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mehrere Minijobs ohne Hauptbeschäftigung - SV-Beiträge

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letzte Antwort am 07.11.2022 13:42:16 von NaJu2008
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NaJu2008
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Hallo,

 

ich habe einen Arbeitnehmer. Dieser übt zwei Minijobs ohne Hauptbeschäftigung aus. Die Zusammenrechnung führt zu einem Überschreiten der Minijobgrenze.

 

Nach den neuen Berechnungsvorschriften zu den Midijobs, würde er jetzt in beiden Arbeitsverhältnis keine eigenen Beiträge zur Sozialversicherung mehr zahlen. Vom Bauchgefühl her würde ich sagen, dass das so nicht sein kann.

 

Oder ist das jetzt wirklich so korrekt?

 

Unter Personaldaten/Sozialversicherung/Mehrfachbeschäftigung habe ich das laufende Entgelt aus der weiteren Beschäftigung hinterlegt. Trotzdem liegt laut Abrechnung keine beitragspflichtige Einnahme für den Arbeitnehmer vor.

 

Kann mir jemand weiterhelfen bzw. Klarheit in den Sachverhalt bringen?

 

diplodocus
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Nachricht 2 von 11
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Da gibt's ein Datev Dokument zu. Hier kann man je nach Beschäftigung 1 oder 2 in die vereinfachte Formel eingeben. Das geringfügige Beschäftigungsverhältnis aus SV pflichtig und Midijob umstellen.

Gruss

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NaJu2008
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Können Sie mir bitte die Dokumentennummer nennen, damit ich das in Ruhe nachlesen kann.

 

Aus Ihrer Antwort werde ich leider nicht schlau.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 11
651 Mal angesehen

@NaJu2008  schrieb:

Hallo,

 

ich habe einen Arbeitnehmer. Dieser übt zwei Minijobs ohne Hauptbeschäftigung aus. Die Zusammenrechnung führt zu einem Überschreiten der Minijobgrenze.

 

Nach den neuen Berechnungsvorschriften zu den Midijobs, würde er jetzt in beiden Arbeitsverhältnis keine eigenen Beiträge zur Sozialversicherung mehr zahlen. Vom Bauchgefühl her würde ich sagen, dass das so nicht sein kann.

 

Oder ist das jetzt wirklich so korrekt?

 

Unter Personaldaten/Sozialversicherung/Mehrfachbeschäftigung habe ich das laufende Entgelt aus der weiteren Beschäftigung hinterlegt. Trotzdem liegt laut Abrechnung keine beitragspflichtige Einnahme für den Arbeitnehmer vor.

 

Kann mir jemand weiterhelfen bzw. Klarheit in den Sachverhalt bringen?

 


Wie hoch ist denn das Bruttoentgelt aus beiden Beschäftigungen zusammen?

 

Sie können das ja mal im TK-Rechner für Midijobs eingeben und gucken, was dabei herauskommt:

 

Rechner für Arbeitgeber | Die Techniker - Firmenkunden (tk.de)

 

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NaJu2008
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Nachricht 5 von 11
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Vielen Dank für den Link. Mein Bauchgefühl hat richtig gelegen.

 

Beschäftigung 1 mit 520,00 EUR und Nr. 2 mit 120,00 EUR ergibt tatsächlich einen AN-Anteil zur SV.

 

ABER wie sage ich das jetzt Lodas? Da ich das Entgelt aus der weiteren Beschäftigung hinterlegt habe, muss hier wohl noch ein Programmfehler vorliegen!?

 

Gibt es noch eine andere Stelle im Programm wo etwaigen Daten gepflegt werden können (außer Personaldaten/SV/MFB)?

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diplodocus
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Wenn oder falls ab 520 Euro sozialversicherungspflicht einsetzt, warum soll dann bei mehr als 520 keine SV rauskommen. Die 2 geringfügigen einfach addieren und schauen ob über 520.

Mehrfachbeschäftigung und Midijob ab 10/22 gibt's ein Dolument von Datev.

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bodensee
Experte
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NaJu2008
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Wie bereits erwähnt, überschreitet der AN bei der Zusammenrechnung die 520-EUR-Grenze. Somit tritt SV-Pflicht ein!

 

Mein Problem ist aber, dass Lodas das scheinbar nicht richtig umsetzt. Der Logik nach müssten ja die anfallenden AN-Anteile zur SV anteilig für die beiden Beschäftigungsverhältnisse berechnet werden. Das passiert aber nicht. Stattdessen werden keine (!) AN-Anteile abgerechnet.

 

Deshalb ja die Frage, ob ich irgendwo noch eine Eintragungung vornehmen muss oder ob es sich hierbei um einen Programmfehler handelt.

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vw
Erfahrener
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Schönen Sonntag,

kann folgendes Dokument helfen (Punkt 2.1)?

https://apps.datev.de/help-center/documents/1025283

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
diplodocus
Aufsteiger
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Einfach mal 8000 und 800 probeabrechnen ob Fehler oder Berechnung kommen.

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NaJu2008
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Nachricht 11 von 11
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Vielen Dank, mir haben die Eintragungen unter Personaldaten/SV/MFB/Midijob gefehlt.

 

Jetzt gefällt mir die Probeabrechnung viel besser.

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letzte Antwort am 07.11.2022 13:42:16 von NaJu2008
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