Guten Morgen Zusammen,
von einem Mandaten hat eine Mitarbeiterin geheiratet und einen neuen Nachnamen angenommen. Wie ändere/erfasse ich den neuen Nachnamen. Muss eine Meldung an die Krankenkasse erstellt werden, wenn ja wie?
Vielen Dank für die Antworten.
Mfg
Hermann Föll
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Einfach drüber schreiben, Haken bei verheiratet noch, Namensänderung ist kein Meldegrund für die DEÜV mehr
Hallo,
Meldegrund 60 entfallen seit 01.01.2022.
Gruß, vw
Hallo Hermann, in "Lohn und Gehalt" gibt es dafür einen Haken für die Namensänderung durch Heirat. Da gab es mal Mecker vom RV Prüfer da es nicht umgesetzt wurde.
mfg D. User