt.

 

Ich werde jetzt nochmal mit der Krankenkasse den Sachverhalt besprechen.

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letzte Antwort am 10.07.2024 09:13:42 von lehda
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