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kurzarbeit lodas

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letzte Antwort am 27.04.2020 10:09:38 von URamroth
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Lohnbranzi
Beginner
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Nachricht 1 von 8
906 Mal angesehen

Wir haben einen Fall von Krank vor KUG.

Der Mitarbeiter ist in Lohnfortzahlung vom 01.04.- 08.04.2020,  vom 09.04. - 13.04.2020 in Kurzarbeit (Krank vor KUG) und ab 14.04.2020 in Krankengeldbezug.

Soll-Entgelt wird korrekt gekürzt auf 13 Kalendertage, aber er weißt auf der Auswertung 102 eine Aufstockung auf vollen Monat aus (sowohl im Soll- als auch im Ist-Entgelt). Da der Mitarbeiter mit seinem Soll-Entgelt über der BBG liegt, ist das Ist-Entgelt dadurch höher als das Soll-Entgelt und er berechnet kein Krankengeld in Höhe KUG.

Wir haben keine Idee woher diese Aufstockung auf den vollen Monat kommt.

steuerschnecke
Beginner
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Nachricht 2 von 8
831 Mal angesehen

siehe Dokument 5303311 unter 3.5 Kurzarbeit im Teilmonat

Da wird immer auf einen vollen Monat hochgerechnet. Der Betrag vom Sollentgelt wird auch beim Istentgelt genommen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 8
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Moin,

 

wenn der MA ab 01.04.2020 arbeitsunfähig ist, liegt Krank während KUG vor, da dies immer auf den Kalendermonat = KUG-Bezugszeitraum bezogen ist.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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kb79
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
784 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe ein ähnliches Problem. Wenn das hier nicht rein passt, bitte Bescheid sagen.

 

Ich habe einen Arbeitnehmer der Krank vor Kug war und noch immer ist. Die gesetzliche Lohnfortzahlung endet am 01.04.2020. Ab dem 02.04.2020 bekommt er Krankengeld von der Krankenkasse.

 

Wenn ich den 01.04.2020 als Kug/Krank mit 8 Stunden (LA 413 AS VK) erfasse und in den Fehlzeiten Kug/S-Kug Krank wie von DATEV vorgeschrieben erfasse und zusätzlich ab dem 02.04.2020 Kranken(tage)Geld bei Krankheit erfassen, bekomme ich folgende Fehlermeldung:

 

Die Abrechnung Krankengeld/KUG wurde abgelehnt, weil das Istentgelt größer oder gleich dem Sollentgelt ist. Bitte prüfen Sie die Angaben zu KUG bei allen verwendeten Lohnarten.

 

Mir ist ja klar, dass ich bei dieser Eingabe keine SV-Tage wegen den Unterbrechungen habe. Aber wie kann ich LODAS sagen, dass es für den 01.04.2020 mit Krank/Kug berechnen soll?

 

Ich stehe da leider komplett auf dem Schlauch...

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 8
709 Mal angesehen

Hallo,


haben Sie die Auswertung 102 des betroffenen Mitarbeiters geprüft?


Auf dieser Auswertung können Sie erkennen, welche Werte im Soll- und Ist-Entgelt berücksichtigt werden.


Die angedruckte Fehlermeldung muss sich nicht zwangsläufig auf die hinterlegte Fehlzeit beziehen.

 

Sollten Sie die Ursache der Fehlermeldung nicht aufklären können, schauen wir uns Ihren Sachverhalt gerne an.


Wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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kb79
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
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Hallo Frau Mertel,

 

ich bin noch bei der Probeabrechnung. Die Abrechnungsvorschau darf ich aus Kostengründen nicht nutzen.

 

Müsste aber nicht zumindest auf der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers das auszuzahlende Kug/Krankengeld zu finden sein? Ich erhalte eine Probe-Abrechnung mit 0,00 €.

 

Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

Liebe Grüße

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kb79
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
670 Mal angesehen

Hallo nochmal,

 

habe gerade erst gemerkt, dass die Auswertung 102 (die ich mir ständig anschaue) in der Probeabrechnung enthalten ist.

 

Aber einer Lösung bin jetzt auch nicht näher. Dort wird für diesen Arbeitnehmer weder Sollentgelt noch Istentgelt ausgewiesen. Aber die 8,0 Stunden für den einen Tag mit Lohnfortzahlung sind aufgeführt.

 

Leider hilft alles nicht weiter.

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URamroth
Beginner
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658 Mal angesehen

Frau Merkel,

 

ich habe genau das gleiche Problem.

 

Mitarbeiterin hat Vorerkrankungen in 02/2020, diese sind anrechenbar auf AU ab 01.03.2020

Krankengeldbezug ab 05.04.2020

Arb.-zeit: Fr bis Di 8,00

 

KuG Gewährungszeitraum ab 03/2020

Kug-Ausfall ab 20.03.2020 100 %

 

Mit der Wiederholungs-Abrechnung 04/2020, habe ich nun über Nachberechnung Kalendarium

die ursprünglich erfassten Stunden mit LA 410 und AS WK ins Minus gesetzt und

neu Stunden mit LA 413 und AS VK in Plus gesetzt.

In den Fehlzeiten: Ab 20.03.2020  Kug / S-Kug krank., ab 06.04.2020 Krankengeldbezug.

 

Der März wird korrekt aufgerollt, nach m. E., im April werden aber keine 24,00 Stunden Kug abgerechnet.

 

Sie muss doch wenigsten diese 24 Stunden Kug bekommen?

 

Das kann doch so nicht richtig sein, oder?

 

Ich benötige da dringend Hilfe zu.

 

Herzlichen Dank

 

Ursula Ramroth

 

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letzte Antwort am 27.04.2020 10:09:38 von URamroth
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