Hallo zusammen, ich habe einen Mandanten der auch Krankenfahrten durchführt. Er darf aber nicht mit "Krankentransporte" nach außen auftreten, sondern nur mit "Krankenfahrten". Er transportiert die Patienten und Patientinnen in normalen Autos/Caddys/Sprinter, nicht in einem Krankenwagen oder ähnliches. Ist er trotzdem sofortmeldepflichtig? Hat jemand Erfahrungswerte damit? Danke schon mal. Viele Grüße
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