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gesonderte Meldung Grund 57 mit Hochrechnung für die letzten drei Monate

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letzte Antwort am 05.12.2023 12:15:17 von Uwe_Lutz
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Rosi0812
Einsteiger
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Liebe Community,
ich suche nach einer Lösung für die gesonderte Meldung Grund 57 mit Hochrechnung.

Eine Mitarbeiterin geht zum 01.02.24 in Rente. 
Die Aufforderung zur Abgabe der gesonderten Meldung habe ich erhalten, sie wurde auch durchgeführt für den Zeitraum 01.01. - 31.10.23.
Nun sagt die Mitarbeiterin (nachdem sie die Rentenberechnung erhalten hat), dass das Entgelt, was die DRV berechnet hat für den Zeitraum 01.11.23 - 31.01.24 viel zu gering ist (hier fehlt die komplette Jahresleistung).

Früher musste man auf den Formularen immer noch eine Zeile ausfüllen mit dem zu erwartenden Entgelt für die drei Monate bis zur Rente. 

Ist das komplett weggefallen, hätte sie bei der Beratung sagen müssen, dass das hochgerechnete Entgelt auch zu bescheinigen ist oder muss ich irgendwo noch Eingaben machen, damit die Hochrechnung auch als Meldung durchgeführt wird. Bei der DRV sagte man der Kollegin, dass sie nun erst mal Widerspruch gegen die Rentenberechnung einlegen soll.

Damit eine solche Meldung erfolgen kann, müsste ich das natürlich auch in der Dezember-Abrechnung mitlaufen lassen.

Hat jemand eine Idee, was hier zu tun ist?

Vielen lieben Dank!

Uwe_Lutz
Überflieger
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Von Lohnabrechner-Seite kann man da nichts machen.

 

Die frühere "Vorausberechnung" durch den Arbeitgeber gibt es seit Einführung der gesonderten Meldung nicht mehr.

 

Die DRV soll diese Zeiten aber aus den abgegebenen Meldungen hochrechnen, so dass ich die Aussage

 


@Rosi0812  schrieb:


Nun sagt die Mitarbeiterin (nachdem sie die Rentenberechnung erhalten hat), dass das Entgelt, was die DRV berechnet hat für den Zeitraum 01.11.23 - 31.01.24 viel zu gering ist (hier fehlt die komplette Jahresleistung).



nicht so ganz nachvollziehen kann. Die "komplette Jahresleistung" gehört in den Zeitraum ohnehin nicht rein. Bis 10/2023 sollten die Daten aufgrund der gesonderten Meldung vorhanden sein und für die anderen drei Monate hochgerechnet werden.

 

Aber "soll" ist hierbei auch schwierig. Die DRV bastelt da auch immer wieder komische Bescheide, die auf jeden Fall genau geprüft werden müssen.


Da ist man aber als Lohnabrechner raus - mehr als die gesonderte Meldung wird von Arbeitgeberseite nicht mehr gefordert - und mehr ist auch nicht möglich.

Rosi0812
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Vielen lieben Dank für die schnelle und einleuchtende Antwort!

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo,

 

ich habe noch eine Anmerkung: Meines Wissens liegt es in der Entscheidung der Mitarbeiter = Rentenantragsteller, ob beim Arbeitgeber eine 57er Meldung angefordert wird. Dazu muss der Rentenantragsteller aktiv zustimmen - und sich dabei bewusst sein, dass hier nur die bisher abgerechneten Beträge gemeldet werden können.

 

Wer also Wert auf die korrekte Berechnung anhand der Monate direkt vor Rentenbeginn legt, sollte dieser Anforderung der 57er Meldung durch die RV nicht zustimmen und statt dessen auf die Berechnung der Rente aufgrund der DÜ zur Abmeldung warten. Zwar bekommt man dann seinen Rentenbescheid und die Rentenzahlung etwas später, aber ggf. dann auch den korrekten Betrag.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

lohnexperte
Fachmann
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... und hier noch mal eine gute Darstellung, welche Konsequenzen eine Anforderung der 57er-Meldung nach sich ziehen kann ... NEUFESTSTELLUNGSVERBOT

 

lohnexperte_0-1701770372770.png

 

Quelle: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/gesonderte-meldung-grund-57

 

VG

 

 

pogo
Experte
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@Rosi0812 

Mich interessiert schon, wie groß der Unterschied zwischen der jetzt berechneten Rente mit der "falschen" Hochrechnung ist und der Rente, die mit den realen Austrittswerten berechnet wird, falls es noch dazu kommt.

Die Hochrechnung umfasst ja nur 3 Monate und im Bezug zum gesamten Erwerbsleben, wird das wohl keine riesige Auswirkung haben.

Also falls du mal was hören solltest, lass uns teilhaben. 🙂

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Rosi0812
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
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Hallo, wenn ich hierzu noch eine Änderung erfahren kann, werde ich das gern hier kundtun.
Die Kollegin ist Teilzeit-Angestellte, trotzdem sind die Werte, die nicht berücksichtigt wurden, um mehr als 1500 Euro  niedriger als die bisher berücksichtigten Werte. Sie will auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Ich gehe aber derzeit davon aus, dass es hier keine nachträgliche Änderung gibt. So scheint es zumindest, wenn man die Unterlagen berücksichtigt, die netterweise von Uwe_Lutz zur Verfügung gestellt wurden. Aber vielleicht hat sie ja doch Glück.

 

 

Viele Grüße!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Rosi0812  schrieb:

So scheint es zumindest, wenn man die Unterlagen berücksichtigt, die netterweise von Uwe_Lutz zur Verfügung gestellt wurden.


Da will ich mich gar nicht mit fremder Federn schmücken - die weiteren Infos kamen von @lohnexperte 👀

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letzte Antwort am 05.12.2023 12:15:17 von Uwe_Lutz
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