Hallo,
bin mir unsicher. Muss ich bei einem Krankentransportunternehmen Sofortmeldungen erstellen?
Das kann man pauschal wohl nicht sagen.
Für Essen auf Rädern, Rettungsdienste und Krankentransporte gilt:
Gewerbsmäßige Tätigkeit liegt in aller Regel bei Gesellschaften, Vereinen und Stiftungen nicht vor, wenn diese gemeinnützige oder wohltätige Zwecke im Sinne der §§ 52 ff. Abgabeordnung verfolgen. Soweit Beschäftigte im Rettungsdienst und Krankentransport und Auslieferungsfahrer im Bereich „Essen auf Rädern“ ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken tätig werden, unterliegen sie nicht der Sofortmeldeverpflichtung. Gleiches gilt für Praktikanten und ehrenamtliche Helfer.
Bei mir ist es ein ganz normales Gewerbe.
Also würde ich sagen : ja Sofortmeldungen.
Oder liege ich da falsch?
Dann würde ich auch sofortmelden.
Hallo zusammen,
ich habe einen Mandanten der auch Krankenfahrten durchführt. Er darf aber nicht mit "Krankentransporte" nach außen auftreten, sondern nur mit "Krankenfahrten". Er transportiert die Patienten und Patientinnen in normalen Autos/Caddys/Sprinter, nicht in einem Krankenwagen oder ähnliches. Ist er trotzdem sofortmeldepflichtig? Hat jemand Erfahrungswerte damit?
Danke schon mal.
Viele Grüße
Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der Deutschen Rentenversicherung.
Danke!