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firmenwagen zur privaten Nutzung

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letzte Antwort am 17.10.2024 16:58:27 von AliV
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geissa
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Hallo,

unser Bauleiter bekommt einen Firmenwagen zur Privatnutzung. Der Bauleiter ist 2 Tage/Woche im Homeoffice, an     2 Tage/Woche fährt er direkt auf Baustelle und lediglich Donnerstags zur Besprechung fährt er direkt von zuhause    27 km ins Büro. 

 

Die Festlegung der Privatfahrten mit 1%-Regelung ist klar! Aber wie hinterlege ich die Fahrten Wohnung/Tätigkeitsstätte?

 

Haken bei: Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Eintrag 27 km

Haken bei: Pauschalversteuerung und dann Eintrag "1" bei Tage?

 

Oder wird hier die Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Haken bestätigt und als Anzahl "1" Tatsächliche Fahrt eingetragen? Der Bauleiter führt hierzu kein Fahrtenbuch!

 

Da ich diesen Fall so noch nicht hatte wäre ich dankbar für jegliche Hilfe!

 

Gruß

Martina L.

geissa
Einsteiger
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Nachricht 2 von 7
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Die Frage hat sich erledigt 🙂

 

Grüße

 

Martina L.

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rschoepe
Experte
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@geissa  schrieb:

Die Frage hat sich erledigt 🙂

Obligatorischer xkcd ist obligatorisch.

(Oder auch: wie hast du's gelöst?)

geissa
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Guten Morgen,

 

eine Nacht darüber geschlafen und Rücksprache mit Chef!

 

Abwicklung mit Berufung auf: https://www.haufe.de/personal/entgelt/fahrtenbuch-nachweis-fuer-einzelbewertung-und-datumsangabe_78_522014.html

 

- 1%-Regelung

- Haken bei Pauschalversteuerung

- Haken bei Einzelfahrtbewertung

- Mitarbeiter bringt monatlich den Nachweis der tatsächlichen Fahrten ins Büro

 

Wir haben jetzt noch 3 Monate für 2024! Sollte der Mitarbeiter die Nachweise nicht einbringen, dann wird ab 01/2025 die Einzelfahrtbewertung wieder herausgenommen und mit 0,03% abgerechnet!

 

Freundliche Grüße 

Martina L. 

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 5 von 7
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Ich würde dann nicht nur ab 1.1.25 auf 0,03 gehen, sondern auch rückwirkend für das laufende Jahr - ohne Nachweis keine günstigere Besteuerung.

LG
VM
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geissa
Einsteiger
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Nachricht 6 von 7
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Das ist auch von meiner Seite so vorgemerkt 🙂 Sorry! Da hab ich mich nicht korrekt ausgedrückt.

 

Schönen Tag

Martina

 

 

AliV
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Hallo,

wie wäre es damit:

 

Der Bauleiter bekommt eine Ergänzung zum AV, in der geregelt ist, dass das Büro nicht die erste TS i.S. § 9 Abs. 4 EStG ist. Ohne Zuordnung gelten die quantitativen Merkmale und bei einem Tag in der Woche im Büro stellt dies keine erste Ts. dar. Ohne erste TS keine Fahrten Wohnung - Arbeit 😉 Hier das BMF aus 2020 zu Reisekosten:

 

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Beste Grüße

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letzte Antwort am 17.10.2024 16:58:27 von AliV
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