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lohnsteuer überstunden

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letzte Antwort am 20.10.2022 08:05:24 von Payroller
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spz_maly48
Einsteiger
Offline Online
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Hallo, 

da eine Mitarbeiterin voraussichtlich nicht die Möglichkeit hat, die Überstunden bis Ende des Jahres abzubauen, müssen wir diese auszahlen. Dies ist nicht in einer Summe möglich, da die Beitragsbemessungsgrenzen beachtet werden müssen und diese so ausgezahlt werden müssen, wie sie monatlich angefallen sind. 

In der Probeabrechnung wird ein zusätzliches Steuerbrutto angesetzt, das wir nicht zuordnen können. (Bsp. Brutto vorher: ca. 6.400, Überstd. Auszahlung ca. 1180,00)

Als Steuerbrutto mit dem Kennzeichen S (sonstiger Bezug)  wurden nun zusätzlich ca. 1.500 € versteuert (Stkl. 3). Dies können wir uns nicht erklären. Vielen Dank

 

 

Sailor
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
180 Mal angesehen

Guten Morgen,

könnten Sie Abrechnung evtl. anonymisiert einstellen?

Viele Grüße

Sailor

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Payroller
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
165 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

leider kann ich die Rechnung noch nicht ganz nachvollziehen, da bräuchten wir ein paar mehr Infos.

Grundsätzlich werden angesammelte Überstunden, die nicht im selben Monat bzw. im Folgemonat ausgezahlt werden, wo sie entstanden sind, als Einmalbezug gewertet werden. Demnach ist das Kennzeichen S schon richtig.

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letzte Antwort am 20.10.2022 08:05:24 von Payroller
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