Hallo,
da eine Mitarbeiterin voraussichtlich nicht die Möglichkeit hat, die Überstunden bis Ende des Jahres abzubauen, müssen wir diese auszahlen. Dies ist nicht in einer Summe möglich, da die Beitragsbemessungsgrenzen beachtet werden müssen und diese so ausgezahlt werden müssen, wie sie monatlich angefallen sind.
In der Probeabrechnung wird ein zusätzliches Steuerbrutto angesetzt, das wir nicht zuordnen können. (Bsp. Brutto vorher: ca. 6.400, Überstd. Auszahlung ca. 1180,00)
Als Steuerbrutto mit dem Kennzeichen S (sonstiger Bezug) wurden nun zusätzlich ca. 1.500 € versteuert (Stkl. 3). Dies können wir uns nicht erklären. Vielen Dank
Guten Morgen,
könnten Sie Abrechnung evtl. anonymisiert einstellen?
Viele Grüße
Sailor
Guten Morgen,
leider kann ich die Rechnung noch nicht ganz nachvollziehen, da bräuchten wir ein paar mehr Infos.
Grundsätzlich werden angesammelte Überstunden, die nicht im selben Monat bzw. im Folgemonat ausgezahlt werden, wo sie entstanden sind, als Einmalbezug gewertet werden. Demnach ist das Kennzeichen S schon richtig.