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lohn und gehalt

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letzte Antwort am 14.10.2024 14:57:28 von dtv_user
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Hermann1
Beginner
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Nachricht 1 von 4
254 Mal angesehen

Guten Morgen Zusammen,

 

von einem Mandaten hat eine Mitarbeiterin geheiratet und einen neuen Nachnamen angenommen. Wie ändere/erfasse ich den neuen Nachnamen. Muss eine Meldung an die Krankenkasse erstellt werden, wenn ja wie? 

Vielen Dank für die Antworten.

Mfg

Hermann Föll

Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
224 Mal angesehen

Einfach drüber schreiben, Haken bei verheiratet noch, Namensänderung ist kein Meldegrund für die DEÜV mehr

vw
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
212 Mal angesehen

Hallo,

Meldegrund 60 entfallen seit 01.01.2022.

https://www.tk.de/resource/blob/2033002/076b8373187d8faa181d8600361c891c/beratungsblatt-meldeverfahren-data.pdf

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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dtv_user
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
177 Mal angesehen

Hallo Hermann, in "Lohn und Gehalt" gibt es dafür einen Haken für die Namensänderung durch Heirat. Da gab es mal Mecker vom RV Prüfer da es nicht umgesetzt wurde.

 

mfg D. User

 

 

dtv_user_0-1728910458356.png

 

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letzte Antwort am 14.10.2024 14:57:28 von dtv_user
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