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obligatorische Abfrage der Versicherungsnummer

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letzte Antwort am 14.12.2023 08:48:11 von Kristin_Frohmeyer
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n_troike
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Hallo,

 

in einem Seminar wurde berichtet, dass das Abfrageverfahren bei der DRV seit 01.01.2023 durch den Arbeitgeber verpflichtend ist.

 

Läuft das bei Anmeldung eines Mitarbeiters im Hintergrund ab oder muss etwas aktiv angeklickt werden?

 

Wir hatten in der Vergangenheit die Versicherungsnummer erfasst welche unser MA mitgeteilt hat.

 

Vielen Dank im Voraus

Nico

 

Uwe_Lutz
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Moin,

 

nach §28a Abs. 3a SGB IV (§ 28a SGB 4 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)) ist die elektronische Abfrage verpflichtend, wenn keine SV-Nr. vorliegt.

 

Die Anmeldung mit den Ersatzangaben (Geburtsort und -name) ist seitdem nicht mehr ausreichend.

 

Eine grundsätzliche Abfragepflicht wäre mir neu.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

n_troike
Fortgeschrittener
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Ich habe es nochmal gelesen und werde dort mal nachfragen.

Melde mich aber Sie haben sicher Recht.

 

Viele Grüße

Nico

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n_troike
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Hallo,

 

da bin ich mit der Antwort des Dozenten eines Seminaranbieters:

 

„die obligatorische Abfrage der Sozialversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung ist bei jeder Neueinstellung durchzuführen (unabhängig davon, ob der MA die SV-Nummer mitteilt).“

 

Unglaublich, oder? 

Läuft das vielleicht bei Lodas im Hintergrund?

 

Viele Grüße

Nico

 

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Uwe_Lutz
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Wer ist denn der Dozent und hat er dafür eine Rechtsgrundlage?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@n_troike  schrieb:

 

Läuft das vielleicht bei Lodas im Hintergrund?

 

 

 


Wenn das im Hintergrund laufen würde, müsste es ja trotzdem entsprechende Rückmeldungen geben.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 8
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Ich habe das nochmal versucht, nachzulesen. Da scheinen auch die Krankenkassen durchaus der Meinung zu sein, dass die SV-Nummer grundsätzlich abgefragt werden muss.

 

Auch in den gemeinsamen Meldegrundsätzen (Microsoft Word - GG 28b_01.2024.docx (gkv-datenaustausch.de)) heißt es im Abschnitt 2.7 

 

Nach § 28a Absatz 3a SGB IV haben Arbeitgeber und Zahlstellen im Sinne von § 202 Absatz 2 SGB V die VSNR eines Beschäftigten oder eines Versorgungsempfängers maschinell abzufragen, sofern keine VSNR programmseitig vorliegt.

 

Die "programmseitige Vorlage" kann ich aber aus dem Gesetzestext nicht rauslesen. Dort heißt es nur, sofern die SV-Nummer nicht vorliegt.

 

Scheinbar sollte man dann tatsächlich bei Neuanlage künftig grundsätzlich den Haken für die VS-Nr.-Abfrage setzen. 

 

Vielleicht hat die DATEV hierzu ja weitere Informationen @Monique_Müller ?

 

Wenn das tatsächlich so gewollt ist, wäre eine automatische Abfrage auf jeden Fall sehr sinnvoll.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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462 Mal angesehen

Hallo Community,

 

es war dieses Jahr im Gespräch, die Software-Anbieter zu einer Abfrage der Versicherungsnummer bei allen Neueinstellungen zu verpflichten.


Diese Verpflichtung wurde aber letztendlich nicht in das ab 01.01.2024 gültige Pflichtenheft aufgenommen.

 

Aus diesem Grunde ändert sich derzeit nichts an unserer bestehenden Programmlogik: Wenn die Versicherungsnummernabfrage nicht aktiviert ist, führen wir keine Abfrage durch.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.12.2023 08:48:11 von Kristin_Frohmeyer
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