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lodas betriebsdatenpflege Baustein Rechtsform ab 01.01.2022

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letzte Antwort am 28.01.2022 12:24:20 von mattistb
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UH2020
Beginner
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Nachricht 1 von 7
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Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: 
Im Bearbeitungsmonat 01/2022 wurde das neue Feld "Rechtsform" ausgefüllt, ebenfalls wurde der Bearbeitungstag als Änderungsdatum der Betriebsdaten eingegeben.

Lohnabruf 01/22 wurde gemacht, Lodas-Auswertungen sind korrekt, aber KEINE Auswertung 139 Datenübermittlung Betriebsdaten (bei den Mandantendaten Auswertung sind die Auswertungen 138+139 korrekt angelegt, wurde extra nochmals geprüft)

 

Frage:

Warum erhalte ich beim Lohnabruf keine Auswertung 139?

Muss ich die Ergänzung der Rechtsform als manuelle Übermittlung Betriebsdaten starten?
Muss ich generell ein Änderungsdatum Betriebsdaten eingeben? Tatsächlich handelt es sich um keine Änderung, es wird ja nur die Rechtsform zusätzlich übermittelt.

 

Vielen Dank vorweg für hilfreiche Antworten.

Gruß

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
1571 Mal angesehen

Hallo,


bei Änderungen in den meldepflichtigen Daten sollte die Meldung der Betriebsdaten automatisch mit der Lohnabrechnung ausgelöst werden. Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir prüfen können, warum bei Ihnen keine Meldung erfolgt.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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UH2020
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Guten Morgen,
funktioniert bei anderen LODAS-Anwendern die DÜ Betriebsdatenpflege bei Änderung der Rechtsform automatisch mit Lohnabruf?
Oder ist die Rechtsform "nicht ins HR eingetragenes Einzelunternehmen" evtl. kein meldepflichtiger Grund?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

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ennoh
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Also hier sieht es auch so aus als wäre seit Jahresanfang nicht eine einzige Übermittlung ans Arbeitsamt raus.

Auswertungen sind überall richtig angelegt. Trotzdem bei keinem unserer Mandanten bisher ein Übermittlungsprotokoll.

 

Kann es daran liegen daß die Firmenbezeichnung "nicht den Vorgaben der Arbeitsagentur" entsprechen sollen?

Man kann doch aber die Mandanten nicht zwingen ihre Firmenbezeichnung zu ändern nur weil das Arbeitsamt keine Sonderzeichen im Namen haben will. Das trifft ja auch nur auf einige Arbeitgeber zu, also sollten wenigstens die anderen eine Übermittlung bekommen.

 

 

MfG

 

E.H.

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mattistb
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Hier gibt es auch das Problem, dass kein DÜ-Protokoll Betriebsdaten aufgrund der Eintragung der Rechtsform (hier auch nicht eingetragenes Einzelunternehmen) erstellt wird, obwohl alle notwendigen Daten erfasst wurden.

 

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petkais
Beginner
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Bei mir ist bisher auch noch keine Auswertung 139 gekommen.

 

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mattistb
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Hier hat es geholfen, die Daten nochmals mit einem Änderungskennzeichen (rechte Maustaste im Dropdownmenü auswählen) zu versehen und über die DÜ-Betriebsdatenpflege (Menüleiste oben: Mandant/DÜ-Betriebsdatenpflege) und dort neu zu senden.

 

Obwohl keine neuen Daten hinterlegt wurde, wurde hier dann das Protokoll 139 erstellt.  Verstehen kann ich es nicht, aber hier hat es zum Erfolg geführt.

 

Besonders wichtig ist aber auch, dass sämtliche erforderlichen Daten erfasst sind also auch z. B. E-Mail....sonst erfolgt keine Übermittlung

 

Erforderliche Daten vgl. auch Dokument Dok.-Nr.: 1021689 Link: DÜ-Daten 

 

VG 

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letzte Antwort am 28.01.2022 12:24:20 von mattistb
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